Wertes Forum,
seit 01.01.2019 wurde der Kindesunterhalt meiner beiden Kinder(damals im Alter von 3 und 10J.) über das Jugendamt bevorschusst. Seit November diesen Jahres habe ich eine einvernehmliche Regelung mit der Kindsmutter über den monatlichen Unterhalt meiner beiden Kinder(mittlerweile 5 und 12) getroffen. Dieser wird nun von mir bezahlt. Meine beiden Kinder waren seit dem 1.1.2019 monatlich mindestens 10Tage in meinem Haushalt mit untergebracht. Seit Februar 2019 befinde ich mich in einem Arbeitsverhältnis mit vertraglich fixierter Stundenanzahl von 86h, darüberhinaus befinde ich mich seit Okt.2016 in einem Ausbildungsverhältnis als Student(welches voraussichtlich 2022, eventuell 2023 enden wird) und pflege seit Februar 2019 meine Großmutter mit wöchentlich 10h in ihrer häuslichen Umgebung. Ebenso habe ich seit August 2020 ein weiteres Kind mit meiner Partnerin, welche allerdings nicht in meinem Haushalt mit lebt. Nun hat das Jugendamt bis Ende Oktober den Unterhaltsvorschuss geleistet und erwartet von mir triftige Gründe, die ich anführen muss, um die Rückzahlung des bereits geleisteten Unterhaltsvorschusses zum jetzigen Zeitpunkt ruhen zu lassen. Darum meine Frage, reicht die oben gegebene Skizzierung meiner persönlichen Lebensumstände mit den entsprechenden Nachweisen, als triftige Gründe, aus oder übersehe ich etwas und die Forderung seitens des Jugendamts nach der Umstellung meiner persönlichen Lebensumstände, welche eine 40h Stelle mit sich bringen würde, ist rechtens?
Über konstruktive Antworten, Ideen, Hilfestellungen eurerseits würde ich mich freuen.