Grundlegende Frage zum bürokratischen Ablauf des Unterhalts

  • Hallo Forum, gut dass ich Euch gefunden habe, denn meine Fragen sind leider so grundlegend, dass ich es mich "real life" gar nicht traue. Und das ist kein Witz. Also habt nachsehen mit jemanden, mit einer ausgeprägten Bürokratie-Phobie und keiner Ahnung von irgendwas.



    Mein Kind ist 4 Jahre alt. Ich war seit der Geburt wirtschaftlich nicht in der Lage Unterhalt zu leisten (Minijob). Also hat meine (damals) Freundin den Vorschuss beantragt. Ich bekam die Aufforderung meine wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen (getan) und sie bekam/bekommt den Vorschuss seit Geburt.


    Nun hat sich mein Einkommen geändert und ich bin in der Lage (und mehr als gewillt) Unterhalt zu zahlen. Ich bin mit 2 Jobs nun bei etwa 2800€ brutto. Der Selbsterhaltungsbetrag sollte hier bequem überschritten sein.


    Und jetzt kommen die blöden Fragen:

    Mach ich das einfach? Äh also ich überweise jeden Monat gemäß Düsseldorfer Tabelle? Oder läuft der Unterhalt in irgendeiner Form über das Jugendamt? Ich wollte mich auch an anderen finanziellen Aufwendungen (Miete) beteiligen, das wird mal so (Sport) mal so (Mietzuschuss) laufen und in schlechten Monaten gehts dann halt mal nicht.


    Die Kernfrage ist also: kann ich mit meiner Exfreundin vereinbaren was ich/wir möchte/n? Solange sie keinen Unterhaltsvorschuss vom Sozialamt kassiert und so lange sie mich nicht juristisch zur Zahlung zwingen möchte, sind wir frei in der Regelung?

    Oder muss(!) die Unterhaltszahlung "über" das Amt laufen?


    Naiv gesagt: ich würde dem Sozialamt schriftlich melden, dass ich ab xx.xx.2020 Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle zahle (und brauche keine Nachweise über meine wirtschaftlichen Verhältnisse erbringen). Sie würde dann vom Sozialamt informiert, dass der Unterhaltsvorschuss nicht mehr gezahlt wird, da der Vater eine Unterhaltszahlung angemeldet hat. Ich überweise monatlich xyz € auf das Konto meiner Exfreundin. Das Amt (welches auch immer) interessiert sich bis auf weiteres nicht mehr für die Zahlung. Änderung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse müssen nicht mehr gemeldet werden, solange wir das Amt nicht aktiv einschalten.

    (???)


    Dann lese ich oft, dass das Jugendamt die Höhe des Unterhaltes berechnet oder berechnen kann. Heißt das (das ähnelt der Frage oben) ... dass ich auf jeden Fall verpflichtet bin eine Berechnung durch das Jugendamt durchführen zu lassen? Die legen die Höhe des Unterhaltes damit fest. Ist dieser Schritt verpflichtend?


    (das zuständige Jugendamt ist telefonisch nicht zu erreichen)


    Bitte nicht schlagen, ich bin in der Hinsicht irgendwie einfach grade planloser Anfänger.

    Danke für jede Hilfe

  • GuMo Moritz,


    ich well den Fachleuten hier nicht vorgreifen, denke aber, das Jugendamt wird dich weiter um Auskünfte zu deinem Einkommen auffordern.

    Es wurde Unterhaltsvorschuss gezahlt, das bedeutet auch, das du diesen Vorschuss im Rahmen deiner Leistungdfähigkeit zurückzahlen musst.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    solange die Kindsmutter und du euch einig seid, wird sich niemand einmischen. Zumindest, was die Zukunft angeht. Allerdings hat das Kind einen Anspruch auf einen vollstreckbaren Unterhaltstitel. Der kann gratis beim Jugendamt erstellt werden. Wenn die Mutter ihn einfordert, dann sollte man sich dem nicht widersetzen, allerdings darauf achten, dass der nicht über den 18. Geburtstag des Kindes hinaus geht.


    Was die Vergangenheit angeht, da wird sich die Unterhaltsvorschusskasse bei dir melden. Das sind ja schließlich Steuergelder, die verauslagt wurden. Ob da eine Rückzahlungspflicht besteht, das können wir hier nicht abschätzen. Da einfach mal abwarten, ob die sich bei dir melden.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Mach ich das einfach? Äh also ich überweise jeden Monat gemäß Düsseldorfer Tabelle?


    wenn du die DT und die Anmerkungen richtig verstehst?



    edy

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