Verlust aus Hausverkauf

  • Hallo,


    wie wirkt sich ein Verlust bei einem Hausverkauf auf den Zugewinn aus?

    * Haus wurde vor der Eheschließung alleine gekauft

    * Haus wurde während der Ehe mit einem Verlust von 15.000 Euro verkauft.


    Wie ist mit dem "Verlust" von 15.000 Euro umzugehen, oder wird dieser ignoriert?

  • Hallo Peter-M,


    Natürlich gehören zum Zugewinn auch andere Werte.


    Das Haus alleine betrachtet würde wie folgt aussehen:


    Beispiel:


    Wert des Hauses bei Hochzeit = 100 000€


    Wert des Hauses bei Scheidung= 85000€



    Anfangsvermögen Mann = 100 000€

    Endvermögen Mann = 85000€


    Kein Zugewinn = keine Ausgleichzahlung an die Frau


    edy

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  • Hallo edy,


    und wie sieht es andersrum aus?

    Könnte der Verkäufer nicht die Hälfte des Verlust als Ausgleich von der Frau bekommen?

    Werden immer nur (zu)Gewinne berücksichtigt oder auch Verluste?


    Gruß


    frase

  • Hallo frase,


    Es geht nur um den "Zugewinn". Verluste zählen nicht.


    Ein Verlust könnte sich bei der Berechnung nur indirekt auswirken/etwas mindern.


    Der Verlust verringert das Endvermögen. Somit fällt der Zugewinn mit weitern Positionen gesamt, etwas


    niedriger aus.


    Es gibt nur einen positiven Zugewinn. Aber es gibt ein negatives Anfangsvermögen.


    edy

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  • Hallo Edy,


    vielen Dank für die Antwort.


    Ich hatte im Kopf folgende Rechnungsmöglichkeit.


    Anfangsvermögen, Er: 100.000 €

    Sie: 0 €


    Fall A: gemeinsames Endvermögen: 85.000 €, kein Zugewinn für die Frau?


    Fall B: gemeinsames Endvermögen: 100.000 €, auch kein Zugewinn für die Frau?


    Fall C: gemeinsames Endvermögen 120.000 €, jeder 10.000 € Zugewinn?


    So würde der Verlust ja indirekt verwinden.


    Gruß


    frase

  • Hallo Frase,


    Ein Zugewinnberechnung sind immer 2 Rechnungen. Es wird bei jedem Partner das Endvermögen mit seinem Anfangsvermögen verglichen.


    Jeder Partner hat ein Anfangs + Endvermögen.


    Jeder muss seinen Zugewinn ( falls er einen Zugewinn hat) mit dem anderen zur Hälfte teilen.


    edy

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  • Hi,


    der negative Zugewinn, der ins Anfangsvermögen einfließen kann wurde erst vor einigen Jahren eingeführt. Die Idee war, gewisse Ungerechtigkeiten abzupuffern. Also, die Sekretärin finanziert ihrem Verlobten das ganze Studium, verbraucht damit ihr ganzes Sparguthaben. Dann wird geheiratet, die Ehe geht in die Brüche. Für diese Fälle war dieses Konstrukt gedacht. Nicht jedoch für den Fall, dass ein Werteverlust innerhalb der Ehe stattfindet. Der Ehepartner muss nicht Fehlinvestitionen des anderen mittragen, die ihren Ursprung nicht in der Ehe haben.


    Herzlichst


    TK