Ich bin in Kürze unterhaltspflichtig. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und werde nach TVöD bezahlt. Einmal im Jahr erhalten wir zudem LOB (leistungsorientierte Bezahlung) i.H.v. 1% des Jahesbruttos. Meine Frage ist jetzt: Wird LOB angerechnet auf mein Einkommen für die Unterhaltsbrechnung?
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Hallo,
Ich bin in Kürze unterhaltspflichtig. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und werde nach TVöD bezahlt. Einmal im Jahr erhalten wir zudem LOB (leistungsorientierte Bezahlung) i.H.v. 1% des Jahesbruttos. Meine Frage ist jetzt: Wird LOB angerechnet auf mein Einkommen für die Unterhaltsbrechnung?
wenn die Zuwendung regelmäßig ausgezahlt wird, ja.
Zum Einkommen zählen viele Arten. z.B. Zinsen, Mieteinnahmen, usw.
edy
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Die Zulage muss es nicht geben ,kann es aber. Nur bei entsprechender Leistung (einmal jährlich dann).
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Hallo,
Die Zulage muss es nicht geben ,kann es aber. Nur bei entsprechender Leistung (einmal jährlich dann)
darauf solltest du bei der Berechnung/ Titel erstellen, unbedingt hinweisen.
edy