Danke frase auch für dein Statement.
Das Einkommen der Mutter ist von mir nur eine Schätzung 2000€ halbtagsjob.
Meine Tochter wird bis April zum Studiumbeginn auf jeden Fall den Minijob ausführen.
Die 379€ habe ich in der DT auch schon gesehen.
Danke frase auch für dein Statement.
Das Einkommen der Mutter ist von mir nur eine Schätzung 2000€ halbtagsjob.
Meine Tochter wird bis April zum Studiumbeginn auf jeden Fall den Minijob ausführen.
Die 379€ habe ich in der DT auch schon gesehen.
Alles anzeigenWeil die Tochter volljährig ist, steht es ihr selbst zu.
Was die Mutter dann für Kost und Logis verlangt ist eine andere Sache.
das ist der Betrag laut Düsseldorfer Tabelle, entsprechend deines Einkommen für einen Volljährigen (der bei einem Elternteil wohnt).
Nachtrag: die Tochter sollte sich auf jedem Fall beim Arbeitsamt "ausbildungssuchend" melden. Nur dann steht ihr das Kindergeld weiterhin zu.
edy
Hallo,
edy bist du auch der Meinung ich fahre mit den 150€ safe?
bin auch der Meinung, aber siehe weiter oben, mein Nachtrag: klären dass es mit dem Kindergeld läuft.
edy
klären dass es mit dem Kindergeld läuft.
Das meinte ich mit Fallstrick.
Es kann sein, das KG wird der Mutter weiter gezahlt und später kommt eine Regressforderung.
Daher unbedingt ausbildungssuchend beim Amt melden, es sei denn, es gibt schon eine schriftliche Studienzusage für das Frühjahrssemester 2021.
Gruß
frase
Alles anzeigenDas meinte ich mit Fallstrick.
Es kann sein, das KG wird der Mutter weiter gezahlt und später kommt eine Regressforderung.
Daher unbedingt ausbildungssuchend beim Amt melden, es sei denn, es gibt schon eine schriftliche Studienzusage für das Frühjahrssemester 2021.
Gruß
frase
ich weiss, das das Kindergeld weiter gezahlt wird, da sie nur einen Minijob macht.
Was meinst du mit später eine Regressforderung, das ist ja genau das, was ich eigentlich vermeiden möchte.
Ob sie arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet ist, weiss ich noch nicht. Muss erst nachfragen.
Ich bin der Meinung das die 150€ reichen und im Nachgang nichts mehr von mir gefordert werden kann. Weil ich ihr ja was gebe und das nicht zu knapp, wie ich finde. Sie verdient ja auch schliesslich ihre 450€.
Ich möchte vermeiden, das die Mutter der Meinung ist, ich muss eigentlich viel mehr zahlen und deswegen zu nem Anwalt rennt. Dann geht der ganze Käse wieder von vorne los.
Alles anzeigenWeil die Tochter volljährig ist, steht es ihr selbst zu.
Was die Mutter dann für Kost und Logis verlangt ist eine andere Sache.
das ist der Betrag laut Düsseldorfer Tabelle, entsprechend deines Einkommen für einen Volljährigen (der bei einem Elternteil wohnt).
Nachtrag: die Tochter sollte sich auf jedem Fall beim Arbeitsamt "ausbildungssuchend" melden. Nur dann steht ihr das Kindergeld weiterhin zu.
edy
Ich weiss, das das mit dem Kindergeld läuft, weil sie auch deswegen nur nen Minijob hat, damit das mit dem KG weiter geht. Ist das mit dem Arbeitsamt zwingend?
Sie hat mir gesagt, die Mutter behält sich das Kindergeld für Kost und Logie, also denke ich wird das schon geregelt worden sein, seitens der Mutter.
Was meinst du mit später eine Regressforderung, das ist ja genau das, was ich eigentlich vermeiden möchte.
Damit meinte ich das KG gerne mal von den Familienkassen zurück gefordert wird.
Nicht deine Baustelle, würde die Mutter betreffen.
Es geht in der Sache darum, das Sie ausbildungsuchend gemeldet ist, dann wird auch KG sicher gezahlt.
Was die Tochter mit der Mutter aushandelt für Kost und Unterkunft kann dir auch egal sein.
Beide Elternteile sind ab 18 barunterhaltspflichtig.
Gruß
frase
Alles anzeigenDamit meinte ich das KG gerne mal von den Familienkassen zurück gefordert wird.
Nicht deine Baustelle, würde die Mutter betreffen.
Es geht in der Sache darum, das Sie ausbildungsuchend gemeldet ist, dann wird auch KG sicher gezahlt.
Was die Tochter mit der Mutter aushandelt für Kost und Unterkunft kann dir auch egal sein.
