Kind 18 Mutter weigert sich

  • Ich weiß nicht wie es weiter geht .?

    Die Fronten sind verhärtet , da es so hingestellt wird , das ich nicht gerne den Unterhalt zahle , oder was ich mir erlaubte zu behaupten , ihre Mama muss nun auch zum Unterhalt beisteuern.

  • Fritz, das ist sehr, sehr schade. Denn du bist ja nun wirklich ein Vater, der sich sehr engagiert hat, der alle Türen offen gehalten hat für das Kind. Ich würde jetzt als erstes anfragen, und zwar mit Einschreiben, was sie hinterher zu tun gedenkt. Bitte eine Frist setzen, und darauf hinweisen, dass ansonsten die Zahlungen eingestellt werden. Und eben gleichzeitig den Titel herausfordern.


    Ich schreibe später nochmal eine Zusammenfassung dieses Falles mit den Alternativen. Oder morgen, mal schauen, wann ich die Ruhe habe.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    so hier bin ich, zwecks Einlösung meines Versprechens.


    1. Die Tochter ist erwachsen, also müssen beide Elternteile Unterhalt zahlen, sofern noch ein Unterhaltsanspruch besteht. Dieser besteht dann, wenn sie nach Beendigung der Schulausbildung noch in diesem Jahr ihre Ausbildung fortsetzt bzw. ein Studium aufnimmt. Wenn sie länger warten muss als etwa bis Oktober (Beginn des Wintersemesters), dann hat sie auch keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen mehr. Sie muss nachweisen und Belege vorlegen.


    2. Wenn sie ihre Ausbildung wie auch immer geartet fortsetzt, muss die vorrangig über Bafög oder Ausbildungsbeihilfe finanziert werden. Erst dann sind die Eltern dran. Der Unterhaltsanspruch ist pauschalisiert, wenn das Kind auswärts wohnt, dazu weiter unten mehr, ansonsten richtet er sich nach dem Verdienst der Eltern. Die bereinigten Netto-Einkommen werden pauschaliert, dann kann man sie addieren und aus der Düsseldorfer Tabelle den zu leistenden Unterhalt ablesen. Allerdings ist der Anspruch gegen den bisherigen alleinigen Zahler nach oben gedeckelt, es darf nicht mehr sein als bisher, nur weil neue Berechnungsmodalitäten bestehen. Über Bereinigung ist schon weiter oben geschrieben worden. Hier sind die beiden "neuen" Kinder zu berücksichtigen, berufsbedingte Aufwendungen. Da kommen insbesondere die KFZ-Kosten in Betracht. Allerdings nicht durch Berücksichtigung von Krediten, KFZ-Steuer u.s.w. Es ist wohl bundesweit inzwischen so, dass in der Abrechnung der Kosten pro Kilometer die gesamten KFZ-Kosten enthalten sind. Achtung, das familienrechtliche Kilometergeld ist höher als das steuerrechtliche.


    3. Kind mit eigenem Haushalt, ja oder nein? Ich tendiere zu nein. Ist zwar eine eigene Wohnung, aber im Haus, welches von der Mutter bewohnt wird. Und die Mutter argumentiert ja auch, sie versorge das Kind noch mit Naturalien, also das "Hotel Mama" wird noch voll in Anspruch genommen. Das spricht nicht für zwei getrennte Haushalte. Wenn es eben keine getrennten Haushalte sind, dann muss sie mit der Tochter klären, wie viel Kostgeld sie abgibt, wie da die Miete einfließt, das interessiert gar nicht. Wenn man zu einem eigenen Haushalt kommt, dann greift der Festbetrag und der Vermieter oder eben die Mutter kann Mietzins verlangen und mit dem Geld, was dann übrig bleibt, muss die Tochter zurecht kommen. Ich würde beides mal durchrechnen und schauen, womit ich besser da stehe.


    So, ich hoffe, das ganze ist jetzt etwas übersichtlicher.


    Herzlichst


    TK

  • Danke TK,


    ja leuchtet mir ja alles ein ...

    Aber es gibt ja den Unterhaltstitel...

    Bevor ich den nicht habe kann ich ja rechnen wie ich will , sobald gedroht wird , wir pfänden , holen die sich was sie wollen ,egal ob sie im Recht sind oder nicht .

    Weil die Gerichtskosten ja höher wären ,als ein bisle mehr Unterhalt zuzahlen .



    also ich werde den Unterhalt im Juli einstellen , und meiner Tochter schreiben ....

    Da ich nun nicht mehr Unterhaltspflichtig bin fordere ich dich auf mir innerhalb von 14 Tagen mir den Titel auszuhändigen .

  • Hi ,


    aber um den Unterhaltstitel Klageweise zu bekommen, (Familiengericht ein Abänderungsantrag auf Null und Antrag auf Titel- herausgabe ) brauche ich einen Anwalt (Anwaltspflicht).?


    Sehe ich das richtig das aus der Differenz des neuen Unterhaltstitel-Betrag zum alten die Gerichtskosten sich ergeben.?


    Wenn ich meine Tochter dann im Juli anschreibe , das ich sie auffordere mir den Titel auszuhändigen , und sie dann in Verzug gerät , das sie dann für die Gerichtskosten aufkommen muss ?


    Oder entscheidet das Gericht nach Tagesform 60 zu 40% 😜.


    Lg

    Fritz

  • Hi,


    ich meine, du benötigst einen Anwalt, bin mir im Augenblick aber nicht ganz sicher. Schau doch mal in § 114 FamFG. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Herausgabe des Titels eine selbständige Sache im Sinn der genannten Bestimmung ist.


    Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Wert dessen, was anhängig ist, wenn eine Bezifferung nicht möglich ist (etwa Umgangsrecht), dann wird pauschal ein Gegenstandswert von 3000,- € angenommen. Und wenn du nach Juli und Inverzugsetzung zu Gericht gehst, dann wird sie insoweit die Kosten zu tragen haben, auch die deines Anwalts. Dasselbe gilt, was den Unterhalt angeht, wenn dann kein Anspruch mehr besteht. Eine Quotelung kommt nur in Betracht, wenn in der Klärung der Unterhaltsfragen nur teilweise obsiegt wird.


    Deine Tochter hat ja offensichtlich einen Anwalt. Da würde ich schon unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit unabhängig von der Anwaltspflicht einen für die gerichtliche Klärung einen nehmen. Und, er kann mit ein wenig Geschick auch den Antrag so stellen, dass selbst für den Fall, dass du noch weiter Unterhalt zahlen musst, die Kosten auch insoweit der Gegenseite auferlegt werden. Das schafft der Laie nicht!


    Und, m.E. ist wichtig, dass du jetzt die Weichen dauerhaft bis zum Ende einer möglichen Ausbildung stellst. Auch das ist seinen Preis wert. Oder willst du diesen Zirkus sich wiederholend ständig wieder haben?


    Herzlichst


    TK