Auswirkung AEG bei Kommunen

  • Hallo Rainer,


    der ausgeblieben Kostenanstieg wird ja mit dem Aufnahmestop durch Corona bgründet.

    Ich frage mich, wo die Betroffenen denn nun sind?


    Gruß


    frase

  • Hallo,


    die Pflegebedürftigen sind dort, wo sie auch vorher schon waren:


    zu Hause, im Krankenhaus etc. Angehörige und Pflegedienste müssen weiter ran und irgendwie die Zeit überbrücken, bis es wieder Neuaufnahmen gibt


    Wir hatten hier übrigens keinen Aufnahmestopp. Neben den "üblichen" Neuanträgen für Neuaufnahmen hat es im ersten Quartal dementsprechend Neuanträge für "Altfälle" gegeben, bei denen die Kinder bisher freiwillig gezahlt hatten und sich ab 01.01.2020 schlagartig nicht mehr in der Pflicht sahen.

  • Hallo Gartenfee,

    bei denen die Kinder bisher freiwillig gezahlt hatten und sich ab 01.01.2020 schlagartig nicht mehr in der Pflicht sahen.

    Was sollten denn die "freiwilligen Zahler" nach deiner Meinung ab 1.1.2020 machen?

    Es besteht ja weiterhin die Unterhaltsverpflichtung, diese kann von den SHT nur nicht mehr durchgesetzt werden, wenn man unter der Grenze liegt.

    Der SHT meiner Mutter hat bisher nicht mehr versucht etwas von mir zu bekommen.

    Ich hatte mich aber auch schon vor dem AEG gegen die Berechnung gewehrt.

    Wäre die damalige Forderung nicht so maßlos überzogen gewesen (über. 20% von meinem Netto), hätte ich vermutlich sogar gezahlt.

    Es gibt auch andere Möglichkeiten sich seiner moralischen Verpflichtung zu stellen.


    Gruß


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