Hallo,
Ich und mein Lebensgefährte ziehen nächsten Monat um ins Eigene Haus.
Das Haus gehört mir alleine. Er hat weder mit dem Kredit noch mit dem Grundbuch was zu tun.
Ich bin schwanger und erwarte nächstes Jahr unser 1. gemeinsames Kind.
Er hat schon ein Kind aus seiner ersten Beziehung.
Ab nächsten Jahr bekomme ich Elterngeld und kann den Abtrag nicht alleine zahlen. Er wollte den Abtrag dann zahlen.
Wie wird das bei der Neuberechnung des Kindesunterhalts von seinem 1. Kimd berücksichtigt? Er kann ja nicht kostenlos bei mir wohnen. Ist es trotzdem ein Wohnvorteil?