Residenzmodell, betreuender Elternteil 2 Monate krank

  • Hallo liebe Leute,


    ich habe eine Frage zur Unerhaltspflicht im folgenden Fall.

    Praktiziert wird das Residenzmodell, das Kind ist 5 Jahre alt und an jedem zweiten Wochenende bei Vater. Der Vater zahlt Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.

    Nun steht ein zweimonatiger Klinikaufenthalt der Mutter an. Während dieser Zeit lebt das Kind beim Vater, ggf. unterbrochen von Wochenendbesuchen bei der Mutter.


    Stimmt es, dass während dieser zwei Monate die Mutter Unterhalt an den Vater zahlen muss?

    Und was ist, wenn der zweimonatige Aufenthalt zwei halbe und einen ganzen Kalendermonat überdeckt?

    Ist dann in den Monaten, in welchen das Kind jeweils zu 50% bei Vater und Mutter ist kein Unterhalt zu zahlen?


    Vielen Dank und LG

    siebenkäs

  • Hi,


    ist in so Fällen immer eine Einzelfallentscheidung. Einmal, die Mutter wird ja ihre Wohnung nicht aufgeben. Die Grundkosten für das Kind bleiben also erhalten, auch wenn das Kind beim Vater lebt. Allerdings halte ich eine Reduzierung der Zahlungen an die Mutter für angebracht. Umgekehrt könnte man bei zwei Monaten schon von einem Zahlungsanspruch des Vaters ausgehen. Ist allerdings grenzwertig. Kann denn die Mutter überhaupt zahlen?


    Letztlich ist in so Fällen eigentlich immer eine Einigung angesagt, also eine einvernehmliche Lösung.


    Herzlichst


    TK