Guten Morgen liebe Forumsmitglieder,
ich hoffe ihr seid alle gesund und munter und nicht von Corona betroffen.
Ich würde euch gern mein Problem schildern und bitten, mir einen Rat zur weiteren Vorgehensweise zu geben...wenn möglich...vielleicht hat jemand von euch mit so einer Situation ja schon seine Erfahrungen sammeln können.
Also... mein Kind hat den Kontakt zu mir komplett abgebrochen, ist 19 Jahre alt und hat im Juni 2020 Abitur gemacht.
Ich habe im Juni per Einschreiben beim Kind nachgefragt, wie die weitere Zukunftsplanung aussieht und um Übersendung des Abschlusszeugnisses usw. gebeten.
Auf dieses Schreiben kam keinerlei Reaktion. Daraufhin habe ich ab Juli die Zahlung des Unterhalts eingestellt. Es besteht kein Titel des Jugendamtes.
Jetzt, nach 5 Monaten, bekam ich ein Schreiben des Jugendamtes.
Diesem Schreiben war jeweils eine Kopie des Abschlusszeugnis (Abitur), des Bewerbungsschreibens des Kindes für eine Hochschule sowie eine Kopie eines Mietvertrags, da das Kind zum 01.08.20 in eine eigene Wohnung gezogen ist. (hat bis dahin im Haushalt der Mutter gelebt).
Zusätzlich war dem Schreiben eine Berechnung des Unterhalts (mit den Daten aus dem Jahr 2019, als die letzte Berechnung stattgefunden hat) mit der Aufforderung, den Unterhalt für die Monate Juli - November 2020 nachzuzahlen und ab Dezember ein etwas höheren Unterhalt zu zahlen...wohl wegen des mittlerweile eigenen Hausstandes.
Ergänzend wurde mir noch mitgeteilt, das das Kind sich um einen Platz für ein FSJ bemüht, um die Zeit bis zum Wintersemester (welches ja im Oktober begonnen haben müsste) zu überbrücken.
Es lag weder eine Immatrikulationsbescheinigung noch irgendein Beleg über eine momentan ausgeübte Tätigkeit dabei, ich weiß also nicht, ob das Kind nun einen Studienplatz zum Wintersemester bekommen hat oder ob es überhaupt irgendeiner Beschäftigung nachgeht oder einfach sich einfach nur einen "faulen Lenz" macht
Meine Fragen zu meiner Ausführung wären jetzt folgende:
1. Welche Pflichten hat das Kind
2. welche Rechte habe ich aufgrund des Ignorierens der Auskunftspflicht des Kindes
3. was ist, wenn das Kind aktuell weder einen Studienplatz hat, noch irgendeiner anderen Tätigkeit nachgeht ?
Mir fallen bestimmt später noch mehr Fragen ein, aber es wäre toll, wenn mir für die jetzigen Fragen schon einen Rat geben könnte.
Vielen Dank schon mal vorab.
Bleibt alle gesund und sicher.
LG JohnDoe