Empfänger der Unterzahlung bei einer Beistandschaft (Kindsmutter oder Jugendamt)

  • Obwohl ich seit Jahren pünktlich und auf den Cent korrekt den Kindesunterhalt für meine Tochter zahle, hat sich meine Ex kürzlich in den Kopf gesetzt, eine Beistandschaft beim Jugendamt zu beantragen und sich auf diesem Weg einen Unterhaltstitel im Form einer Jugendamtsurkunde zu holen. Ihr O-Ton: "Einfach nur, um dich zu ärgern und dir Arbeit zu machen". Sie hat eben nichts anderes, als mit mir Krieg zu führen.


    Ich habe brav alle Einkommensangaben etc. ggü. dem Jugendamt gemacht und das Jugendamt hat den von mir zu zahlenden Unterhalt berechnet. Und siehe da: da ich mich stets fair verhalten und immer den korrekten Unterhalt gezahlt habe, hat auch das Jugendamt genau den von mir auch schon in der Vergangenheit nach der Stufe 5 der Düsseldorfer Tabelle gezahlten Unterhaltsbetrag ermittelt. Über diese Stufe bzw. den entsprechenden Betrag werde ich daher in der kommenden Woche nun auch die entsprechende Jugendamtsurkunde unterzeichnen.


    Es ändert sich also hinsichtlich der Unterhaltshöhe NICHTS ! Außer ein bisschen Papierkram für mich hat meine Ex also bei ihrem Spielchen nichts gewonnen. Wenn es sie denn glücklich macht. Scheinbar lindert das ihren Frust darüber, dass es mit der neuen Partnersuche seit Jahren nicht so läuft (sie hat sich damals nach einer Affäre ihrerseits getrennt, heute hangelt sie sich von Date zu Date und wird von einem Kerl nach dem anderen mehr oder weniger nur als Bettgeschichte genutzt). Mich amüsiert das heute nur noch, denn ich bin seit Jahren wieder glücklich und fest liiert und empfinde für sie nur noch Bedauern.


    Nun aber zu meiner Frage: In dem Schreiben mit der Unterhaltsberechnung des Jugendamtes steht, dass ich den Unterhalt zukünftig an das Jugendamt überweisen soll (die ihn dann wohl an die Kindsmutter weiterleitet). Das hat vermutlich damit zu tun, dass das Jugendamt jetzt die Beistandschaft ausübt. Rein aus Prinzip sehe ich das jedoch nicht ein. Ich möchte und werde den (natürlich korrekten) Unterhalt wie bisher weiter an meine Ex als Kindsmuttter überweisen. Kann ich da einfach so mit dem Kopf durch die Wand? Was wird passieren, wenn den korrekten Unterhalt weiter wie bisher an die Kindsmutter und nicht an das Jugendamt überweise? Habe da einfach meine Prinzipien und möchte mir später nicht nachsagen lassen, dass sich meine Ex den Unterhalt beim Jugendamt holen musste (was in meinem Fall ja nicht stimmt, aber man kann es vor Dritten natürlich hervorragend so darstellen, um sich als armes Opfer darzustellen).

  • Hi,


    letztlich kann die Kindsmutter bestimmen, wohin der Unterhalt zu zahlen ist. Vielleicht tröstet dich das: du musst bis zum dritten Tag des Monats zahlen bzw. das Geld muss bis dahin beim Jugendamt eingehen. Normalerweise dauert es dann etwas, bis das Geld weitergeleitet wird, klar, liegt in der Natur der Sache. Bei uns etwa 14 Tage. Dies bedeutet, dass die Gute das Geld wesentlich später hat, als sie es bei direkter Überweisung hätte. Also, ihr Problem.


    Herzlichst


    TK

  • Danke erst einmal für die echt schnelle Rückmeldung. Es bleibt bei mir aber trotzdem noch die Frage offen, was passiert, wenn ich das Geld monatlich und pünktlich stumpf weiter an die Kindsmutter überweise? Einfach aus Prinzip, weil ich das so will... Rein rechtlich dürfte dagegen doch wenig zu machen sein? Das mag zwar nicht so in die üblichen Abläufe des Jugendamtes passen, aber was bitte sollen die oder die Kindsmutter dagegen machen?

