Hi,
nach der Sinnhaftigkeit dieses Paragrafen frage ich mich, seit es ihn gibt. Er greift in so wenig Fällen, eigentlich nur, wenn ein Kind voll Bafög bekommt, obwohl die Eltern voll bezahlen könnten. Das Amt kann die 600 € nicht durchsetzen, weil nach der genannten Bestimmung eben maximal die getätigten Aufwendungen gefordert werden können, eben das, was der Staat auslegt, nicht das, was familienrechtlich möglicherweise zusteht.
Die Durchsetzung des familienrechtlichen Anspruchs bleibt Sache des Kindes.
Herzlichst
TK