Thema Alaaf

  • Hallo zusammen, ich verfolge schon länger das Geschehen hier... und bin nun auch angemeldet.
    Ich zahle seit mehrern Jahren Elternunterhalt und verdiene (leider oder glücklicherweise) über 100.000€.

    Meinen Anwalt ist recht "klagewütig" und macht mir ein wenig Angst...

    Ich habe im Prinzip keine Lust auf Gerichte... wer weiß wie lange meine Mutter im Heim noch lebt.. und das Verfahren zieht sich

    über Jahre und Instanzen... und der Anwalt freut sich...


    Wie wirkt sich Eurer Meinung nach die Düsseldorfer Tabelle 2021 für Leute wie mich aus ? Muss da jeder Klagen oder nur einer und

    die anderen Pflichtigen können sich dann auf das Urteil beziehen... bin leider ein Juristischer Laie.


    Danke für ein Einschätzung


    Gruss

    Alaaf.

  • Hallo Alaaf,


    was will denn dein Anwalt für eine Klage führen?

    Du zahlst EU und die Berechnung vom Amt kann geprüft werden.

    Entstehen Unstimmigkeiten, zahlst du das was du für korrekt hälst und teilst es dem Amt mit.

    Jetzt muss das Amt klagen und seine Argumente begründen.


    Wenn es um den Grundsatz geht, das die gezogene Grenze angegriffen werden sollte, da wäre ich vorsichtig, das gilt schon seit fast 20 Jahren bei GS.


    Es sollte also schon klar sein was du willst, sonst entziehe deinem Anwalt das Mandat.


    Gruß


    frase

  • ..oups ich wollte eigentlich gar keinen neuen thread aufmachen... sondern mich an die Düsseldorfer Tabellen Disukssion 2021anhängen...:/


    Also, mein Anwalt schrieb dem Sozialamt, dass meine Zahlungen eingestellt würden bis schliesslich Klarheit über die Selbstbehalte (ab 2020) besteht.
    Dann schrieb er dem Sozialamt noch, es könne mich ja verklagen wenn es mit diesem Vorgehen nicht einverstaden ist.

    Ich tue mich schwer mit der Vorstellung das "mein" Anwalt dem Sozialamt schreibt "dann verklagen Sie doch meinen Mandanten"... und
    setzten mich als Prozessbevollmächtigeten ein.


    Meine Frage ist nun, insbesondere im Lichte der Entwicklungen der Düsseldorfer Tabelle 2021, ob "ich mich verklagen lassen muss" um evtl.
    von höheren Selbstbahlten zu profitieren ?


    Danke + Gruß


    Alaaf

  • Hallo Alaaf,


    1. dein Anwalt handelt nur wenn du ihm ein Mandat erteilt hast.


    2. der Weg deines Anwaltes ist völlig korrekt, das Amt muss dich auf die Zahlung verklagen.

    Bisher zahlst du vermutlich den Betrag den das Amt berechnet hatte.


    3. es ist aber auch leider so, wenn das Amt diese Klage gewinnt, musst du alles nachzahlen.


    Hattest du denn in 2020 weiter gezahlt?


    Das AEG gilt ab 1.1. 2020, da hätte schon reagiert werden müssen.

    Was die DT angeht, die ist nur eine Empfehlung und daher macht es Sinn, sich mit dem Amt zu "verständigen", besonders in der Frage des EU.

    Selbstbehalte wurden auch schon früher individuell angepasst, wenn sich der UHP darum gekümmert hatte.


    Gruß


    frase

  • Hallo Frase,


    danke für die schnelle Antwort.


    Meine Mutter ist wie schon geschrieben seit vielen Jahren im Heim. Mit Hilfe des Buches "Elternuntehalt von Jörn Hauss" hatte ich bisher
    auch relativ gut mit dem Amt "verhandeln" können.. auch ohne Anwalt.

    Ende 2019 bin ich dann angeschrieben wurden vom Amt wg. Neuberechnung (mit Rechtwahrungsanzeige).

    Das Amt hat sich fast ein Jahr Zeit genommen um die Neuberechnung vorzunehmen. In der Zeit hatte ich brav
    den vorher schon ausgemachten Betrag weitergezahlt.


    Mein Puls geht in die Höhe wenn ich nur die aggressiven Antwaltschreiben sehe, die in mein Anwalt so verschickt.
    und dann soll ich noch "verklagt" werden...

    Ich denke ich entziehe meinem Anwalt das Mandat und setzte mich "brav und dumm" wie schon seit Jahren mit dem Amt auseinander....


    Lieber den Bescheid (den teuren Spatz) in der Hand als jahrelanges Prozessieren (die juristische Taube) auf dem Dach...


    Gruß


    Alaaf

  • Hallo Alaaf,


    zahlt doch den errechneten Unterhalt - wenn die Berechnung bis auf die Frage des Selbstbehalts für dich korrekt ist - unter dem Vorbehalt, dass die Höhe des Selbstbehalts gerichtlich bestätigt wird.


