Mindestunterhalt gekürzt, nicht nachvollziehbar

  • Hallo ich bin neu hier und froh diese Gruppe gefunden zu haben.

    Meine Tochter ist allein erziehend mit 2 Kindern (6 Jahre und 18 Monate). Da der Kindesvater immer sehr säumig war,

    wurde voriges Jahr ein Titel erwirkt und auch die Pfändung eingeleitet. Dies ging so einige Monate gut, nun hat der Vater mittels

    Rechtsanwalt die Höhe des Unterhaltes angefochten (Mindestunterhalt) und vorige Woche war der Termin beim Gericht und der

    Mindestunterhalt wurde heruntergesetzt. Meine Tochter fühlt sich nun über den "Tisch gezogen", da sich die Einkommensverhältnisse

    bei Kindsvater nicht verändert haben, im Gegenteil er hatte noch eine Lohnerhöhung und trotzdem wurde der Unterhalt gekürzt.

    Es ist scheinbar immer eine subjektive Angelegenheit, an welchen Richter man gerät.

    Der Richter und die Rechtsanwältin von der Gegenseite haben wild was hin und hergerechnet, weder Sie noch die neue unerfahrene

    Jugendamtstante kamen da nicht so richtig mit, zumindest wurde der Unterhalt gekürzt. Sie wurde gefragt, ob sie das so akzeptiert,

    sie hat gesagt, dass sie eh keinen Rechner mit hat (sie auch derzeit ganz schön runter ist durch Krankheit der Kinder), na ja sie hat

    halt zugestimmt. Sie hatte früher auch einen anderen Beistand vom Jugendamt mit dem sie deutlich zufriedener war, aber der wurde

    versetzt und ihre jetzige Bearbeiterin hat noch keine Erfahrungen.

    Nun meine eigentliche Frage.

    Kann man im Nachhinein die Berechnungen des Gerichtes anfordern und diese nochmal in Ruhe prüfen und ggf. Widerspruch doch

    noch Widerspruch einlegen oder sollte sie gleich zum Anwalt gehen.


    Danke für Tipps Sigrid

  • Dies ging so einige Monate gut, nun hat der Vater mittels

    Rechtsanwalt die Höhe des Unterhaltes angefochten (Mindestunterhalt) und vorige Woche war der Termin beim Gericht und der Mindestunterhalt wurde heruntergesetzt.

    Meines Wissens ist der Mindestunterhalt ein fixer Betrag, der nicht noch weiter erniedrigt werden kann.

    Meinst du vielleicht etwas anderes?

  • Hi,


    doch der Mindestunterhalt kann herabgesetzt werden, wenn dadurch der Selbstbehalt des Zahlers unterschritten wird. Ob sich da beim Vater was verändert hat (weiteres Kind, weitere Bereinigungsfaktoren), das wissen wir nicht. Ebenso wenig, ob sich die Berechnung des vorherigen Sachbearbeiter richtig oder fehlerhaft war. Wir wissen auch nicht, wie dieses Verfahren zum Abschluss gekommen ist. Anerkenntnisurteil oder Vergleich?


    Nein, es ist keine subjektive Angelegenheit, wie der Richter entscheidet, gerade in Unterhaltsangelegenheiten nicht. Es gibt feste Kriterien, nach denen zu berechnen ist. Die Tochter wird irgendwann die schriftliche Entscheidung des Gerichts bekommen. Dann weiß sie, ob ein Rechtsmittel möglich ist oder nicht.


    Gauss , noch in Ergänzung: der Mindestunterhalt, das ist eine widerlegbare Vermutung. Wenn also nichts Substantiiertes vorgetragen wird, dann wird davon ausgegangen, dass dieser Betrag zu zahlen ist. Wenn aber nachgewiesen wird, dass der Selbstbehalt unterschritten wird, dann ist zu rechnen und zu quoteln.


    Herzlichst


    TK

  • Gauss, kann sein, kann nicht sein. Die Unterhaltsvorschusskasse orientiert sich zwar an dem Mindestbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle, aber das Kindergeld fließt voll in die Berechnung ein, nicht nur hälftig. Und, wenn der Unterhaltsberechtigte bzw. derjenige, bei dem die Kids leben, wieder verheiratet ist, dann fällt ohnehin der Anspruch gegen die Kasse weg.


    Herzlichst


    TK