Hallo zusammen,
ist leider dringend, habe Fragen zum Thema siehe oben.
Bitte nicht wundern, dass es nicht in "ich"-Form geschrieben ist sondern sehr sachlich erläutert, da ich meinen Beitrag aus einem anderen Forum einfach übernommen habe (mein eigener Beitrag), um nicht alles nochmal zu schreiben.
Situation:
Kind ist 18 Jahre, geht aufs Gymnasium und bezieht Kindergeld KG + Förderung nach BbgAföG (ACHTUNG: = Brandenburger Ausbildungsförderung, die gibt es nur in Brandenburg). K wohnt bei Mutter M und bezog bis zum 18. Lebensjahr Unterhalt vom Vater. Mutter bezieht ALG2. K auch anteilig, da K ab 18 Jahren durch verminderten Unterhalt anteilig im ALG2-Bezug drin.
K bevollmächtigte M schriftlich (dem Jugendamt vorliegend) alle zur Klärung nötigen Schritte einzuleiten, um die Sache zu klären. M wandte sich ans Jugendamt.
Nun fordert Vater Einkommens-und Vermögensnachweise von Kind*Mutter, an Kind adressiert, mit einer Frist, die aber wegen ihrer zu kurzen Zeitspanne nicht eingehalten werden konnte. Ausserdem weigert sich Vater nach Aufforderung durch Jugendamt, ebenfalls Einkommens-und Vermögensnachweise offen zu legen. Dadurch ist eine Neuberechnung des Unterhalts durch Jugendamt nicht möglich. Die Einkommensunterlagen von Kind+Mutter liegen dem Jugendamt jedoch bereits vor. Kind+Mutter sind dringend auf den Unterhalt angewiesen, da Unterhalt bereits auf ALG2 angerechnet, also gekürzt wurde.
Ein Titel wegen Unterhaltszahlungen besteht, Mutter muss aber nochmal beim Jugendamt nachfragen, was genau da draufsteht, da in ihren Unterlagen irgendwie die Hälfte des Titels fehlt.
FRAGE1: Was genau kann hier in diesem Fall alles vom Unterhalt abgezogen/angerechnet werden?
FRAGE2: Was kann die Mutter tun, sollte der Dezember-Unterhalt garnicht oder gemindert (auf welcher Grundlage?) nicht zum gewohnten Termin kommen?
Da Kind+Mutter im ALG2-Bezug sind, zählt jeder Cent. Das Jugendamt kommt nicht so schnell hinterher und wollte V unter Androhung der Lohnpfändung auffordern, seine relevanten Unterlagen einzureichen, um Unterhalt neu berechnen zu können. Es ist nicht bekannt, ob dies schon geschehen ist, da die Mitarbeiterin auf Schulung ist.
FRAGE3: Wie lange dauert das jetzt alles noch? Was kann Mutter tun, um die Sache voranzubringen?
FRAGE4: Ist Förderung nach BbgBAföG auf ALG2 anzurechnen? BbgBAföG ist keine Leistung zum Bestreiten des Lebensunterhalt sondern dient anderen Zwecken.
FRAGE5: Muss das Jobcenter den eventuell vom Vater einbehaltenen Unterhalt sofort aufstocken, noch im Dezember (da K+M sonst weniger als das Existenzminimum haben)?
Vielen lieben Dank an alle Antworten, es eilt sehr.
Lg