Hallo,
Ich habe eine Tochter aus erster Ehe für die ich Unterhalt zahle, Unterhalt wird aufgestockt durch Unterhaltsvorschuss.
Nun bin ich neu verheiratet und bekomme mit meiner 2. Ehefrau ein gemeinsames Kind.
Dem bin ich ja logischerqeise ebenfalls unterhaltspflichtig.
Wie wird das in Zukunft bewertet? Bekommt meine 1. Tochter dann evtl. Gar nix mehr aufgrund meines verdientes bzw. Wird das Kind das bei mir wohnt bevorzugt bewertet?
Finde dazu nicht sehr viel im Netz weil sich die Frage nur relativ kompliziert stellen lässt.