Beide Elternteile sind ab 18 barunterhaltspflichtig.
Gruß
frase
Alles anzeigenHi,
ich meine, du bist auf der sicheren Seite. Biete das Geld der Tochter an, erkläre ihr außerdem, dann im Fall der Studiumsaufnahme neu gerechnet wird. Ich werde da noch mal allgemeine Ausführungen in das Forum reinstellen. Spätestens zur nächsten Woche. Die Anfragen nehmen zu Semesterbeginn wieder zu. Vielleicht hilft es dir auch. Soviel vorweg: auch wenn die Mutter das Kindergeld mit Naturalleistungen verrechnet, so hat das mit dem Einfließen in die Unterhaltsberechnung nichts zu tun.
Herzlichst
TK
Alles anzeigenHi,
ich meine, du bist auf der sicheren Seite. Biete das Geld der Tochter an, erkläre ihr außerdem, dann im Fall der Studiumsaufnahme neu gerechnet wird. Ich werde da noch mal allgemeine Ausführungen in das Forum reinstellen. Spätestens zur nächsten Woche. Die Anfragen nehmen zu Semesterbeginn wieder zu. Vielleicht hilft es dir auch. Soviel vorweg: auch wenn die Mutter das Kindergeld mit Naturalleistungen verrechnet, so hat das mit dem Einfließen in die Unterhaltsberechnung nichts zu tun.
Herzlichst
TK
Alles anzeigenHallo,
Der Bedarf dürfte demnach ab 18 Jahren bei 583€ liegen.
Angerechnet auf den Bedarf, werden das Einkommen der Tochter (bereinigt bei ca. 350€) + das volle Kindergeld 204€.
Bedarf = 583€
-Einkommen 350€
- Kindergeld 204€
Unterhalt ca. 29€ ( zu zahlen von beiden Elternteilen im Verhältnis zu ihren Einkommen.)
das ist natürlich nur eine Überschlagsrechnung
edy
Kurze Frage an edy:
Wenn mir das Einkommen der Mutter nicht bekannt ist, ich es aber auf ca. 1500,- netto mal tief ansetze und ich meines dazu rechne. Und in der Bedarfsliste einfach mal so auf die höchste Stufe gehe 10. bis 5500,-. Dann sehe ich den Bedarf des 18 jährigen Kindes bei 644.- richtig?
644 - 350 (bereinigter Minijob) - 204 KG = 90.-€
90.-€ Unterhalt wäre es dann für das volljährige Kind. Die dann auch noch anteilig zwischen Vater und Mutter geteilt werden. Richtig?
Stimmt diese Rechnung? Oder gibt es noch was, was ich übersehen hätte?
Bei dieser Berechnung gehe ich mal davon aus, das Vater und Mutter zusammen auf 5500.- bereinigtes Netto zusammen kommen. Was ja an sich normal eher unwahrscheinlich wäre, heutzutage.
Rechnet mir das so ein Anwalt auch vor, oder haben die andere Rechenmethoden?
Oder gehe ich so vor:
Stufe 10 5500.- Bedarf 848.-
848 - 350 - 204= 294.-€
294.- geteilt durch Vater und Mutter jeweils Anteilig. Aber wie komme ich auf das „ jeweils Anteilig“?
Was ist die richtige Rechnung?
Hallo,
294.- geteilt durch Vater und Mutter jeweils Anteilig. Aber wie komme ich auf das „ jeweils Anteilig“?
du nimmst den jeweiligen über dem SB liegenden Betrag, und addierst beide. Das Ergebnis ist 100%.
Nun rechnest du die anteiligen Prozente aus.
edy
Das heißt das ich, wenn wir die höchste Stufe 10 nehmen als Beispiel, ich richtig gerechnet habe, das max. 294.-€ dabei rauskommen könnten, die dann auch noch anteilig auf V und M aufgeteilt werden. Korrekt?
Alles anzeigenHallo,
du nimmst den jeweiligen über dem SB liegenden Betrag, und addierst beide. Das Ergebnis ist 100%.
Nun rechnest du die anteiligen Prozente aus.
edy
Das heißt das ich, wenn wir die höchste Stufe 10 nehmen als Beispiel, ich richtig gerechnet habe, das max. 294.-€ dabei rauskommen könnten, die dann auch noch anteilig auf V und M aufgeteilt werden. Korrekt?
nehme die Stufe als Beispiel, weil es ja eher unwahrscheinlich ist das man zusammen, V und M auf so ein hohes Netto kommen könnten. Somit ist 294.- also das höchste der Gefühle was es max. gibt laut DT. Höher muss ja dann extra verhandelt werden.
Stimmt das so, das ich 294.- als max. höchst möglichen Betrag als Beispiel nehmen kann?