Hallo,
ich habe eine Frage. Meine Ex-Freundin hat für unser gemeinsames Kind eine Unterhaltsberechnung gefordert. Das ist ja auch alles rechtens. Nun meine Frage:
Werden von meinem Nettoeinkommen auch anteilig die Betreuungskosten für mein Eheliches Kind abgezogen? Laut neuem Gesetz sind doch Betreuungskosten nicht im Kindesunterhalt enthalten. Also müsste doch bevor mein bereinigtes Nettoeinkommen festgelegt wrd auch noch der Mehraufwand für Betreuungskosten für mein eheliches Kind abgezogen werden? :confused:
Vielleicht kann mir ja jemand helfen
LG winnito