  • Hallo,


    Ich habe brav alle Einkommensangaben etc. ggü. dem Jugendamt gemacht und das Jugendamt hat den von mir zu zahlenden Unterhalt berechnet

    Du solltest immer eine Gegenprüfung vornehmen lassen.


    edy

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  • Hallo zusammen,


    der Titel ist noch nicht unterschrieben, das erledige ich im Laufe der nächsten oder übernächsten Woche. Habe die Berechnung des Jugendsamtes auch gegenchecken lassen, alles passt (erstaunlich !)


    Zum Thema "Befristung bis zum 18. Lebensjahr" bin ich noch etwas unsicher. Dass es mehr als sinnvoll ist, das zu tun, ist mir mittlerweile klar. Rechtlich ist es aber wohl so (es gibt mittlerweile mehrere OLG-Rechtsprechungen dazu), dass das Kind einen Anspruch auf einen unbefristeten Titel hat (also über 18 hinaus). Fraglich ist also, ob das Jugendamt mich vor Gericht zerren würde, um einen unbefristeten Titel zu erwirken, falls ich auf eine Befristung bis zum 18. Lebensjahr poche.


    Weiß jemand, wie genau die Befristung bis zum 18. Lebensjahr in der Jugendamtsurkunde zu formulieren ist? Und noch etwas: MUSS das Jugendamt eine befristete Jugendamtsurkunde erstellen, wenn ich darauf bestehe. Oder können die sich weigern?


    Viele Grüße und Danke für die gute Unterstützung hier !

  • Hi, unbefristieter Titel bedeutet nicht zwingend Titel bis in alle Ewigkeit. Mit 18 muss ja ohnehin neu gerechnet werden. Insoweit kannst du die sinnvolle Begrenzung durchaus durchsetzen, unter Berücksichtigung des Alters des Kindes. Du solltest den Titel allerdings nicht auf die Zeit bis zum Schulbeginn oder so begrenzen. Insoweit also unbefristet.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo zusammen,


    in dieser Woche habe ich nun den Termin beim Jugendamt zur Erstellung der Jugendamtsurkunde. Alle Berechnungen etc. sind gecheckt und auch für mich ok. Es geht mir jetzt nur noch um die Frage der Befristung des Titels bis zum 18. Lebensjahr.


    Wie (ganz konkret) ist diese Befristung in der Jugendamtsurkunde zu formulieren? Meine Tochter ist am 21.10.2007 geboren, sie wird also am 21.10.2025 18 Jahre alt. Wie lautet jetzt also die Formulierung? Z.B. "....verpflichte mich, ab sofort bis zum 31.10.2025 monatlich 120% des Mindestunterhaltes ....usw. zu zahlen"? Oder wie genau findet sich die Befristung in der Formulierung wieder? Vielleicht hat ja jemand hier eine befristete Jugendamtsurkunde erstellen lassen und kann mir sagen, wie die Befristung dort genau formuliert ist. Ganz lieben Dank für die Unterstützung !

  • Hi,


    letztlich gibt es da keine festen Regeln. Der wirklich geäußerte Wille muss klar sein. Ich würde empfehlen, einmal in etwa zu schreiben (kannst du noch aufhübschen): Dieses Schuldanerkenntnis endet mit dem Monat Oktober ......, also mit Erreichen der Volljährigkeit zum 1. Nov. ...... Sollte die Berechtigte schon vorher Einnahmen haben, so werden diese entsprechend den jeweils gültigen familienrechtlichen Bestimmungen angerechnet.


    Dann hast du zweierlei drinnen. Einmal die Begrenzung zur Volljährigkeit und die Bedingung zur Berechnung der Unterhaltszahlung für vorher. Nicht, dass jemand auf die Idee kommt, dass der Unterhalt in seiner Höhe völlig unabhängig von eigenen Einnahmen gezahlt wird.


    Herzlichst


    TK