Kind 18 Mutter weigert sich

  • Hallo ,


    Meine Tochter ist im Oktober 18 geworden, lebt bei ihrer Mutter .

    Geht noch zur Schule . Ich und meine Ex-Frau arbeiten beide Vollzeit . Ich habe meiner Ex-Frau darauf geschrieben , das ich ab jetzt den Unterhalt auf das Konto unsere Tochter überweisen möchte , und wir den Unterhalt neu berechnen müssen .

    Ich habe meiner Tochter die letzten 12 Abrechnung geschickt , und ihr gesagt sie soll das auch von ihrer Mutter fordern , und kann es dann im Internet ausrechnen.


    Die Ex-Frau weigert sich die Gehaltszettel zu zeigen .Sie möchte die Berechnungen über Anwälte laufen lassen . Auch den Vorschlag mit der Aussrechnung über das Jugendamt Lehnt sie ab.


    Meine Tochter müsste ja jetzt zum Anwalt gehen, die Eltern anschreiben & die Gehaltsnachweisse fordern .

    Muss meine Tochter für die Anwaltskosten selber aufkommen , nur weil ihre Mutter sich weigert ?

    Muss ich mir dann auch einen Anwalt suchen ?

  • Hi,


    leider muss sie das zunächst, man könnte allerdings überprüfen, ob sie diese Kosten unter dem Gesichtspunkt des Verzuges von der Mutter einfordern kann. Blöd ist halt nur, dass die Tochter noch bei der Mutter wohnt.


    Mein Vorschlag: du nimmst einen Anwalt, der die Mutter auffordert, unter Fristsetzung die Unterlagen an ihn einzureichen. Da du anders deinen Anteil nicht berechnen kannst. Dann könnte man zumindest deine Anwaltskosten bei der Mutter geltend machen. Wenn sie schon vorher in Verzug war. Und wenn die Mutter dann einen eigenen Anwalt nimmt, dann ist das auch finanziell ihre Angelegenheit und die Tochter bleibt außen vor.


    Eventuell musst du die Mutter nochmals schriftlich (Einschreiben) unter Fristsetzung auffordern, ihr Einkommen offen zu legen. Wegen des Verzuges, also der Kostenübernahme deines Anwalts.


    Aber, halte die Tochter nach Möglichkeit da raus.


    Ich vergaß noch was: du kannst natürlich ab sofort das volle Kindergeld vom Unterhalt abziehen, nicht nur die Hälfte, wie es bisher war.


    Herzlichst


    TK

  • Ich habe meiner Tochter die letzten 12 Abrechnung geschickt , und ihr gesagt sie soll das auch von ihrer Mutter fordern , und kann es dann im Internet ausrechnen.

    Wenn damit Unterhaltsrechner gemeint sind rate ich ab.


    Ein Unterhaltsrechner kann eigentlich keine Bereinigung des Nettos durchführen.


    edy

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  • Hallo,


    Das Kindergeld geht auch mit 18 Jahren an die Tochter über ?

    Kann ich das als Vater die Familienkasse anschreiben das es umgeleitet wird ?


    Das Kindergeld ist nur für deine Berechnung maßgebend, eine evtl. Umleitung


    soll die Tochter selbst beantragen.


    edy

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  • Hallo,

    Wieso darf ich das volle Kindergeld vom Unterhalt abziehen ?

    Die Düsseldorfer Tab. zeigt den Unterhaltsbedarf an.


    bei minderjährigen bekommt der betreuende Elternteil das volle Kindergeld, der Umgangselternteil darf die Hälfte des KG vom Bedarf abziehen (somit Gleichstand).


    Beim volljährigen Kind wird das volle KG auf den Bedarf angerechnet. Den Rest vom Bedarf müssen beide Elternteile im Verhältnis ihrer EK zahlen.


    edy

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  • Hi ,

    Ja sie weigert sich immer noch .

    Habe sie letzten Monat nochmals mit Einschreiben aufgefordert ihre Gehälter offen zulegen .

    Sie hat wieder nicht reagiert.

    Das Kindergeld läuft immer noch auf das Konto ihrer Mutter & Unterhalt bezahlt sie auch nicht . Sie meint der Unterhalt ist mit Kost , u.s.w ausgeglichen & bei dem Unterhalt, den ich monatlich an meine Tochter zu bezahlen habe , ist der Teil meines Kindergeldes bereits abgezogen! Ich hätte also kein Recht, dies einzubehalten. ?

    Habe es diesen Monat trotzdem gemacht.


