Unterhaltsanspruch in der Einstiegsqualifikation

  • Hallo,


    Mich würde interessieren, ob ich einen Unterhaltsanspruch in der Einstiegsqualifikation habe.

    Ich bin 19 und habe 500€ netto in der EQJ verdient.

    (Einkommen Mutter ca. 1500€ Brutto & Einkommen Vater ca. 2600€ Brutto)


    und würde ich dann überhaupt mit dem selben Gehalt Unterhaltsanspruch in der Ausbildung haben?

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!

  • Hi,


    das kann man so nicht abschätzen, dazu sind deine Angaben zu dürftig. Wo lebst du, wovon finanzierst du dein Leben?


    Grundsätzlich muss jeder Volljährige erst einmal sein Leben selbst finanzieren. Es gibt Ausnahmen, aber dazu braucht man hier mehr Angaben.


    Herzlichst


    TK

  • Aus psychischen Gründen kann ich noch keine Ausbildung starten.

    Von Arbeitsamt wurde ich nach einem psychologischen Test als „schwer psychisch krank“ eingestuft. Aus dem Grund habe ich das EQJ gemacht.

    Ich wohne bei meiner Mutter in einer Mietswohnung und habe in der Zeit des EQJ von meinen Gehalt und Teils von dem Einkommen meiner Mutter gelebt.


    LG

  • Tut mir leid, da habe ich mich ein bisschen unpräzise ausgedrückt.

    Damit meine ich sie hat die Miete und auch das Essen bezahlt, aber ich habe ihr natürlich mein Kindergeld und 100€ meines Einkommens abgegeben.


    Mein Vater hat die Unterhaltszahlung „einfach so“ eingestellt mit der Begründung, dass ich ja jetzt Geld verdiene.

    Leider bekomme ich vom Jugendamt keine Hilfe..


    Anwälte waren auch im Spiel. Leider hat meine Anwältin sich über 6 Monate nicht bei mir gemeldet und auf nichts von meiner Seite aus reagiert. Das Amtsgericht meinte ich müsste mich bei der Anwaltskammer beschweren.
    Ich habe sie daraufhin vorgewarnt, dass wenn jetzt nichts passiert ich mich dort beschweren müsse.
    Nun will sie mich nicht mehr in meinem Fall unterstützen.

  • Es ist nicht "Dein" Kindergeld. Das Kindergeld steht dem zu, der zumindest in Höhe des Betrages für das Kind aufkommt. Und das hat deine Mutter getan, allein schon durch die Miete. Mit anderen Worten, du hast extrem gut gelebt.


    Ich sehe im Augenblick keinen Unterhaltsanspruch gegen die Eltern. Du hast EQJ durchgestanden, du kannst im Prinzip für dich selbst sorgen. Und sei es durch einen Teilzeitjob. Damit sind die Eltern aus der finanziellen Verantwortung raus. Außerdem dürfte die Mutter auch weit unter dem Selbstbehalt liegen. Meine Empfehlung: ab zum Job-Center, das überprüft, ob hier ein Anspruch auf aufstockendes ALG II besteht. Das könnte durchaus sein. Deine Mutter und du sind nämlich eine Bedarfsgemeinschaft.


    TK

  • Hallo Al.Bnc,


    was würdest du denn in der Ausbildung verdienen?


    Zur Zeit hast du ein Einkommen von 500€ ?


    edy

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