Unterhalt für 28jährige, 2 Ausbildungen abgebrochen

  • Hallo,


    mir ist bekannt, dass man seinem Kind gegenüber bis zum Abschluss der ersten Ausbildung Unterhalt schuldet, aber es gibt ja auch Ausnahmen davon.


    Ich habe nun leider erneut einen Unterhaltsstreit mit meiner Tochter und bitte Euch um eine Einschätzung, ob ich überhaupt noch unterhaltspflichtig bin.


    Leider habe ich seit 7 Jahren trotz aller Bemühungen keinen Kontakt zu meiner Tochter. Nun hat sie sich zu einem Studium an einer Privatschule angemeldet, die Bafög-förderungswürdig ist. Ich musste beim Amt meinen Steuerbescheid vorlegen und nun hat das Amt ohne weitere Umstände zu kennen entschieden, dass ich monatlich einen größeren Betrag zahlen soll.


    Die Kindesmutter von der ich seit langer Zeit getrennt lebe befindet sich unbekannt im Ausland.


    Folgendes ist in den vergangen Jahren vorgefallen:


    - Schule vor dem Abitur abgebrochen

    - 2013: Kunststudium an Privatschule angefangen und nach 3 Monaten abgebrochen (liegt ihr nicht, sie möchte lieber "Illustration"

    - Mich über Abbruch des Studiums nicht informiert und weiter Unterhalt kassiert.

    - 2013: Da sie aus Kinderzeiten noch einen Unterhaltstitel gegen mich hatte und den nicht rausgeben wollte, ging die Sache vors Familiengericht, dort wurde verfügt, dass sie den Titel herausgeben muss, was dann auch geschah

    -2013: Sie hat sie vor dem Richter des Familiengerichts gesagt sie möchte Illustration studieren.

    - 2013 - 2017 hat sie gejobbt

    - 2018 ohne das sie Unterhalt verlangte eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau begonnen und nach kurzer Zeit abgebrochen

    -2019 bis 2020 von ALG 2 gelebt

    - Anfang 2020 hat sie Privatinsolvenz angemeldet

    - Jetzt hat sie das Illustrations-Studium angefangen, von dem sie bereits 2013 vor Gericht geredet hatte.


    Meiner Meinung nach kann man 7 Jahre als Orientierungsphase nicht mehr akzeptieren. Hinzu kommt der Schul- und die Ausbildungsabbrüche.


    Nun droht sie mir sich einen Anwalt zu nehmen und mich auf Unterhalt in Höhe der Verfügung des Bafög-Amts zu verklagen. Meint Ihr, dass ich trotz vorgenannter Umstände verpflichtet bin, Unterhalt zu zahlen?


    Ich glaube sogar, dass sie während der laufenden Privatinsolvenz gar kein Studium hätte aufnehmen dürfen, da es ja die Erwerbsobliegenheit gibt...


    Ich würde mich sehr über einige Einschätzungen freuen.


    Viele Grüße


    Vitos

  • timekeeper


    danke für die Antwort.


    Was macht Dich da so sicher? Die lange Zeit oder die Abrüche oder beides?


    Meine Befürchtung wäre ein gnädiger Richter der ihr eine letzte Chance gibt...


    Viele Grüße


    Vitos

  • Hallo,


    Ich glaube nicht, dass das BAFöG-Amt dir vorschreiben kann, was du "Aufstockend" als Unterhalt


    zahlen musst. Ich denke der Wortlaut ist ein anderer? ( eher eine Empfehlung).


    edy

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  • edy


    Mir selbst liegt der Bescheid noch gar nicht vor. Meine Tochter hatte ihn aber gestern in der Post. Laut ihrer Aussage soll da stehen, dass sie einen Anspruch von rund 100 Euro hat, den das Amt zahlt, den Rest in Höhe von 500 Euro soll ich übernehmen.


    Laut meiner Tochter soll es nicht nur eine "Empfehlung" sein...

  • Hi,


    BaföG Amt berechnet auf der Basis des Einkommens der Eltern. Aber, es ist nicht für die Festlegung von familienrechtlichen Ansprüchen zuständig. Und hier fehlt mir schlicht und ergreifend die Zügigkeit der Ausbildung nach der Schule. Die ist nämlich eine Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Vitos77,


    Selbst wenn es da so steht,


    Das BAFöG-Amt kann das nicht festlegen.


