Unterhalt ab 18 - Einkommensnachweise Mutter

  • Hallo Ihr Lieben,


    meine Tochter ist gerade 18 geworden, verlangt nun Gehaltsnachweise von mir. Ich habe ihr geschrieben, dass ich grundsätzlich bereit bin, ihr diese zu geben, sie aber auch die Pflicht hat, wechselseitig den Eltern dazu Auskunft zu geben. Wie komme ich an die Nachweise von der Mutter? Ich habe die Tochter bereits aufgefordert - null Reaktion. Sie droht jetzt mit Anwalt. Das Verhältnis ist bewusst durch die Mutter entfremdet worden (seit 4 Jahren), Trennung war vor 6 Jahren. Es liegen keine Rückstände in der Unterhaltszahlung vor.


    Die Mails von meiner Tochter sind kopierte Texte von ihrer Mutter...


    Vielen Dank, LG

  • Hallo Fillinchen,


    besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde über die Volljährigkeit hinaus?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy, ja es gibt seit 4Jahren eine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung, ich sehe keine Befristung. Im übrigen habe ich nun ab 18Jahren ein fiktives Nettoeinkommen der Mutter angenommen und den Unterhalt berechnet und an die Tochter überwiesen. Vg

  • Hallo,


    was macht denn die Tochter z.Zt. ? Schule, Ausbildung?


    die Tochter wohnt bei der Mutter?


    Zunächst ist ab Volljährigkeit das volle Kindegeld auf den Bedarf anzurechnen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy, die Tochter macht gerade einen Schulaufenthalt im Ausland, kommt im nächsten Jahr zurück und macht die12. Klasse. Sie wohnt bei der Mutter. Wie gesagt, es geht um die Gehaltsnachweise der Mutter. Danke.

  • Hallo,


    Du müsstest den bestehenden Titel von der Tochter zurück verlangen bzw. Verzichtserklärung einer Vollstreckung oder ihn abändern lassen.


    Wer hat denn die jetzige Berechnung vorgenommen?


    Wenn die Tochter in allgemeinbildender Schule ist, und bei der Mutter wohnt, dann ist sie privilegiert.


    Dann kann der Mutter ein fiktives Einkommen angerechnet werden.


    Mache der Tochter klar, dass sie wahrscheinlich auf den RA-Kosten sitzen bleib.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy, der Titel ist doch m. M. nach erstmal nicht relevant, ich zahle doch Unterhalt. Den Unterhalt ab 18 Jahren habe ich mit dem fiktiven Gehalt der Mutter berechnet. Ich bin doch auch willens zu zahlen, nur sehe ich nicht ein, dass nur ich mich zeigen soll. Ich will dann auch die Gehaltsnachweise der Mutter sehen. Wegen mirmuss niemand zu einem Anwalt.


    frase : Nein, dass hat die Mutter link über das FG gemacht. Ist auch m. M. für mein Anliegen nicht relevant.

    Vg

  • Hallo edy, der Titel ist doch m. M. nach erstmal nicht relevant, ich zahle doch Unterhalt.


    Wenn die Tochter 18 Jahre alt ist, ist der Betrag laut Titel evtl. zu hoch.


    Zahlst du weniger als im Titel festgelegt, kann vollstreckt werden.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi TK, also es gibt den Titel seit dann bald 5 Jahren über einen Betrag x der im Laufe der Jahre durch KG - Änderung und Gehalt Änderung angepasst wurde. Jetzt ist das Kind 18. Ich zahle ungefähr das was es schon war (unter Annahme eines Gehaltes y der Mutter). Ich habe einfach 2...3 Rechner genommen und fertig. Kannst du mir zu meiner Frage etwas sagen? Danke und Gruß

  • Hi,


    so, jetzt können wir etwas präziser einschätzen.


    1. Aus dem Titel kann jederzeit vollstreckt werden auf die Höhe des austitulierten Betrages. Das ist also eine Zeitbombe, die da tickt. Bitte sofort, und Zustellung nachweisen, an die Tochter die Aufforderung schicken, den Titel herauszugeben oder einen schriftlichen Vollstreckungsverzicht zu erklären. Wenn das nicht erfolgt, ab zum Anwalt.


    2. Ob man mit einem fiktiven Gehalt arbeiten kann oder aber konkrete Unterlagen benötigt, das ist so eine Glaubensfrage. Wenn die Mutter im öffentlichen Dienst oder unter einem festen Gehaltsgefüge arbeitet (Tarifverträge), dann kann man in der Tat mit einem geschätzten Gehalt arbeiten.


    Ansonsten würde ich immer auf konkreten Unterlagen bestehen. Die Kernfrage da ist, ob der Anspruch gegen die Tochter oder auch gegen die Mutter besteht. Ich neige dazu, auch den direkten Anspruch gegen die Mutter zu bejahen. Wurde früher völlig abgelehnt, aber seit (gefühlten) 15 Jahren wird dieser Anspruch auch teilweise von den Gerichten anerkannt. Man will dadurch einfach vermeiden, dass ein Kind, welches bei einem Elternteil lebt, gezwungen wird, dieses Elternteil zu verklagen. Dies müsste m.E. um so mehr gelten, wenn das Kind wie hier vorübergehend im Ausland lebt, letztlich also im Augenblick auch nicht direkt auf die Mutter Einfluss nehmen kann.


