Hallo ich bin neu hier und froh diese Gruppe gefunden zu haben.
Meine Tochter ist allein erziehend mit 2 Kindern (6 Jahre und 18 Monate). Da der Kindesvater immer sehr säumig war,
wurde voriges Jahr ein Titel erwirkt und auch die Pfändung eingeleitet. Dies ging so einige Monate gut, nun hat der Vater mittels
Rechtsanwalt die Höhe des Unterhaltes angefochten (Mindestunterhalt) und vorige Woche war der Termin beim Gericht und der
Mindestunterhalt wurde heruntergesetzt. Meine Tochter fühlt sich nun über den "Tisch gezogen", da sich die Einkommensverhältnisse
bei Kindsvater nicht verändert haben, im Gegenteil er hatte noch eine Lohnerhöhung und trotzdem wurde der Unterhalt gekürzt.
Es ist scheinbar immer eine subjektive Angelegenheit, an welchen Richter man gerät.
Der Richter und die Rechtsanwältin von der Gegenseite haben wild was hin und hergerechnet, weder Sie noch die neue unerfahrene
Jugendamtstante kamen da nicht so richtig mit, zumindest wurde der Unterhalt gekürzt. Sie wurde gefragt, ob sie das so akzeptiert,
sie hat gesagt, dass sie eh keinen Rechner mit hat (sie auch derzeit ganz schön runter ist durch Krankheit der Kinder), na ja sie hat
halt zugestimmt. Sie hatte früher auch einen anderen Beistand vom Jugendamt mit dem sie deutlich zufriedener war, aber der wurde
versetzt und ihre jetzige Bearbeiterin hat noch keine Erfahrungen.
Nun meine eigentliche Frage.
Kann man im Nachhinein die Berechnungen des Gerichtes anfordern und diese nochmal in Ruhe prüfen und ggf. Widerspruch doch
noch Widerspruch einlegen oder sollte sie gleich zum Anwalt gehen.
Danke für Tipps Sigrid