Scheidung von Amerikaner nach deutschem Recht, der in den USA lebt

  • Hallo an alle,

    ich bin neu hier.


    Ich find einfach nirgends etwas zu diesem Thema... hab gefühlt das ganze Internet durchforstet und stoße auf nichts Brauchbares. Vielleicht kann mir hier jemand helfen, ich verzweifel schon bisschen.


    Wir haben vor fast 2 Jahren in Deutschland geheiratet, einige Wochen danach ist er zurück in die USA, kam aber nicht mehr zurück und danach ging alles in die Brüche. Das Trennungsjahr ist schon durch, wir haben keine Kinder und sonst auch nichts gemeinsam.

    Ich weiß, wenn ich mich hier scheiden lasse, dass auch er dann vor Ort auftauchen müsste, theoretisch, also zum Gerichtstermin. Aber praktisch weiß ich, dass er das nicht umsetzen können wird, egal wie.

    Meine Frage ist ... da ich noch in einem Ausbildungsverhältnis bin und auf Prozesskostenhilfe angewiesen bin, wie sind eure Erfahrungen zu diesem Thema? Sich von einem im Ausland befindenden Ehepartner scheiden lassen zu wollen, der nicht auftauchen kann und man braucht Prozesskostenhilfe dabei?
    Mein Anwalt sagte nämlich, dass es schlecht aussieht, dass diese Hilfe genehmigt wird, wenn mein Noch-Ehemann sich nicht von einem deutschen Anwalt vertreten lassen würde (weil da bockt er gerade rum und weiß nicht, ob er darauf eingehen will). Aber ich hab überhaupt keine Mittel, um diese Scheidung anderweitig zu zahlen.


    Wäre dankbar für jeden Tipp ... das raubt mir so den letzten Nerv.

  • Ich habe jetzt oft gelesen, dass die Scheidung in Abwesenheit nur geht, wenn der Aufenthaltsort nicht bekannt ist und man keinen Kontakt hat. Oder gibts Schlupflöcher? Und wenn der Prozess sich voraussichtlich in die Länge ziehen wird, könnte überhaupt Prozesskostenhilfe in Frage kommen, wenn die schon sehen werden, dass das eine teure Angelegenheit wird?

    Weiß nicht, wie er das regeln möchte mit einem Anwalt. Mein Anwalt hat den Vorschlag gemacht, dass er guckt, welcher Anwalt ihn hier vertreten könnte - aber das will mein Noch-Mann nicht, so seine Aussage bis jetzt.
    Also er sagte, dass er der Scheidung einwilligt, das war mein letzter Stand. Wir haben so sonst kaum noch Kontakt und er hat die Beziehung aufgegeben.

  • Hi,


    es gibt genug Ausnahmefälle, in denen eine Scheidung eben auch in Abwesenheit bei bekannter Adresse durchgezogen wird. Und die Kosten einer Scheidung steigen nicht deshalb an, weil sie sich in die Länge zieht. Der Klassiker ist, eine ganz einfache Scheidung, ohne Kinder, ohne alles. Möglichst eine Ehe von kurzer Dauer. Vielleicht kannst du deinem Noch-Ehemann eine kurze schriftliche Erklärung abtrotzen?


    Herzlichst


    TK

  • Erstmal vorab: danke für die Antworten!
    Du bist heute der erste Mensch, der mir eine Antwort gibt zu meinen Fragen. Das Thema lässt meine Nerven komplett blank liegen.

    Wenn er sich stur stellt einen Anwalt zu nehmen, kann ich mich trotzdem in Abwesenheit bei bekannter Adresse scheiden lassen?
    Und wäre es schlauer, dass ich die Prozesskostenhilfe selber beantrage oder es den Anwalt machen lasse? Ich mein, er sieht es nicht so hoffnungsvoll, dass mir diese genehmigt wird, wenn mein Noch-Mann sich keine Vertretung holt.

    Unsere Ehe bestand in Deutschland auch nur ein paar Wochen, bevor er wieder zurückging.

    Was müsste denn in der schriftlichen Erklärung drin stehen von meinem Noch-Mann?

  • Hi,


    es erstaunt mich immer wieder, wie unsicher auch Juristen im internationalen Recht sind. Okay, vor 50 Jahren kam das seltener vor, aber heute? Wie ich vorgehen würde: du versuchst, privat eine Zustimmung zur Scheidung vom Ehemann zu erhalten. Unabhängig davon reicht Dein Anwalt den Antrag auf Ehescheidung einschließlich deines Antrages auf Verfahrenskostenhilfe bei Gericht ein. Mit der US-Adresse des Mannes. Ganz so, als wenn er in Deutschland leben würde. Ist nichts besonderes.


    Das Gericht wird dann in den USA zustellen, das wird vermutlich dauern, geht aber. Es wird den Mann auffordern, sich eine deutsche Zustelladresse zu suchen und gegebenenfalls auch, einen deutschen Anwalt zu mandatieren. Und die weitere Vorgehensweise ist dann davon abhängig, wie vom Mann reagiert wird.


    Noch eine Frage: war er als Privatmann in Deutschland oder aber als US-Soldat oder als ziviler Mitarbeiter bei der Army? Dann gäbe es noch eine andere Möglichkeit.


    Noch ein Hinweis: es ist sinnvoll, dass dein Anwalt die Scheidung schnell einreicht. Denn wenn dein Mann dir in den USA zuvor kommt, dann geht das in Deutschland nicht mehr wegen doppelter Rechtshängigkeit. Und die USA haben 50 verschiedene Scheidungsrechte. Es kann also in den Staaten wesentlich komplizierter, allerdings auch wesentlich einfacher werden. Nur, mir wäre das Risiko zu groß.


    Herzlichst


    TK

  • Danke danke! Deine Nachricht beruhigt mich ein wenig.


    Nun, ich bin auf jeden Fall dran mit meinem Noch-Mann zu kommunizieren. Nein, er ist nicht bei der Army gewesen, er war hier privat.

    Unsere Scheidung wäre sogar ziemlich leicht möglich laut meinem Anwalt, aber dafür bräuchte ich seine Kooperation. Aber das ist ja nicht wichtig für das Forum, dass der Kerl rumbockt, haha.


    Denk nicht, dass er mir in den USA zuvorkommen wird, weil er wegen Corona grad eh finanziell viel zu knapp ist.


    Danke jedenfalls für deine Nachricht. Wusste zuvor nicht, wie der Ablauf sein würde, aber jetzt habe ich zumindest schon mal ein Bild davon.

  • Na ja, so ein, das tut er nicht, das kann sich ganz schnell ändern. Also, dein Anwalt soll es angehen. In internationalen Fällen zicken manchmal auch die Richter rum, aber gehen wir erst einmal davon aus, dass es so abläuft, wie ich geschrieben habe. Das wäre m.E. die korrekte Vorgehensweise.


    Wenn es so abläuft, dann kann er sogar aus den Staaten heraus deutsche Verfahrenskostenhilfe beantragen, bekommt dann hier einen Anwalt beigeordnet. Auch das geht.


    TK

  • Nun, mein Anwalt hat sogar schon mit dem Richter vom Familiengericht geredet... denn mein Anwalt hat ne sehr unkomplizierte Lösung für diese Scheidung und wenn dieser Sturkopf einwilligen würde zu dieser Lösung, wäre das ne ganz einfache Geschichte und der Richter wäre damit auch einverstanden.
    Aber die Lösung scheint für den Sturkopf nicht gut genug zu sein. Mal sehen.

    Aber so oder so werde ich die Scheidung einleiten, hoffentlich so bald wie nur möglich.


    Danke dir.