Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage zum Selbstbehalt in der Einkommensstufe 2. Wird nach der Einkommensstufe 2 (Selbstbehalt 1400 Euro) berechnet und man zahlt nicht den Mindestunterhalt, erfolgt eine Herabstufung in der Einkommensstufe 1 (Selbstbehalt 1160)?
Die Zahlen dazu:
Nettoeinkommen: 2020 Euro (monatlich) + 420 Steurrückzahlung (Jährlich) + ca 1000 Euro (Weihnachts- Urlaubsgeld jährlich)
Fahrtkosten: 198 Euro
Kind 1: 15 Jahre
Kind 2: 5 Jahre
Bereinigtes Einkommen: 1940 Euro
Eigenbedarf (Selbstbehalt) 1400 Euro
Verteilungsmasse: 1940 Euro - 1400 Euro = 540
Kind 1: 522 - 102 (Kindergeld) = 420 Euro
Kind 2: 388 - 102 (Kindergeld) = 286 Euro
Summe der Einsatzbeträge der Unterhaltsberechtigten: 706 Euro
Kind 1 Unterhalt: 321 Euro
Kind 2 Unterhalt: 219 Euro
Die Verteilungsmasse von 540 Euro reicht nicht aus, um den Mindestunterhalt beider Kinder von 706 Euro zu bedienen. Somit wäre dies ein Mangelfall.
Wird man jetzt automatisch um eine Einkommensstufe tiefer gestellt um 1160 Euro Selbstbehalt zu haben? Denn dann sieht die Sache je ganz anders aus und der Mindestunterhalt wäre gedeckt.
Vielen Dank für Eure Hilfe