Trennungsunterhalt bzw. Unterhalt danach

  • Hallo zusammen,


    ich versuche mich kurz zu fasssen und suche nach Erfahrungswerten.


    Ich bin 50, meine (noch)Ehefrau 44. Mir geht es um den nachehelichen Unterhalt.

    Wenn ich mich jetzt scheiden lassen würde, wären wir 10Jahre verheiratet, bzw. 11 wenn man ein Jahr Trennungsjahr dazu addiert.

    Sie arbeitet z.zt. 25% bei der Deutschen Bahn und teilzeit in einer Parfümerie. Bekommt so ca 600€ raus.

    Ich bin aktuell der "Hauptverdiener" - Unser Sohn wäre nach dem Trennungsjahr 12.


    Wie lange dauert der "nacheheliche" Unterhalt an.


    Ein Anwalt teilte mir mit das die Gerichte da sehr unterschiedlich und sehr schwammig urteilen, da gibt es keine Faustformel.

    Ich habe den Anwalt gefragt, sie müsste doch irgendwann mal wieder Vollzeit arbeiten gehen, z.b. wenn der Junge "alt" genug ist.

    Darauf mein Anwalt: "Nein, sie muss gar nichts". Aber trotzdem kann Sie nicht bis in alle Ewigkeit nur von meinem Unterhalt leben.


    Also bin ich auf der Suche nach Erfahrungswerten.


    Sie könnte bei der Deutschen Bahn auch durchaus Vollzeit arbeiten, aber da ist ja noch unser Sohn. Von wegen Hausaufgabenbetreuung, Mittagessen und so.

  • Hi,


    die Frage ist ja nicht so sehr, was mit nachehelichem Unterhalt ist, sondern was nach einem Jahr der Unterhaltszahlung ist. Dieses Jahr ist zu zahlen, ganz klar. Danach ist es eine Einzelfallentscheidung. Da kommt es auf den Entwicklungsstand des Kindes an, freie Stellen, evtl. gesundheitliche Probleme, Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsplatz u.s.w. Deshalb gibt es da keine Erfahrungswerte, die übertragbar sind.


    Normalerweise bemühen sich gerade Berechtigte, die schon berufstätig sind, schnell um eine Ausweitung der Berufstätigkeit, weil das eben doch mehr Geld bringt als der Unterhalt. Angesichts des Alters des Kindes würde ich sagen, dass bei einem normalen Entwicklungsstand das Kind kein Grund sein dürfte, auf eine Ausweitung der Berufstätigkeit zu verzichten. Vielleicht wäre ja auch eine Einigung drinne? Etwa so, dass Unterhalt noch für den Zeitraum xy gezahlt wird, bei einer Ausweitung der Berufstätigkeit jedoch nur die Hälfte des Mehrverdienstes in die Berechnung eingeht? Dann hättest du einen festen Zeitraum und sie hätte einen Anreiz.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    es ist schon geregelt. Nur, es gibt so viele unterschiedliche Fälle, dass es hier bei dem unbestimmten Rechtsbegriff bleiben muss, der dann im Einzelfall individuell auszufüllen ist. Es funktioniert nicht anders. Gerade wenn Kinder da sind. Es sind einfach zu viele individuelle Faktoren zu berücksichtigen. Da ist nun wirklich jeder Fall anders, das ist das Problem. Deshalb gibt es ja eben die unbestimmten Rechtsbegriffe.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für Eure Beiträge.


    Hm, also das mit dem Anreiz, mehr arbeiten zu gehen und dadurch (im wahrsten) mehr zu verdienen, halte ich (zumindest in meinem Fall) für ein Gerücht.


    Folgende Beispielrechnung:


    Alle Beträge aufgerundet:

    Meine Zahlungen im Trennungsjahr, inkl. KIndergeld: 1150

    Kindergeld: 204€

    Ihr aktueller Verdienst: ca. 500 - 700€ Ich gehe mal einfach von 500€ aus.



    abzgl.:

    Aktuelle (WarmMiete) 700€

    Internet/TV/Strom/GEZ/etc. 150€

    Da bleibt dann "mal eben" 1000€ nur zum leben. Die habe ich im Trennungsjahr nicht. Ich bin da knapp über'm Existenzminimum.

    Mit 1000€ "rest", (eher mehr) hätte ich nicht wirklich großen Anreiz, mich um mehr Arbeit zu bemühen.


    Dann stell ich die Frage anders, mein Anwalt hat jenen oben genannten Betrag ausgerechnet, wie funktioniert das dann nach dem Trennungsjahr?

    Bleibt der Betrag 1:1 an sie bestehen? Oder wird dann "neu verhandelt"? Muss sie das einklagen?

    Oder wird das dann bei Gericht am Scheidungstag mitgeteilt? Zum Beispiel 5 Jahre weitere Zahlungen an die Ehefrau, mtl. Summe X?

  • Hi,


    luka, du musst den Kindesunterhalt aus deiner Berechnung herausnehmen. Wie geschrieben, problematisch auf Dauer sind die Fälle, in denen ein Partner gar nicht gearbeitet hat, der Wiedereinstieg oder auch Ersteinstieg in den Beruf fällt dann sehr schwer. Der Arbeitsmarkt wartet dann auch nicht unbedingt auf so Leute.


