Hallo zusammen,
kurz zu meiner Problematik:
Ich bin unterhaltspflichtig für zwei Kinder, die beide bei der Mutter wohnen. Letztes Jahr 2019 (Juni) wurde ich vom JA aufgefordert, Auskünfte zu erteilen für eine neue Berechnung. Dem bin ich nachgekommen. Zahlungen erfolgten lückenlos.
Jetzt im November ist ein Kind volljährig geworden, zweites Kind weiterhin minderjährig.
Volljähriges Kind jetzt beim Anwalt um seinen Unterhaltsanspruch geltend zu machen.
Meine Frage dazu:
Kann der Anwalt aktuell eine neue Auskunft anfordern, oder muß er sich an die 2 Jährige Regelung über Auskunft halten, die ja dann eigentlich erst wieder im kommenden Juni 2021 fällig wäre.
Kann ich den Anwalt an das JA verweisen, denen meine Auskunft vom Juni 2019 vorliegt.
Welche Möglichkeiten habe ich? Danke vorab für eure Hilfe.