    Mir ist nur nicht klar, wie lange sich so ein Vorbehalt auswirkt, denn es kann ja schon dauern, bis sich da eine Entscheidung ergibt.

    Nach Jahren, womöglich lange nach dem Tod der Mutter, auf die Berechnung zurück zu kommen und eine Erstattung zu fordern, ist vermutlich unter den Gesichtspunkt einer Verjährung nicht möglich, oder? Was sagen andere dazu

  • Lieber den Bescheid (den teuren Spatz) in der Hand als jahrelanges Prozessieren (die juristische Taube) auf dem Dach...

    Es ist kein Bescheid, nur eine Berechnung daher auch noch nicht rechtsverbindlich.


    Du hast bisher eine Zahlung auf Grundlage der errechneten Summe vorgenommen.

    Das ist soweit ja i.O, denn du schreibst ja auch, das du über der Grenze liegst.


    Dein Anwalt kann die Berechnung prüfen und dagegen argumentieren.

    Das war der bisherige Werdegang.

    Oft sind solche Meinungsverschiedenheiten in einem Vergleich ohne Gericht geendet.


    Das der Anwalt so aggro schreibt ist normal, ich habe auch oft eher einen sanften Ton angeschlagen.

    Das Ergebnis war leider, das sich das Amt dafür einiges rausgenommen hatte, was ich dann nicht mehr hinnehmen wollte.


    Die Zahlung unter Vorbehalt oder dem Vermerk der Rückforderung ist zwar möglich, ich glaube aber kaum, das du da etwas sehen wirst, wenn du zu unrecht gezalt hast. Du müsstest dann auch den Klageweg einschlagen, Ergebnis ungewiss.


    Sprich nochmal mit dem Anwalt und erkläre ihm deine Position.

    Du kannst ja das nicht gezahlte Geld ansparen, damit im Fall der Nachzahlung alles vorbereitet ist.


    Gruß


    frase


  • Wie viel mehr als 100T Euro verdienst du?

    Wie viel zahlt du Elternunterhalt im Monat?



    Mit Hilfe des Buches "Elternuntehalt von Jörn Hauss" hatte ich bisher auch relativ gut mit dem Amt "verhandeln" können.. auch ohne Anwalt.

    Wem vertraust du bei solchen juristischen Angelegenheiten?

    Deinem Anwalt scheinst du nicht so sehr zu vertrauen, wem dann? Hauß ?


    Was wäre aus deiner Perspektive eine erstrebenswerte gerechte Lösung deines "Problems"? Was ist deine persönliche nicht juristische Meinung: gar kein Elternunterhalt zahlen, weniger zahlen, wie bisher zahlen... ?


    Grüße,

    m

  • Hallo Meg,


    ich verdiene so ca. 120.000€ das sind Netto ca 6.000€... jedoch bitte ich zu bedenken dass ich 5 Kinder habe und meine Frau als Hausfrau damit voll beschäftigt ist und selber 0€ verdient.


    Ich soll pro Monat 700€ zahlen.


    Im Lichte des AEG bin ich quasi "voll der Loser".... wenn ich bedenke dass jmd ohne Frau und Kinder bis zu 4500€ Netto "für sich behalten darf"....


    Gruss


    Alaaf

  • Hallo Alaaf und an alle Anderen,


    ich wollte eigentlich die Frage stellen, ob Allaf über 100 T€ "verdient" oder ein zu versteuerndes Einkommen von über 100 T€ hat. Aber ich denke bei 120 T€ Brutto hat sich die Frage erledigt? Da müssten ja schon eine Menge Werbungskosten dazu kommen. Allerdings mindern deine Kinder doch auch deine Leistungsfähigkeit. Geht es hier nicht fiktiv nach der Düsseldorfer Tabelle wie beim Kindesunterhalt?

  • Hallo Meg,


    genau... ich glaube noch einige Argumente zu haben (Altersvorsorge, Kinder,....) um den Betrag noch ein bischen zu drücken.

    Das traue ich mir selber zu.

    Dann zahle ich lieber die z.B. 500€ als jahrelange Ungewissheit zu haben... meine Nerven sind momentan nicht die Besten.


    Ich habe keine Ahnung was mich der Anwalt über die Zeit und Instanzen konsten würde, deshalb werde ich wohl
    Abstand von Ihm nehmen.


    Gruss


    Alaaf

  • genau... ich glaube noch einige Argumente zu haben (Altersvorsorge, Kinder,....) um den Betrag noch ein bischen zu drücken.

    Das traue ich mir selber zu.

    Dann zahle ich lieber die z.B. 500€ als jahrelange Ungewissheit zu haben... meine Nerven sind momentan nicht die Besten.


    Ich habe keine Ahnung was mich der Anwalt über die Zeit und Instanzen konsten würde, deshalb werde ich wohl
    Abstand von Ihm nehmen.


