Kindesunterhalt neu berechnen?

  • Hallo,
    erst mal einiges an Informationen vorweg:
    Ich wurde im Juli 2008 geschieden, wir haben eine gemeinsame Tochter, 7 Jahre alt, für die wir damals einen Unterhalt, der von meinem Exmann zu zahlen ist, von 500€ im Scheidungsurteil vereinbart, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes meines Ex-Mannes in den USA. Dieser sollte 3,5 Jahre betragen, somit wäre er September 2010 zurückgekommen. Mittlerweile hat er seinen Aufenthalt freiwillig nochmals um 2 Jahre verlängert, sodass er erst September 2012 wieder in Deutschland zu erwarten ist. Außerdem hielten wir fest, dass er die monatlichen Raten für das gemeinsame Eigentum bis zum Februar 2010 zu zahlen hat, in dem ich kostenfrei wohnen durfte mit dem gemeinsamen Kind. Ich verpflichtete mich dazu die Kosten der Krankenversicherung zu übernehmen.
    Nun kam es so wie üblich, er zahlte mal, mal zahlte er nicht. Ich schaltete einen Anwalt ein, daraufhin zahlte er auch wieder mehr oder minder pünktlich seinen Unterhalt für unsere Tochter.
    Er heiratete noch im gleichen Monat der Scheidung erneut, ich ebenso. Bis dahin wusste ich noch nicht mal, dass er eine Beziehung hatte. Daraufhin hat sich sein Einkommen deutlich erhöht. Von ungefähr 5500€ netto auf ungefähr 7700€, die er nun verdient. Somit eine deutliche Gehaltserhöhung über 10%. Auf Grund dessen, dass er von der Bundeswehr in Amerika stationiert ist und nun auch seine neue Ehefrau und ihre Tochter dort wohnen, kam diese Erhöhung durch erhöhte Familienzuschläge, erhöhtes Kindergeld und erhöhten Mietzuschuss zu Stande, außerdem durch eine Änderung der Lohnsteuerklasse. Rückzahlungen hat er sowohl in 2008 als auch in 2009 bekommen. Eine Neuberechnung fand bis zum heutigen Tag nicht statt.
    Es gab für mich hierzu auch keinen Anlass, da er im letzten halben Jahr auch relativ pünktlich gezahlt hat und ich einfach nur Ruhe einkehren lassen wollte, auch im Sinne unserer gemeinsamen Tochter.
    Nun ist es aber so, dass er der Meinung ist, den halben Betrag des Kindergeldes für unsere Tochter, den ich bekomme, abziehen zu können und somit seit April 2010 nur noch 408€ bezahlt. Einen Vermerk zur Anrechnung ist im Scheidungsurteil nicht festgehalten worden, lediglich, dass er sich verpflichtet 500€ auf mein Konto zu überweisen, jeweils zum 3. Werktag des Monats im Voraus.
    Das im gemeinsamen Eigentum stehende Haus wurde mittlerweile verkauft, sodass er hierfür keine Zahlungen mehr vornehmen muss (es waren 1100€). Lediglich den Fehlbetrages von 12000€ hat er nun neu finanziert über einen Privatkredit. Außerdem hat er nach der Ehescheidung 2 Fondgebundene Lebensversicherungen abgeschlossen, die jeweils 200 € betragen, also 400€ im Monat. Ansonsten muss er noch 220€ private Krankenversicherung für seine neue Frau und Kind bezahlen. Sonstige Verpflichtungen hat er nicht.
    Ich lebe nun mit meinen mittlerweile 3 Kindern (3,7 und 10) im alleinigen Eigentum meines neuen Ehemannes und habe selbst kein Einkommen. Ich befinde mich zur Zeit in einer rein schulischen Ausbildung.
    Eine Konversation ist zur Zeit gar nicht mehr möglich, da von seiner Seite meist nur Anschuldigen kommen, weil ich ihn damals verlassen habe. Emails die er schreibt, leite ich nur noch, ohne Beantwortung, an meinen befreundeten Rechtsanwalt weiter, der leider wenig Ahnung von Familienrecht hat.


    Nun zu meinen eigentlichen Fragen:
    1.) ist eine Neuberechnung des Kindesunterhaltes möglich und wenn ja, wie lange kann man den rückwirkend beantragen?
    2.) darf ich überhaupt im Sinne des Kindes einen geringeren Unterhalt mit ihm vereinbaren/akzeptieren?
    3.) ist es sinnvoller beim Jugendamt eine Beistandschaft, oder Beratung in Anspruch zu nehmen, oder soll ich einen Anwalt für Familienrecht einschalten?
    4.) Würde meine Tochter Prozesskostenbeihilfe bekommen?


    Erstmal danke ich Jedem, der diesen langen Post gelesen hat und hoffe auf Eure Hilfe
    Vielen Dank im voraus

  • Hallo,


    den Kindesunterhalt kann man jederzeit neu berechnen lassen und titulieren lassen. Allerdings geht das nicht rückwirkend.


    Klar kann man sich über die Höhe des Kindesunterhalts einigen. Es gibt keine Vorschrift, dass der Kindesunterhalt die Höhe der Düsseldorfer Tabelle erreichen muss. Das sind ohnehin nur Richtwerte, die zwar in allen gerichtlichen Fällen zugrundegelegt werden, aber nur wenn keine Besonderheiten vorliegen.
    Wenn du für dein Kind weniger als die Tabellensätze erhalten hast und dein Kind noch lebt, so zeigt das im Rechtssinne, das die Unterhaltspflicht erfüllt worden ist. Für die Vergangenheit kannst du nichts nachfordern.


    Natürlich kann man sich beim Jugendamt immer beraten lassen. Die werden dir aber nicht beim Einklagen von Unterhalt helfen. Dazu ist ein Fachanwalt für Familienrecht sicher die beste Adresse.


    Prozesskostenhilfe würde sie wohl nicht bekommen, die Kosten des Prozesses sind Unterhaltskosten, die der Unterhaltspflichtige vorzuschießen hat.