    So, das mal so als Einstieg.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK, vielen Dank. Ich kann das mit dem Herausgeben des Titels machen. Schreibe ich a) an die Tochter im Ausland? und b) nochmal zum Verständnis: der Titel lautet auf 430, und ich zahle jetzt 450. Da kann mir doch keiner an die Karre? Und zu der Herausgabe der Gehaltsnachweise der Mutter: eher hört Corona auf. Ich werde da nichts alleine bewirken.

    PS Meine Tochter soll den Unterhalt bekommen , sie droht mir halt durch ihre Mutter mit dem Anwalt, wenn ich die letzten 3 Gehaltsnachweise nicht beibringe, was ich jedoch beabsichtigte.

  • Ist auch m. M. für mein Anliegen nicht relevant.

    Ok, du willst ja zahlen und zahlst auch.

    Es gibt Urteile, die den Barunterhalt bei Auslandsaufenthalt einschränken, wenn der Barunterhaltspflichtige nicht sein Einverständnis gegeben hat und der Auslandsaufenthalt die Schulzeit auch noch verlängert.

    Bedenke auch, das deine Tochter die erhöhten Kosten für das Auslandsjahr (z.B. Reisekosten) als Sonderbedarf fordern könnte.

    sie droht mir halt durch ihre Mutter mit dem Anwalt,

    Das ist eine bekannte Taktik.

    Du hast das System ja verstanden.

    Ohne Kenntnis der bereinigten Einkünfte der Mutter keine korrekte Berechnung möglich.

    Ich rate dir selber einen Anwalt zu kontaktieren.


    Gruß


    frase

  • Klar, die Tochter ist jetzt dein direkter Ansprechpartner.


    Erkläre ihr worum es eigentlich geht und das du gerne deinen Unterhaltsanteil weiter zahlen willst.

    Eine genaue Berechnung aber ohne die Auskunft der Mutter nicht möglich ist.

    edy hatte dich schon darauf hingewiesen, das ab 18 das KG voll abgezogen wird.

    Auch ist dein Netto noch zu bereinigen.

    Kümmere dich um die Herausgabe des Titels, wenn es nicht freiwillig geht, dann solltest du eine Abänderungsklage anstreben.

    Ich plädiere aber immer erst für den Dialog mit dem Kind.

    Es ist 18 und das will alles gelernt werden.


    Gruß


    frase

  • Guten Morgen,


    vielen Dank frase.


    Also ich versuch nochmal Kontakt mit meinem Kind aufzunehmen (Herausgabe oder Verzichterklärung wegen Titel sowie Informationen zum Einkommen der Mutter), unabhängig davon, ob die Mutter ihr die Texte souffliert. Mache es nochmal per Mail und dann per Einschreiben.


    PS: @TK und alle: Trotzdem auch an die Mutter wegen der Nachweise parallel? Du hattest geschrieben, dass die Eltern das auch unter sich ausmachen könnten.......


    Ich glaube ich werde parallel schon mal nach einem Anwalt Ausschau halten.


    Mich macht das so traurig (und wütend), dass ihre Mutter unser Kind so instrumentalisiert und seit Jahren bewusst entfremdet, und wir hatten so gute Zeiten zusammen. Das ist auch ein Grund, weshalb ich jedes mal davor zurückschrecke, was Gerichte und Anwälte angeht, immer in der Hoffnung, etwas friedlich zu lösen.


    Danke, VG

  • Hallo Fillinchen,

    Mich macht das so traurig (und wütend), dass ihre Mutter unser Kind so instrumentalisiert und seit Jahren bewusst entfremdet, und wir hatten so gute Zeiten zusammen.

    Diese Erfahrung müssen viele Elternteile machen. Es ist aber keine Einbahnstraße.

    Es liegt nun an euch, die Vater Tochterbeziehung zu verbessern.

    Zeige deiner Tochter, das es nicht nur um das Unterhaltsgeld geht, sondern auch um dein Interesse an ihrer Entwicklung.

    Frage sie auch, wie sie ihre zukünftige Beziehung zu dir gestalten möchte.

    Schreibe ihr mal einen Brief (keine Mail), darin kannst du auch deine Sichtweisen und Wünsche für die Zukunft formulieren.

    Versuche deine "Vorbehalte" gegen die Mutter nicht in den Mittelpunkt zu stellen.

    Gib deiner Tochter den Raum, den sie braucht, um sich ihr eigenes Bild von dir zu machen.


    Anwälte und Gerichte können die formalen Sachverhalte klären, die zwischenmenschlichen Probleme sollten wir selber in die Hand nehmen.


    Gruß


    frase