Werte Forengemeinde,
ist es eigentlich schon vorgekommen, dass das FA den Unterhaltsbetrag im Jahr nach der Zahlung beim Unterhaltsempfänger versteuert?
Zur Erläuterung:
Es wurde im Jahr 2017 ein Nachteilsausgleich aus Realsplitting gezahlt und in der Steuererkläung für 2017 geltend gemacht.
Nun erscheint ein Steuerbescheid für 2018 mit genau diesem Betrag in der Zeile: Einnahmen aus Unterhaltsleistungen .
Dank für aufklärende Hilfe.