Darf ein Betreuer die Ernährung vorschreiben

  • Guten Tag,


    unser (ehemaliger) Pflegesohn (25 J., geistig behindert) lebt in einer Behinderteneinrichtung. Zweimal wöchentlich darf er für mehrere Stunden zu uns nach Hause. Bei Rückkehr nimmt er immer selbst und/oder von uns gekaufte Nahrungsmittel (Wurst, Semmeln sowie meist Süßigkeiten) und Getränke mit (die er in der Einrichtung nicht bekommt).


    Das Pflegepersonal sagt ihm jetzt, er sei zu fett (98 kg bei 1,85 m Körpergröße), der Betreuer verbietet uns nun, ihm weiter etwas mitzubringen und droht, ansonsten die Besuche zu reduzieren.


    Andererseits bekommt er Medikamente, die das Sättigungsgefühl beeinträchtigen (Risperidon) und darf (wegen Fluchtgefahr) die Einrichtung nicht verlassen, d. h. ist den ganzen Tag ohne weitere Bewegungsmöglichkeit auf seinem Zimmer. Gegen Rauchen und Alkohol aber hat niemand etwas einzuwenden.


    Darf ein Betreuer seinen "Schützling" so weit bevormunden?


    Bin für jeden Tipp dankbar.

  • Hi,


    ich nehme an, es handelt sich um den gesetzlichen Betreuer, also einen vom Amtsgericht bestellten? Wenn ja wäre nachzuschauen, welchen Umfang die Betreuung hat. Wenn auch die Gesundheitsfürsorge Gegenstand der Betreuung ist, kann auch eine Diät Gegenstand der Betreuung sein. Allerdings nur, wenn diese medizinisch geboten ist. Das würde ich zunächst einmal abklären.


    Ich rate in so Fällen immer, sich mit dem Pflegepersonal und Betreuer zu einigen, insoweit Spielregeln zu erarbeiten. Es gibt ja auch kalorienarme/kalorienreduzierte Lebensmittel. Andererseits sollte man dem Pflegesohn nicht die Freude an diesen Lebensmitteln völlig nehmen.


    Herzlichst


    TK