WANN Antrag stellen?

  • Hallo,


    mein Vater ist schon einige Jahre im Pflegeheim.

    Wir sind Selbstzahler (er durch seine Rente und Erspartes, ich zahle die Differenz).

    Diese ist leider durch die Pflegeheim-Erhöhungen in den letzten Jahren enorm angestiegen.

    Bald kann ich diese Differenz nicht mehr leisten und das Ersparte von Vati ist aufgebraucht.


    Ich verdiene unter 100.000 brutto.


    Wie oft werden dieses Anträge, wo die Kinder unter 100.000 Euro verdienen und es in den letzten 10 Jahren keinen Immobilien-Übertrag etc. gab., positiv beschieden?

    Oder gibt es immer Angriffspunkte? Welche wären das?


    Ich frage deswegen, weil:


    Ich habe eine Rechtsschutzversicherung "Unterhalt" abgeschlossen, da ich ja nicht weiß, ob der SHT mir irgendwelche

    Steine in den Weg legen wird. Und dann erhoffe ich mir rechtliche Beratung. Oft reicht ja dann ein RA Schreiben aus bei Behörden und der Antrag geht plötzlich doch durch ...

    Diese Versicherung greift aber erst in ca. einem guten 1/2 Jahr.


    Soll ich mit der Antragstellung noch warten?


    Ich bin so hin und her gerissen und weiß ja nicht, wie viele Menschen da draußen (in gleicher Situation wie ich) Anträge einfach mal stellen und diese dann auch positiv durchgehen ... und die haben z.B. vll. auch noch Geld geschenkt bekommen und geben das evtl. nicht an und trotzdem gehen die Anträge durch usw.


    Und ich warte blöde ab und zahle monatlich weiter einen nicht geringen Betrag.


    Vom Kontoauszug Vati brauche ich die letzten 6 Monate und alle aktuellen Rentenbescheide sowie die Rechnung vom Heim, richtig?


    Vielen Dank für Eure Rückmeldungen aus der Antrag-Stellung Praxis / wie schwer das ist, dass letztlich auch gezahlt wird

    und welche monatlichen Summen übernimmt der SHT dann überhaupt - gibt es da eine Grenze?


    Rosemarie

  • Ich verdiene unter 100.000 brutto.

    Ich habe eine Rechtsschutzversicherung "Unterhalt" abgeschlossen, da ich ja nicht weiß, ob der SHT mir irgendwelche Steine in den Weg legen wird


    Du brauchst eine solche Versicherung vermutlich nicht, da du unter 100T verdienst und der SHT dich zum Elternunterhalt nicht heranziehen kann.


    Grüße,

    m

  • Hallo Meg,


    danke für deine Antwort.


    Du meinst, alle Anträge von Kindern unter 100.000 Jahresbrutto werden sowieso "durchgewunken"

    bzw. positiv beschieden? D.h. ich mache mir hier vll. viel zu viele Gedanken?


    Die RS-Versicherung meinte noch, wenn der SHT meinem Vater Ärger macht, bräuchte der dann eine EIGENE RS-Versicherung.


    Das geht mir dann zu weit. Für meinen Vater schließe ich nicht noch eine RS-Vers. für den Fall dass ... ab.


    Es reicht schon, wenn ich die jetzt habe, da ICH vll. ja herangezogen werden könnte. Wer weiß, was denen alles einfällt.

    Man weiß ja nie.

    Und ich mich dann rechtlich beraten lassen möchte. Ich stelle ja den Antrag i.V. für meinen Vater.

    Ich kann auch Fehler machen etc. dann brauche doch ICH die Versicherung.



    Ich muss noch ergänzen: Den Heimvertrag habe ich für meinen Vater unterschrieben.

    Die Zahlungen des Eigenanteils werden direkt vom Konto Vati vom Heim abgebucht.

    Ich habe einen monatlichen Dauerauftrag, der meinem Vati Geld überweist.

    Weil der monatliche Eigenanteil/Heim höher ist als der Renteneingang.

    Sonst wäre mein Vater bald im Minus.


    Mein Vater hat nur noch das Geld auf dem Girokonto (unter 5.000) und noch eine Sterbeversicherungs-Police.

    Wie hoch darf die sein?


    Muss ich hierzu etwas beachten?


    Vielen Dank!!!

  • Die RS-Versicherung meinte noch, wenn der SHT meinem Vater Ärger macht, bräuchte der dann eine EIGENE RS-Versicherung.

    Das ist richtig. Er bräuchte vielleicht in einem solchen Fall eine RS-Versicherung.

    Allerdings gibt es auch Möglichkeit für mittellose Menschen Beratungshilfeschein/Prozesskostenhilfe zu beantragen, dann werden die Anwalts- und Prozesskosten vom Staat übernommen.



    Und ich mich dann rechtlich beraten lassen möchte. Ich stelle ja den Antrag i.V. für meinen Vater.

    Ich kann auch Fehler machen etc. dann brauche doch ICH die Versicherung.

    Wenn du Anträge für deinen Vater stellst und einen Anwalt brauchst - die Kosten übernimmt dann deine Rechtschutzversicherung? Sicher? Hat die Versicherung dir gegenüber das bestätigt? Dann ist es vielleicht keine Rechtsschutzversicherung für Unterhaltsbereich, sondern eine andere? Hast du die Rechtsschutzversicherung nur für Unterhaltssachen abgeschlossen oder eine "rundum" Versicherung, die auch Unterhalt einschließt?


    Grüße,

    m

  • mache mir hier vll. viel zu viele Gedanken?


    mein Gefühl sagt mir - ja, aber ich kenne deine Situation bzw. die deines Vaters vielleicht nicht so genau


    du hast schon ähnliche Fragen hier im Forum gestellt und ich gebe zu, ich habe nicht verstanden was genau der Grund ist warum dein Vater den Antrag auf die Sozialhilfe nicht schon längst gestellt hat bzw. wovon du Angst hast bzw. was du zu verlieren hast