Tochter 18 nur Minijob

  • Hallo, meine Tochter wurde vor kurzem 18. Coronabedingt hat sie keinen Studiumsplatz zum Wintersemester erhalten. Versucht es wieder zum April kommenden Jahres. Bis dahin macht sie nen Minijob 450€. Muss ich ihr Unterhalt zahlen? Blöde Frage, ich würde ihr ja gerne was geben, aber die Frage die ich mir stelle. Muss ich überhaupt, weil wenn ich ihr das so sage, wird mir wohl die Mutter (ex-frau) wahrscheinlich was husten.

    Bitte um Tips, wie und was ich machen sollte. Danke.

  • Hallo asdic10,



    Ohne die Frage ausreichend zu beantworten, kommt es darauf an, ob die Tochter bei der Mutter oder in eigener Wohnung wohnt. Außerdem spielt dein Netto-Einkommen eine Rolle.


    Wenn du diese Fragen beantworten möchtest?


    edy

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  • Klar, kein Problem. Danke für die schnelle Hilfe.

    Tochter und Sohn wohnt bei Mutter.

    Ich bezahle für meinen Sohn (15) 455.-€ und habe den gleichen Betrag bisher für meine Tochter bezahlt. Also 890.- für beide.

    Seit einer Woche ist meine Tochter 18 und hat wie gesagt nur einen 450.- Job. Den möchte sie bis nächstes Jahr April (Sommersemester) ausüben.

  • Hallo,


    Der Bedarf dürfte demnach ab 18 Jahren bei 583€ liegen.


    Angerechnet auf den Bedarf, werden das Einkommen der Tochter (bereinigt bei ca. 350€) + das volle Kindergeld 204€.


    Bedarf = 583€

    -Einkommen 350€

    - Kindergeld 204€


    Unterhalt ca. 29€ ( zu zahlen von beiden Elternteilen im Verhältnis zu ihren Einkommen.)


    das ist natürlich nur eine Überschlagsrechnung


    edy

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  • Danke für die Antwort, trotzdem ein Paar Fragen dazu natürlich:

    583€—- wie setzt sich der zusammen?

    350€ Einkommen, sie hat doch einen 450€ Job.


    Am Ende kommen 29€ raus und das wird nochmal zwischen mir und Mutter geteilt?

    Das bedeutet eigentlich für mich, sie hätte nicht wirklich einen Anspruch auf Unterhalt, solange sie nicht ab 1. April studiert, oder?


    Lg

  • Hi,


    so sehe ich das. Die Zeit zwischen Schulende und Ausbildungsbeginn ist zwar grundsätzlich nicht von Unterhaltsverpflichtungen befreit. Allerdings wird da immer nur von einigen Monaten ausgegangen. Also: Abi im Juni, Ausbildungsbeginn am 1. Aug. oder Studienbeginn am 1. Okt. Zieht sich die Wartezeit - wie hier - länger hin, so muss der junge Mensch für sich selbst sorgen. Der Anspruch lebt dann zu Beginn der Ausbildung/des Studiums je nach Dauer der Wartezeit eventuell wieder auf.


    Herzlichst


    TK

  • Hab ich auch schonmal gelesen, da war von 4 Monaten die Rede.

    Sobald sie ihr Studium beginnt werde ich sowieso eine anwaltliche Berechnung machen lassen. Mir geht es eigentlich darum, da ich ja bisher 455€ an die Ex abgedrückt hab und ich meiner Tochter ja auch weiterhin was geben möchte, nicht danach das böse Erwachen kommt, wenn ich ihr jetzt nur 150€ oder 200€ gebe, obwohl ich eigentlich doch viel mehr zahlen müsste.

    Wollte wegen dem ganzen nicht extra zum Anwalt laufen und für ne 5min Berechnung dann 200€ zahlen.

    Frage in die Runde: Bin ich rechtlich auf der sicheren Seite, wenn ich ihr 150€ jeden Monat zahle, dazu wäre ich ja bereit, bis zum Beginn des Studiums im April?

    Wenn ich die 29€ von edy sehe, dann denke ich mir, kann mir ja nichts passieren. Ist ja viel mehr....

  • Vereinfacht nochmal gefragt:

    Bisher war der Betrag bei 455€, kann der neue Betrag, wenn es ihn überhaupt gibt, genauso hoch, viel weniger oder höher sein als die bisherigen 455€?

  • Ja, das ist mir auch schon bekannt, das die Mutter mit ihm Boot sitzt. Die behält sich das Kindergeld, weil die Tochter ja bei ihr wohnt. Kost und Logie sozusagen.

    Meine Befürchtung ist aber die, wenn ich jetzt nur z.B. 150€ gebe, das danach dann das Böse Erwachen kommt, weil es eigentlich doch viel mehr sein müsste.

