Berechnung Kindesunterhalt (Pendeln, Steuer, erhöhte Leistungsfähigkeit)

  • Hallo zusammen,


    nachdem die letzten 7 Jahre alles gut geklappt hat, habe ich seit ein paar Tagen nun auch "Stress" bzgl. Kindesunterhalt.


    Folgende "Themen" sind nun durch einen Anwalt neu aufgekommen. Ich hoffe das Ihr hier mir zumindest inital etwas Support geben könnt.


    1. Erhöhte Leistungsfähigkeit

    Der Anwalt rechnet auf mein Nettoeinkommen 300€ on Top drauf. Begründung: Da ich mit meiner Freundin in einer häuslichen Gemeinschaft lebe, ergibt sich auf Grund der gesparten Lebenshaltungskosten eine gesteigerte Leistungsfähigkeit. Durch diese 300€ rutsche ich in die nächst höhere Gehaltsklasse.


    -> Ist so ein (pauschaler) Ansatz korrekt? Ich lebe hier im Haus meiner Freundin, zahle aber auch jeden Monat einen Beitrag für "Miete", Lebensmittel und co. (Geld wird überwiesen, aber es gibt keinen Mietvertrag)


    2. Pendelstrecke

    Auf Grund meines sehr weiten Wegs zu Arbeit (> 100km pro Weg) werden recht hohe Fahrkostenaufwände pro Monat abgezogen. In der Vergangenheit (bis Feb. 2020) hatte ich einige Zeit eine Fahrgemeinschaft.


    -> Kann man die Pendelkosten bei einer Fahrgemeinschaft nicht mehr "gegenrechnen"? Bei der Steuererklärung ist die Art und Weise wie man zur Arbeit kommt ja quasi egal.


    3. Nettoeinkommen

    Ab Januar verringert sich mein Nettoeinkommen da ich die Pendelkosten zur Arbeit nicht mehr mehr als Freibetrag habe eintragen lassen. Zudem werde ich für 2020 einiges nachzahlen müssen, da ich dieses Jahr sehr viel im HomeOffice tätig war und da halt noch der Freibetrag drauf war. Ich rechne derzeit mit ca. 1500€ Nachzahlung für 2020 sowie einer Reduktion des Nettoeinkommens von ca. 250€ im Monat.


    Das ganze wird aber nur stufenweise Sichtbar (Ende Januar das "reduzierte" Gehalt und die Nachzahlung wenn die Steuererklärung vorliegt) und fällt auch in den Zeitraum wo ein Kind 18 wird.


    -> Kann man den Unterhalt während des Jahres so einfach anpassen oder ggf. gezahlte Leistungen zurückfordern?


    4. Nachforderung

    Bis jetzt hatte ich mich mit meiner Ex-Frau immer "mündlich" auf einen zu zahlenden Betrag geeinigt, der recht gut an die Düsseldorfer Tabelle angelehnt war. Im Detail wurde das aber nicht ausgerechnet und es gab auch nie Stress damit (bis jetzt halt).


    -> Können hier ggf. Nachforderungen (Worst Case die letzten 7 Jahre) auf mich zukommen?


    Ich hoffe ich habe die Themen soweit verständlich dargelegt.


    Viele Grüße, O.G.

  • Hallo,


    Zu 1) das ist falsch. Wenn du den Mindestunterhalt zahlst ist alles ok.


    Zu 2) du darfst nur die dir entstandenen Kosten ansetzen


    Zu3 ) die Eintragung des Freibetrages spielt beim Gesamt-Jahreseinkommen keine Rolle. ( Der Eintrag ist quasi ein vorgezogener Steuerausgleichs-Antrag). Durch das Homeoffice hast du Kosten gespart, dein relevantes EK ist dadurch höher .


    zu 4) nein keine Nachforderungen.


    edy

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  • Hallo und Danke für die Antwort,


    eine Frage noch zum Thema "Anpassung":


    Da sich bei mir ja ab Januar was ändert (ca. 250€ Netto weniger) und zudem eine Steuernachzahlung für 2020 auf mich zukommt, würde sich ja mein Netto für 2020 und für 2021 ändern.


    Aktuell bezieht sich der Bescheid vom Anwalt auf das Einkommen 10-2019 bis 10-2020 und relevante Abzüge (z.b. Berufsunfähigkeit...) für 2020.


    Wie wird sowas "normalerweise" geregelt? Kann man das dann ab Januar quasi neu regeln wenn die ersten Infos vorliegen oder macht es mehr Sinn das erst Ende 2021 zu machen? Ich weiß jetzt z.b. nicht, ob ich dann von meiner Ex ggf. zu viel bezahlten Unterhalt zurückfordern kann oder nicht.


    Viele Grüße

  • Hallo,


    Du hast zwar dann weniger "Netto-Einkommen, dafür fallen aber Kosten wie z.B. das Km-Geld zur Arbeit usw. weg.


    Ob eine Neuberechnung (die i.d.R. alle 2 Jahre möglich ist), dir Vorteile bringt, müsste ein Fachmann berechnen.


    edy

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