Hallo,
ich habe während der Ehe von meinem Vater ein Gartengrundstück günstig gekauft (2005) und stehe als alleiniger Besitzer im Grundbuch. Zu diesem Zeitpunkt hatten meine Frau und ich schon ein gemeinsames Konto. Kann ich dieses Grundstück VOR einer offiziellen Trennung auch wieder allein verkaufen? Muss sie dem Verkauf VOR der Trennung zustimmen? Kann ich den Verkaufspreis dann allein und in der Höhe selbst festlegen? Bsp. Ich würde es meiner Schwester zum gleichen Kaufpreis wie beim Kauf verkaufen. Was wäre denn, wenn es kurz oder später, nach dem Verkauf, zur Trennung (Trennungsjahr, Steuerklassenänderung) kommt. Kann meine Frau dann den Kauf nachträglich als unzulässig bezeichnen? Wie sieht es dann mit dem Zugewinnausgleich aus? Da ich das Grundstück ja zum gleichen Preis verkauft habe, habe ich ja keinen Gewinn gemacht, oder kann sie nachträglich noch eine Bewertung des Grundstücks durchführen lassen, was dann z.B. den Wert anhebt und zum Zugewinnausgleich dazu gerechnet wird?
MfG
Daniel