    Laut meiner Tochter haben sie Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht gestellt .


  • Hallo Fritz,


    Rechenweg:


    Der Bedarf wird durch das addierte EK von Vater + Mutter ermittelt.


    Davon wird das volle KG abgezogen ( KG bekommt die Tochter).


    den Restbetrag zahlen beide Eltern im Verhältnis ihrer EK.


    Was die Mutter dann für Kost und Logis von der Tochter verlangt ist ihre Sache.


    edy

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  • Sie hat wieder nicht reagiert.

    Dann war also auch ihre Ankündigung, es einem Anwalt machen zu lassen, nur heiße Luft.

    Tja, da kann man nur hoffen, das deine Tochter schnell in die Gänge kommt.

    Natürlich ist es nicht schön, denn Sie müsste vermutlich gegen die Mutter klagen.

    Du hast ja nun außergerichtlich alle möglichen Schritte unternommen, weiß das auch deine Tochter?


    Gruß


    frase

  • frase, es gibt auch die Möglichkeit, dass der Vater direkt an die Mutter geht. Zumindest bei einigen Familiengerichten wird das akzeptiert. Die Überlegung dabei ist, dass es menschlich für ein Kind ja unzumutbar sein kann, gegen das Elternteil vorzugehen, bei dem man lebt.


    Das können wir hier nicht abschätzen. Der Anwalt vor Ort, der sein Gericht kennt, weiß das aber. Egal wie, der Anspruch besteht auf jeden Fall. Da gibt es gar keine Diskussion. Genauso wenig über die volle Anrechnung des Kindergeldes.


    Nochmals: das Argument, man leiste ja Naturalien (Hotel Mama) zieht überhaupt nicht. Man verrechnet nun mal gebündeltes Bares miteinander und nicht Bargeld gegen Butterbrot. Wie Tochter und Mutter, nachdem der Anteil der Mutter feststeht, das intern regeln, das betrifft den Fragesteller und seinen Anspruch überhaupt nicht. Das ist die zweite Stufe, in der man bestimmt, wie der Anspruch umgesetzt wird. Da hat darüber hinaus die Mutter nach dem BGB noch das Wahlrecht, ob sie Naturalien anbietet oder die Unterhaltsrente auszahlt und dann Kostgeld nimmt.


    Gerade diese Fälle sind doch wunderbar klar geregelt. Wenn ich der Fragesteller wäre, würde ich mir nur überlegen, ob ich direkt einen Anwalt einschalten würde oder noch einen letzten Versuch starten würde mit Hinweis auf die Einschaltung eines Anwalts und Hinweis darauf, dass der unter dem Gesichtspunkt des Verzuges kostentechnisch auch von der Tochter zu tragen wäre. Und dass man auch keine Probleme damit habe, gerichtlich gegen die Tochter und die Mutter vorzugehen.


    Die Lage ist doch einfach klar. Und das sage/schreibe ich selten.


    Herzlichst


    TK

  • Hi ,


    Erstmal Danke für eure Antworten .


    Ja die Tochter weis die über alles Bescheid , und kann es auch nicht verstehen wieso man sich nicht wie erwachsene gemeinsam an einen Tisch setzen kann .

    Ob sie ihre Mutter verklagen würde glaube ich eher nicht . Sie meinte aber zu mir ,wenn der Anwalt was kosten würde , holt sie sich das Geld von ihrer Mutter zurück.

    Sie wohnt halt noch bei ihrer Mutter , und wird unter Druck gesetzt .

    Letzten wo noch kein lockdown war , hat ihre Mutter sie zum shoppen mitgenommen . Sie meinte zur ihr such dir paar Kleider aus .Sie hat ihr die Kleider bezahlt !

    Am nächsten Tag hat sie die Sachen von ihrer Tochter auf dem Kassenzettel angekreuzt und meinte sie würde gern die Beträge von den Sachen haben , die sie sich ausgesucht hat. Damit sie mal sieht , was das alles kostet , und sie ja nicht auf den Gedanken kommt , Geld von ihr zu verlangen. Das gleiche wäre die Strom , Telefon , u.s.w

    Schlimm ?.


    Laut meiner Tochter hat sie den Beratungsschein ausgefüllt .


    Wie läuft das bei dem Anwalt ?

    Darf da ihre Mutter mitgehen ?


    Schreibt der Anwalt uns dann beide an . Müssen wir uns dann auch einen Anwalt nehmen ?


    Denkt ihr es wäre besser ich nächste Woche gleich einen Termin bei einem Anwalt ausmache ?