    Zunächst müsste ja erst mal eine Bereinigung deines Netto vorgenommen werden, dazu


    fehlen dem Amt die entsprechenden Unterlagen von dir.


    edy


    V

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  • Hallo nochmals,


    Vielen Dank für Eure Einschätzungen - dann geht mein Blutdruck jetzt erstmal wieder ein wenig runter ;-)


    Ich hoffe sehr das Ihr richtig liegt...


    Aber das stimmt natürlich schon, das Amt hat außer meinem Steuerbescheid gar nichts.


    Viele Grüße


    Vitos

  • Hallo Gauss,


    andersrum doch eher?


    BAFöG bekommt jemand wenn die Eltern eine gewisse Einkommenshöhe nicht überschreiten.


    edy

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  • Ja, schon, ich meine es vom Argumentationsgang her.

    Das Bafög Amt stört die chaotische Vorgeschichte anscheinend nicht und ist bereit, Bafög zu zahlen.

    Vermutlich deswegen, weil sie ihr "Bafög-Kontingent" noch nicht verbraucht hat.

    Ich könnte mir vorstellen, dass ein Gericht das daher ähnlich sieht und entscheiden würde: WENN Bafög, DANN auch Unterhalt.


    Rein von der moralischen Seite könnte man argumentieren, dass der Vater ja nicht sehr lange Unterhalt gezahlt hat. Hätte die Tochter gleich ein Studium durchgezogen, hätte er ja auch ca. 5 Jahre Unterhalt zahlen müssen. Das macht er nun eben 7 Jahre später.

    Es wäre etwas anderes, wenn er die letzten 7 Jahre schon Unterhalt gezahlt hätte. Dann würde ich auch sagen, jetzt ist Schluss.

  • Hi Gauss,


    nein sie hat keinen prinzipiellen Anspruch auf familienrechtlichen Unterhalt, nur weil sie BaföG bekommt. Es existieren andere Berechnungsgrundlagen. Das Einkommen der Eltern ist insoweit nur ein Berechnungsfaktor. Begründet keinen eigenständigen Anspruch.


    Herzlichst


    TK

  • Gauss, wir haben gleichzeitig geschrieben.


    Ganz klar: du liegst falsch. BaföG-Amt überprüft nur die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für Erteilung eines Stipendiums. Familienrecht spielt da überhaupt keine Rolle, was den Anspruchsgrund angeht. Nur hinsichtlich der Höhe des Anspruchs wird das Einkommen der Eltern als Berehnungsfaktor hinzugezogen. Und wirklich nur auf dieser Ebene.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Vitos77

    Nun droht sie mir sich einen Anwalt zu nehmen und mich auf Unterhalt in Höhe der Verfügung des Bafög-Amts zu verklagen.

    Du kannst das Risiko als eher gering einschätzen. Natürlch ist es dem Anwalt egal, was dabei rauskommt.

    Die Geschichte müsste deiner Tochter gewaltig um die Ohren fliegen, bei den geschilderten Tatsachen.

    Ich verstehe aber auch deine Bedenken.

    Sie könnte argumentieren, das es eben eine lange Warteliste für den Studienplatz gab.

    Dazu hättte Sie sich aber schon in 2013 nachweislich dafür auf eine Warteliste eingeschrieben haben.

    Ohne diesen Nachweis, müsste die beschriebene Brückenzeit als wenig zielführend beutreilt werden.

    Ich würde es darauf ankommen lassen.


    Gruß


    frase

  • frase


    Vielen Dank für Deine Einschätzung. Das Argument mit der Wartezeit entfällt aber auch denn es gibt keine Wartezeit.


    Es handelt sich um eine private Schule, die monatlich über 400 Euro kostet. Da kann sich praktisch jeder anmelden und wird sofort genommen...


    Viele Grüße


    Vitos

  • Noch ein Gedanke dazu,


    BaföG gibt es auch elternunabhängig unter bestimmten Voraussetzungen.

    Da die junge Frau doch einige Jahre ohne Hilfen ihr Leben finanziert hat, wäre das doch mal zu prüfen.


    Gruß


    frase

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    Danke für den Tipp, das mit dem elternunabhängigem BaföG war mir auch bekannt - aber das "möchte" sie natürlich nicht weil man es zur Hälfte zurückzahlen muss ;-)