Nee Vitos, das ist falsch. Das "normale" BaföG muss man hälftig zurückzahlen. Das elternunabhängige nicht. Und elternunabhängiges Stipendium, da hat man kein Wahlrecht. Das gibt es nur (wenn ich mich richtig erinnere), wenn man ein bestimmtes Alter erreicht hat und mindestens 5 Jahre in einem sozialversicherungspflichtigen Beruf gearbeitet hat.
Herzlichst
TK