    Na gut, klingt nachvollziehbar in deinem Fall. Kann man machen.


    Grüße,

    m

  • Hallo Alaaf,


    es gibt hier im Forum ältere Einträge, die sich mit der korrekten Berechnung des EU beschäftigt hatten.

    Dazu war awi eine sehr gute Hilfe.

    Keine Ahnung ob er hier noch reinschaut, nach dem AEG wurde es da sehr ruhig.

    ich glaube noch einige Argumente zu haben (Altersvorsorge, Kinder,....) um den Betrag noch ein bischen zu drücken.

    Mit der Altersvorsorge kannst du auch jetzt noch beginnen, die Kinder hätten in der Berechnung schon berücksichtigt werden müssen.

    Nicht jeder Anwalt kann die Berechnung des Amtes auf seine Richtigkeit prüfen, da braucht es einen Profi.

    Fakt bleibt, wenn du mit der Berechnung nicht einverstanden bist, dann brauchst du schlüssige Gegenargumente.

    Reduzierst du deine Zahlung, dann kann das Amt seine komplette Forderung nur durch eine Klage rechtskräftig machen.

    Hier benötigst du aber einen Anwalt, daher überlege deine Strategie.


    Gruß


    frase

  • Hallo frase, Gartenfee und Meg,


    vielen Dank für Euere Hilfe!


    Ich schaue mal was ich selber hinbekomme und beobachte das Geschehen bzgl Elternuntehalt, Selbstbehalte und AEG.


    Ich als Kölsche Jung würde den "Jecken" in Düsseldorf mit ihrer blöden Tabelle mal gerne auf die Sprünge helfen...


    Gruß


    Alaaf

  • Noch etwas, schau dir die Richtlinien deines OLG an.

    Ich lebe in Brandenburg und meine Mutter war in Berlin im Pflegeheim.

    Brandenburg hatte für mich deutlich bessere Richtlinien.

    Es gelten die Richtlinien deines Wohnortes, die können anders sein als des SHT des Heimortes, der die Berechnung erstellt hatte.


    Ganz "lustig" wird es, wenn mehrere Kinder aus verschiedenen Bundesländern zahlen sollen.


    Gruß


    frase

  • Ganz "lustig" wird es, wenn mehrere Kinder aus verschiedenen Bundesländern zahlen sollen.

    Oh ja das stimmt. Vor allem, wenn der SHT sich nicht mit den Leitlinien der anderen OLG auseinandersetzen will und nur seine als gültige Fassung sieht.

  • Hallo RainerK,


    ob es nun daran lag, das mein SHT dann (bisher) aufgegeben hat, keine Ahnung.

    Meine Anwältin meinte aber, es wäre vielen SB zu mühseelig, die Auseinandersetzung fortzuführen.


    Gruß


    frase

  • Hi Alaaf, ?


    nun kann ich Dir vielleicht etwas helfen.


    Folgende Abzugsbeträge würde ich in deinem Fall berücksichtigen:


    1. mtl. Pauschale WK Whg/Arbeitsstätte 150 Euro oder ggf. höhere WK auf Nachweis

    2. AV 5% deines Brutto abzgl. AG/AN GRV sodass Euro 1179 Euro mtl. abzugsfähig sein sollten

    3. Abzugsbeträge für deine 5 Kinder lt. DüDo Tabelle (ohne deine weiteren Abzüge zu kennen, wären dies sodann grds. Stufe 8 also 566/650/761/813 Euro pro Kind ohne Kindergeld).

    4. Die Kürzung des Kindergeldes sollte in deinem Fall nicht zulässig sein, da Du über die steuerliche Berücksichtigung deiner Kinder den KG FB (wohl) nutzen wirst und damit das KG zurück zahlen würdest.

    5. Oben genannte Stufen der DüDo Tabelle sind mE um 1-2 Stufen, also in deinem Fall ggf. 10, oder eine Erhöhung um 10% gerechtfertigt sein, da die Tabelle eine getrennte Ehe berücksichtigt und keine zusammen lebende Ehegatten, wie bei Dir. Die Stufen wären dann 628/722/845/903 je nach Alter deiner Kinder

    6. Du hast in unsrer Diskussion bereits die RL für die Berufsausbildung deiner Kinder erwähnt

    7. Die AV Aufwendungen für deine Frau

    etc.


    Berücksichtige ich obige Daten (bspw. 5x Kinder a 566 sind 2830 mtl) würde ich auf 1841 (6000-150-1179-2830) Euro kommen.


    Dies liegt unterhalb des Familien SB von Euro 3600, sodass Du mE keinen Unterhalt zahlen müsstest.


    (Ich hoffe ich habe nichts vergessen, bzw. falsch gerechnet)


    Von daher bin ich gespannt wie der SHT bei Dir rechnet bzw. gerechnet hat.


    Ich hoffe ich konnte Dir mit meinen Anmerkungen etwas helfen.


    VG Scrat ?