Hallo, darf ich mich mal anschließen?
(habe auch eine Frage zum Unterhalt und Volljährigkeit, Gymnasium gestellt, mag da mal bitte jemanddrübergucken? Ist dringend, das wäre sehr hilfreich.)
Meine jetzige Frage hier wäre, darf das Jugendamt bei Vertretung eines 18Jährigen bei Unterhaltssachen irgendwelche "Maßnahmen", Androhungen, Arbeitgeber informieren, Lohnpfändungen und dergleichen beim Vater machen, wenn dieser sich weigert, sein Einkommen offen zu legen? Kind hat dem Jugendamt und der Mutter eine Vollmacht erteilt, sich um diese Sache zu kümmern. Durch die Weigerung kann nicht neu berechnet werden.
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand auch meine andere Fragen, siehe mein Thread/neues Thema, beantworten kann, es ist leider eilig.
Herzlichen Dank,
Lg