Pflegschaft Beschluß

  • Hallo zusammen, ich hoffe dass jemand mir hier helfen kann. Ich habe einige alte Unterlagen gefunden, darunter ein Beschluß für eine Pflegschaft. Dieser ist datiert für ein paar Monate nachdem ich geboren bin. Ich habe natürlich meine Mutter gefragt, allerdings kein gutes Verhältnis und habe keine Antwort erhalten. Ich frage mich jetzt natürlich warum es da überhaupt eine Pflegschaft gab.

    Hoffe jemand kann dieses Rätsel für mich lösen. Vielen Dank im voraus.

    Liebe Grüße

  • Hi,


    die Angaben sind etwas dünn, vorsichtig formuliert.


    Also, du warst ein Pflegekind, aufgrund eines Gerichtsbeschlusses (vorübergehend) in einer Pflegefamilie untergebracht. Die Gründe hierfür können sehr vielfältig sein. Es kann die Vorbereitung einer Adoption sein (bist du denn adoptiert worden?), es kann auch andere Gründe haben. Ich weiss jetzt nicht, wie alt du bist. Es müsste auf dem Beschluss, den du gefunden hast, ein Aktenzeichen stehen. Möglicherweise ist es möglich (wenn du volljährig bist), Akteneinsicht bei dem Gericht oder dem Jugendamt zu erhalten. Oder aber, wenn nicht vor Ort, Ablichtungen erhalten.


    Kann aber auch sein, dass die Akten inzwischen vernichtet sind.


    Herzlichst


    TK

  • Hi timekeeper, tut mir leid.

    Ich bin volljährig, ich lebe mittlerweile im Ausland und habe es nur vorher durch Zufall gefunden und dachte mir da stimmt was nicht. Ich bin nicht adoptiert, nicht dass ich wüsste zumindest. Meine Eltern waren damals nicht verheiratet.

    Mehr dazu weiß ich auch nicht und von meinen Eltern erfahre ich leider nichts. Ich habe nachgefragt und meine Mutter meinte nur es wäre das Sorgerecht??? Ergibt für mich keinen Sinn. Ich werde sehen ob ich evtl akten Einsicht bekomme. Vielen Dank

  • Hi,


    wir bewegen uns im Bereich der Spekulation. Trotzdem, ich versuche es mal: bei nichtehelichen Kindern war bis vor etwa 30 Jahren immer das Jugendamt involviert, ausnahmslos immer. Zunächst mit automatischer Vormundschaft, einerlei, wie alt die Mutter war. Später dann eventuell mit einer Pflegschaft. Und bei minderjährigen Müttern hatte das Jugendamt immer automatisch zumindest die Pflegschaft. Denn - Frauen waren grundsätzlich als zu blöd angesehen, um für ein Kind allein zu sorgen.


    Es kann natürlich auch sein, dass deine Mutter mit gewissen Entscheidungen überfordert war, deshalb eine Pflegschaft eingerichtet wurde.


    Herzlichst


    TK