Frage zum Kindesunterhalt

  • Hallo,

    Ich und mein Lebensgefährte ziehen nächsten Monat um ins Eigene Haus.

    Das Haus gehört mir alleine. Er hat weder mit dem Kredit noch mit dem Grundbuch was zu tun.

    Ich bin schwanger und erwarte nächstes Jahr unser 1. gemeinsames Kind.

    Er hat schon ein Kind aus seiner ersten Beziehung.

    Ab nächsten Jahr bekomme ich Elterngeld und kann den Abtrag nicht alleine zahlen. Er wollte den Abtrag dann zahlen.

    Wie wird das bei der Neuberechnung des Kindesunterhalts von seinem 1. Kimd berücksichtigt? Er kann ja nicht kostenlos bei mir wohnen. Ist es trotzdem ein Wohnvorteil?

  • Hallo,


    Der Unterhalt für beide Kinder wird von seinem bereinigten Netto berechnet.


    Sein Selbstbehalt gegenüber den Kindern beträgt 1160€


    Im SB ist die Miete für seine Wohnung enthalten.


    Wenn er noch genügend Geld für den Abtrag deines Hauses hat, kann er das tun.


    edy

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  • Auch wenn er nicht mehr zur Miete wohnt? Aber kostenfrei kann er nicht wohnen. Nicht das es heißt er hat keinen Mietvertrag und dadurch einen Vorteil.

  • Hi,


    das ist doch völlig einerlei. Der Selbstbehalt, der ihm bleibt, ist so ausgelegt, dass er davon Miete, Nutzungsentschädigung, was weiß ich, leisten kann. Alles andere kann dann interessant werden, wenn er nicht den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle leisten kann. Da kann dann der Selbstbehalt herabgesetzt werden.


    Herzlichst


    TK