    Ich häng so ein bischen in der Luft. Muss ich überhaupt, hat edy mit seinem geringen Betrag recht, oder sind es plötzlich mehr als 400€.

    Diese Frage beschäftigt mich, sind die 150€, die ich bereit wäre angemessen. Oder ist es zu wenig. Das es für die Ex viel zu wenig ist, was ich unserer Tochter geben möchte, ist selbstredend.

    Aber bin ich rechtl. Safe, oder bin ich viel zu weit weg..........das ist mein Dilemma.

  • Hi,


    ich meine, du bist auf der sicheren Seite. Biete das Geld der Tochter an, erkläre ihr außerdem, dann im Fall der Studiumsaufnahme neu gerechnet wird. Ich werde da noch mal allgemeine Ausführungen in das Forum reinstellen. Spätestens zur nächsten Woche. Die Anfragen nehmen zu Semesterbeginn wieder zu. Vielleicht hilft es dir auch. Soviel vorweg: auch wenn die Mutter das Kindergeld mit Naturalleistungen verrechnet, so hat das mit dem Einfließen in die Unterhaltsberechnung nichts zu tun.


    Herzlichst


    TK

  • Perfekt, danke für deine Hilfe.

    Ich weiss das mit der Kost und Logie ne normale Nummer ist. Machen ja viele so.

    Ich werde meiner Tochter das genauso sagen, werde ja dann bei Studiumbeginn das von nem Anwalt berechnen lassen.

    Werde wohl zwischen 150-200€ geben, denke das ist angemessen. Das die Mutter damit ein Problem haben wird, ist mir eh schon klar. Die will mich ja nur bluten sehen, mehr nicht.....aber wenn du sagst das es safe ist, ohne das ich vor den Richter gezerrt werde, dann beruhigt mich das schonmal.

    Ich darf ja von der Mutter aus, das Geld meiner Tochter direkt geben, schonmal ein Pluspunkt bei dem ganzen Spiel.


    Danke nochmal

    Lg

  • Hallo asdic10,


    Ich würde erstmal alles mit der Tochter verhandeln und die Berechnungen, edy folgend, so erklären.

    Deine Tochter hat ja die Absicht zu studieren nur eben keinen Studienplatz bekommen.

    Das Sie arbeitet um Einkommen zu erzielen spricht echt für Sie, das müsste Sie nicht tun.

    Ab 18 Jahre sind beide Eltern für den Unterhalt anteilig ihres Einkommens zur Leistung verpflichtet.

    Daher spielt hier auch das Einkommen der Mutter eine Rolle.

    Wie sich dann Mutter und Tochter einigen, das kann dir egal sein.

    Es fehlt also in der Berechnung die Berücksichtigung des Einkommens der Mutter.

    Liegt also der Bedarf des Kindes bei 583 € und es besteht Anspruch auf KG (da gibt es auch Fallstricke), sind mal 379 € von den Eltern zu zahlen.

    Wenn das Kind dann eigenes Einkommen hat, dann wird dies abzüglich eines Freibetrages angerechnet.

    Nun könnte sich die Tochter entscheiden, sich lieber auf das Studium vorzubereiten und ein unentgeldliches Praktikum machen.

    Dann wären also die 379 € unter den Eltern entsprechend ihres bereinigten Netto aufzusplitten.

    Das gilt dann auch, wenn das Studium ohne Stipendium erfolgt eben so weiter, solange das Kind bei einem Elternteil wohnt.

    Diese Frage beschäftigt mich, sind die 150€, die ich bereit wäre angemessen. Oder ist es zu wenig. Das es für die Ex viel zu wenig ist, was ich unserer Tochter geben möchte, ist selbstredend.

    Aber bin ich rechtl. Safe, oder bin ich viel zu weit weg..........das ist mein Dilemma.

    Das kann man so pauschal eben nicht beantworten.

    Ich finde aber das Angebot von 150 € schon sehr ordentlich.


    Gruß


    frase

  • Ich dachte das bekommt eigentlich die Mutter, weil die Tochter ja zu Hause lebt.

    Was meinst du mit verrechnet? Und wo seh ich das dann?

    Weil die Tochter volljährig ist, steht es ihr selbst zu.


    Was die Mutter dann für Kost und Logis verlangt ist eine andere Sache.


    583€—- wie setzt sich der zusammen?

    das ist der Betrag laut Düsseldorfer Tabelle, entsprechend deines Einkommen für einen Volljährigen (der bei einem Elternteil wohnt).



    Nachtrag: die Tochter sollte sich auf jedem Fall beim Arbeitsamt "ausbildungssuchend" melden. Nur dann steht ihr das Kindergeld weiterhin zu.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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    2 Mal editiert, zuletzt von edy () aus folgendem Grund: Nachtrag zum Kindergeld