Hallo,
mir ist bekannt, dass man seinem Kind gegenüber bis zum Abschluss der ersten Ausbildung Unterhalt schuldet, aber es gibt ja auch Ausnahmen davon.
Ich habe nun leider erneut einen Unterhaltsstreit mit meiner Tochter und bitte Euch um eine Einschätzung, ob ich überhaupt noch unterhaltspflichtig bin.
Leider habe ich seit 7 Jahren trotz aller Bemühungen keinen Kontakt zu meiner Tochter. Nun hat sie sich zu einem Studium an einer Privatschule angemeldet, die Bafög-förderungswürdig ist. Ich musste beim Amt meinen Steuerbescheid vorlegen und nun hat das Amt ohne weitere Umstände zu kennen entschieden, dass ich monatlich einen größeren Betrag zahlen soll.
Die Kindesmutter von der ich seit langer Zeit getrennt lebe befindet sich unbekannt im Ausland.
Folgendes ist in den vergangen Jahren vorgefallen:
- Schule vor dem Abitur abgebrochen
- 2013: Kunststudium an Privatschule angefangen und nach 3 Monaten abgebrochen (liegt ihr nicht, sie möchte lieber "Illustration"
- Mich über Abbruch des Studiums nicht informiert und weiter Unterhalt kassiert.
- 2013: Da sie aus Kinderzeiten noch einen Unterhaltstitel gegen mich hatte und den nicht rausgeben wollte, ging die Sache vors Familiengericht, dort wurde verfügt, dass sie den Titel herausgeben muss, was dann auch geschah
-2013: Sie hat sie vor dem Richter des Familiengerichts gesagt sie möchte Illustration studieren.
- 2013 - 2017 hat sie gejobbt
- 2018 ohne das sie Unterhalt verlangte eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau begonnen und nach kurzer Zeit abgebrochen
-2019 bis 2020 von ALG 2 gelebt
- Anfang 2020 hat sie Privatinsolvenz angemeldet
- Jetzt hat sie das Illustrations-Studium angefangen, von dem sie bereits 2013 vor Gericht geredet hatte.
Meiner Meinung nach kann man 7 Jahre als Orientierungsphase nicht mehr akzeptieren. Hinzu kommt der Schul- und die Ausbildungsabbrüche.
Nun droht sie mir sich einen Anwalt zu nehmen und mich auf Unterhalt in Höhe der Verfügung des Bafög-Amts zu verklagen. Meint Ihr, dass ich trotz vorgenannter Umstände verpflichtet bin, Unterhalt zu zahlen?
Ich glaube sogar, dass sie während der laufenden Privatinsolvenz gar kein Studium hätte aufnehmen dürfen, da es ja die Erwerbsobliegenheit gibt...
Ich würde mich sehr über einige Einschätzungen freuen.
Viele Grüße
Vitos