    Und - wir haben das Problem mit der Krankenversicherung. Der Expartner muss dafür dann nämlich selbst aufkommen. Und Kinder sind teuer, werden mit zunehmendem Alter auch nicht preiswerter. Wobei ich nicht essen und trinken meine. Da ist der eigene PC, das Handy, der Vereinsbeitrag, die Nachhilfe, und vieles andere mehr bis hin zur anteiligen Mietbeteiligung, Strom u.s.w. Ich denke noch mit Schrecken an das Jahr zurück, als meine beiden insgesamt drei Klassenfahrten hatten. Und nicht wie bei uns in die Jugendherberge nach Winterberg, da standen London und Prag auf dem Programm, eine Skifahrt ins kleine Walsertal kam noch dazu.


    Was ich rüber bringen will, wenn nicht Riesenunterhaltsbeiträge gezahlt werden, dann muss in deinem Fall die Mutter einfach mehr arbeiten, um einen einigermaßen Lebensstandart zu halten.


    Im Scheidungsverfahren gilt, dass das Gericht nur über das entscheidet, was auch beantragt ist (wenn man mal vom Versorgungsausgleich absieht). Es gibt da keinen Automatismus. Wenn die demnächst Ex die Zahlung von nachehelichem Unterhalt beantragt, dann wird darüber entschieden, ansonsten nicht. Und wenn darüber entschieden wird, dann kann das einmal befristet sein oder aber auch unbefristet. Was aber nicht bedeutet, dass auch für die Ewigkeit zu zahlen ist. Letzteres geschieht, wenn man die zukünftige Entwicklung noch nicht abschätzen kann. Dann muss man sich halt nach dem Zeitraum xy halt um eine Abänderung bemühen.


    Und nicht vergessen, du hast ja auch einen Selbstbehalt.


    Herzlichst


    TK

  • Danke für Deine Antwort Timekeeper.


    Naja, sie hat wieder mit der Arbeit (allerdings nur 25%) angefangen, als unser Sohn 4 war - und ist bis heute auch immer noch bei der Deutschen Bahn beschäftigt. Also Arbeit ist bzw wäre definitiv da. Und meine Frau ist auch nicht krank, oder so. ;-)

    Unbefristeter Vertrag, und sie könnte auch Vollzeit wieder anfangen.


    Klar, mit Jugendherberge, PC, etc. Da hast Du nicht ganz unrecht. Aber eine "unbefristete" nacheheliche Zahlung halte ich doch in meinem Fall,

    bei grade mal 10 Jahren Ehe doch sehr unrealistisch. Oder vertu' ich mich da so?

  • Hi,


    nochmals: unbefristet bedeutet nicht, dass unbefristet bezahlt werden muss, nur dass man im Augenblick nicht weiß, wie lange bezahlt werden muss. Das ergibt sich dann aber letztlich aus der Begründung des Gerichts. Unbefristet muss nicht länger sein als befristet. Vom Ergebnis her.


    Herzlichst


    TK

  • Okay, soweit so gut - und verstanden. Nach vielen Recherchen heisst das für mich in etwa so:


    Wenn der Junge so "alt" ist, sprich 16/17/18 (so um den Dreh herum) und er dementsprechend auf sich "selbst" aufpassen kann, sprich er keine

    Betreuung benötigt, können die Unterhaltszahlungen an die Frau reduziert, bzw. mit zunehmenden Alter des Jungen dann auch eingestellt werden.


    Ist das in etwa so korrekt?

  • Luka, es ist so ähnlich, wie du geschrieben hast.


    An der Kinderbetreuung wird der Anspruch der Ex auf Zahlung von Unterhalt nur die ersten Lebensjahre des Kindes festgemacht. Nach dem ersten Trennungsjahr wird dann erwartet, dass die Frau alleine für sich sorgt, wie, das interessiert dich dann nicht mehr. Angesichts der Dauer der Ehe kann dann noch einige Zeit mehr an Zahlungsverpflichtung für dich rauskommen. Allerdings mit Sicherheit nicht, bis das Kind volljährig ist.


    Herzlichst


    TK

  • Also, mal eines vorab. Du scheinst Dir ja hier doch sehr große Mühe zu geben - und man(n) bekommt recht fix eine Antwort.

    Die nicht nur logisch erscheint, sondern auch "qualitativ" gut.


    Dafür Danke.


    Das ich um Zahlungen im Trennungsjahr nicht drum herum komme, ist (mir) klar. (3/7)

    Was passiert, bei der Scheidung, Du hattest in einem Deiner Post (in diesem Thema) erwähnt...


    "Im Scheidungsverfahren gilt, dass das Gericht nur über das entscheidet, was auch beantragt ist (wenn man mal vom Versorgungsausgleich absieht). Es gibt da keinen Automatismus. Wenn die demnächst Ex die Zahlung von nachehelichem Unterhalt beantragt, dann wird darüber entschieden, ansonsten nicht."


    Muss sie das dann über Ihren Anwalt "beantragen" oder "einklagen"? Das geschieht dann beim Scheidungstermin, richtig?