Hi zusammen,
ich habe mich gerade gefragt was der Unterschied zwischen der Berechnung eines UHP nach dem angemessenen Eigenbedarf im Vergleich zu derjenigen nach den SB ist.
Habe dazu einen neuen Thread eröffnet.
Hi zusammen,
ich habe mich gerade gefragt was der Unterschied zwischen der Berechnung eines UHP nach dem angemessenen Eigenbedarf im Vergleich zu derjenigen nach den SB ist.
Habe dazu einen neuen Thread eröffnet.
Hi zusammen,
ich habe mich gerade gefragt was der Unterschied zwischen der Berechnung eines UHP nach dem angemessenen Eigenbedarf im Vergleich zu derjenigen nach den SB ist.
Habe dazu einen neuen Thread eröffnet.
Das ist eine gute Idee, weil es doch ein sehr komplexes Thema ist
Heute ist die DT 2022 erschienen. Es gibt zu unserem Thema keinen Unterschied zur alten Tabelle.
habe ich auch gesehen...
Als Nicht-Anwalt kommt man ja momentan an gar keine weiteren Informationen wie es in der Handhabung des EU nun weitergeht.
Kennt irgentwer ein Urteil oder eine Beispielrechnung ?
Et hät noch immer jot jejange....
Gruss Alaaf.
Hallo in die Runde,
ich hatte es schonmal geäußert, viele Betroffene vereinbaren einen Vergleich.
Solche "Abmachungen" stehen oft unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit.
Weiter ist zu beachten, das es ab 1.1.2022 eine stufenweise Zuzahlung zum Eigenanteil geben soll.
Der Eigenanteil für die reine Pflege soll so im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent sinken, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent.
Wenn also ein Elternteil schon über 3 Jahre im Heim lebt, dann ist die Zuzahlung deutlich spürbar.
Auch in den anderen Fällen müsste neu gerechnet und verhandelt werden.
Gruß
frase
Hallo Frase,
meine Mutter lebt nun seit fast seit 10 Jahren im Heim.
Ich habe den Verdacht das der Einzige, der hier entlastet wird (70%) das Sozialamt ist.....
Oder habe ich da was nicht verstanden ?
Gruss
Alaaf.
Hallo Alaaf
Oder habe ich da was nicht verstanden ?
Hat dein im Heim lebender Angehöriger von der Krankenkasse das Schreiben über den Zuschuss ab Januar erhalten?
Es wäre eventuell sinnvoll ein neues Thema dazu zu eröffnen.
Gruß
frase
Es wäre eventuell sinnvoll ein neues Thema dazu zu eröffnen.
Hi. Denke auch das macht auf jeden Fall Sinn und wahrscheinlich besteht hier vielen auch Aufklärungsbedarf.
hallo Frase und cookie,
nein, habe noch kein Schreiben von der KK erhalten.
Aber: Das Sozialamt überweist monatlich ca 2000€ ans Heim und ich zahle ca 500€ ans Amt.
Da müsste der Zuschuss von der KK ja schon grösser als 1500€ sein damit es sich für mich lohnt ein Neuberechnung azufragen.
Nach Recherche auf den Webseiten der KK ergibt sich wohl ein Zuschuss von ca 700€.
Deshalb, der einzige der "profitiert" ist das Amt.
Hallo Alaaf,
das ist ja mal ne Hausnummer, 2 tsd Unterdeckung, hat das Heim goldene Türklinken?
Dann ist es natürlich keine Entlastung für dich, hast aber vermutlich gut verhandelt.
( Welche Rente hat denn dein Heimbewohner zur Verfügung ?)
Gruß
frase
die Heimbewohnerin hat Pflegegrad 5 und ihr Ehemann lebt ja auch noch ( nicht im Heim).
bonne nuit.
Gruss Alaaf.