Zuständigkeiten Jugendamt

  • Hallo, darf ich mich mal anschließen?

    (habe auch eine Frage zum Unterhalt und Volljährigkeit, Gymnasium gestellt, mag da mal bitte jemanddrübergucken? Ist dringend, das wäre sehr hilfreich.)


    Meine jetzige Frage hier wäre, darf das Jugendamt bei Vertretung eines 18Jährigen bei Unterhaltssachen irgendwelche "Maßnahmen", Androhungen, Arbeitgeber informieren, Lohnpfändungen und dergleichen beim Vater machen, wenn dieser sich weigert, sein Einkommen offen zu legen? Kind hat dem Jugendamt und der Mutter eine Vollmacht erteilt, sich um diese Sache zu kümmern. Durch die Weigerung kann nicht neu berechnet werden.


    Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand auch meine andere Fragen, siehe mein Thread/neues Thema, beantworten kann, es ist leider eilig.



    Herzlichen Dank,

    Lg

  • Hallo 4321,


    habe dein Thema hier her verschoben. bitte immer eigenes Thema


    aufmachen ( sonst weiß niemand mehr wer wem antwortet usw.)


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo 4321,


    Wenn das Kind volljährig ist, kann das Jugendamt nur noch beratend eingreifen.


    Bei Pfändungen usw. müsste eine gültige (über die Volljährigkeit hinaus) JA-Urkunde/Titel vorliegen.


    Die Frage ist halt, wenn man dem JA keine Auskunft gibt, wird es dem Sohn einen Anwalt empfehlen.


    edy

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  • Wie edy schon richtig anmerkte, ist das Angelegenheit des Kindes, seine Rechte notfalls mit anwaltlicher Hilfe durchzusetzten. Zu diesen Rechten gehört auch der Anspruch auf eine umfassende Auskunft über das Einkommen der letzten 12 Monate, so dass gerechnet werden kann.


    Herzlichst


    TK