Hallo liebe Leute,
ich habe eine Frage zur Unerhaltspflicht im folgenden Fall.
Praktiziert wird das Residenzmodell, das Kind ist 5 Jahre alt und an jedem zweiten Wochenende bei Vater. Der Vater zahlt Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.
Nun steht ein zweimonatiger Klinikaufenthalt der Mutter an. Während dieser Zeit lebt das Kind beim Vater, ggf. unterbrochen von Wochenendbesuchen bei der Mutter.
Stimmt es, dass während dieser zwei Monate die Mutter Unterhalt an den Vater zahlen muss?
Und was ist, wenn der zweimonatige Aufenthalt zwei halbe und einen ganzen Kalendermonat überdeckt?
Ist dann in den Monaten, in welchen das Kind jeweils zu 50% bei Vater und Mutter ist kein Unterhalt zu zahlen?
Vielen Dank und LG
siebenkäs