Trennungsunterhalt- Selbstbehalt mit Kindern im Haushalt

  • Hallo,


    mein Mann und ich wollen getrennte Wege gehen. Mich beschäftigen gerade die finanziellen Aspekte.


    Wir sind seit 10 Jahren verheiratet und haben zwei Kinder - 8 und 2,5 Jahre alt. Wir haben damals während Studienzeiten geheiratet. Er hat nach dem Studium nie eine feste Arbeit finden können und war während unserer Ehe nur 3 Jahre berufstätig. Ich war daher abzüglich der Elternzeit immer die Alleinverdienerin. Dabei gab es allerdings keine Abmachung, dass ich Vollzeit arbeiten gehe und er sich im Gegenzug um die Kinder kümmert. Es hat ihn einfach nie Jemand eingestellt bzw. er hat sich auch nie Mühe bei den Bewerbungen gegeben. Meistens habe ich mich auch um die Kinder gekümmert und von der Arbeit befreien lassen, wenn die Kita zu war. Das hat er nicht übernommen.


    Ich habe nun die Befürchtung, dass ich ihm lange Zeit Unterhalt zahlen müsste und mir kaum was zum Leben bleibt bzw keine Ersparnisse aufbauen kann für die Zukunft. Und dass nun nach alles wofür ich in der Vergangenheit alleine gekämpft habe nun für die Katz ist. Es ist sowieso schon schwierig als Mutter in Vollzeit zu arbeiten. Geschweige denn in Zukunft als Alleinerziehende. Die Kinder sollen bei mir leben. Und um Beruf und Kinder unter einen Hut zu bekommen müsste ich zu der regulären Betreuung noch privat für zusätzliche Betreuung bezahlen.


    Wird dies irgendwie bei der Bereinigung des Einkommens und dem Selbstbehalt berücksichtigt, dass die Kinder bei mir leben und ich dadurch höhere Kosten hätte?


    Aktuell habe ich ein Netto von knapp 3200 € mit Steuerklasse 3. Bei der zukünftigen Steuerklasse 2 blieben noch knapp 2900 € netto.


    Zudem habe ich vor 3 Monaten den Job gewechselt und befinde mich zu Coronazeiten noch in Probezeit. Welches Einkommen würde denn herangezogen werden, wenn ich davor in Teilzeit gearbeitet hatte und davor in Elternzeit war?

  • Hallo TK,


    ja es ist mein Wunsch, dass die Kinder bei mir leben und der Vater ist auch damit einverstanden. Wie wir das Umgangsrecht genau regeln, schauen wir dann bei der Trennung und wenn der Vater eine eigene Wohnung hat. Die Wünsche der Kinder stehen da auch im Mittelpunkt.

  • Gut, dann gibt es da keinen Streit. Es ist etwas schwierig mit dem genauen rechnen, weil er ja im Fall der Trennung zwar selbst einen Anspruch auf Unterhalt hat, aber umgekehrt für die Kinder zahlen muss. Und solange er keinen Job hat wird dein Gehalt zunächst bereinigt, etwa um berufsbedingte Aufwendungen, dann kommt der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer an die Reihe, zusätzlich der Mehrbedarf für Kinderbetreuung, und erst dann sind wir an dem Punkt, dass wir gucken können, was noch für ihn übrig bleibt. Du hast auch einen Selbstbehalt, ganz klar, im Augenblick liegt der bei 1300 (zuzüglich der Beträge für die Kinder, der anderen anrechenbaren Beträge), im nächsten Jahr wird er höher sein, du merkst schon, da wird nicht so wahnsinnig viel für ihn übrig bleiben. Du bleibst für das ganze Jahr, in welchem ihr euch getrennt habt, noch in der Steuerklasse III.


    Das ist so ganz grob mal der Einstieg, damit du kalkulieren kannst.


    So, wie lange wirst du zahlen müssen? Ist natürlich auch davon abhängig, ob er beruflich in die Puschen kommt. Aber, allzu lange wird es bei der Konstellation nicht sein. Ich gehe zunächst mal von dem Trennungsjahr aus, vielleicht noch 1-2 Jahre länger. Aber - sehr überschaubar. Bei der Berechnung wird zwar häufig die Vergangenheit , also die letzten 12 Monate herangezogen, so als Anhaltspunkt. Allerdings nicht, wenn wie hier diese Einnahmen und die zukünftig zu erwartenden deutlich auseinander driften.


    Wichtig ist die richtige Weichenstellung bei der Trennung. Wenn die Kinder bei dir leben, du letztlich erst jetzt aus nachvollziehbaren Gründen beruflich durchstarten kannst, er die ruhige Kugel schiebt, also keine Aufteilung da ist, dass er sich um Kinder und Haushalt kümmert und du draußen im Berufsleben deinen Mann bzw. deine Frau stehst, dann wird ihm kein Gericht ewige Unterhaltsansprüche zubilligen.


    Und, da er von dem, was er im Übergang von dir bekommt, nicht leben kann, wird er zum Sozialfall werden, ganz klar. Bleibt zu hoffen, dass ihm die Behörde so auf die Füße tritt, dass er endlich beruflich in die Gänge kommt.


    Zum Schluss noch was zum Mut machen. Ich hab zwei Kinder bei voller Berufstätigkeit alleine aufgezogen. Das kann sehr gut funktionieren. Auch Lehrer bestätigen immer wieder, dass so Kinder wesentlich besser organisiert sind als Kinder, wo die Eltern alleine oder auch zu zweit den ganzen Tag zu Hause sind, also eigentlich genial Zeit haben, sich um den Nachwuchs zu kümmern. Aber vieles nicht geregelt bekommen, einfach weil sie nicht müssen.


    So, das war mal unser Einstieg, und jetzt kannst du uns Löcher in den Bauch fragen.


    Herzlichst


    TK

  • Frase, im Prinzip volle Zustimmung, aber die Fragestellerin hat jetzt Ängste. Und im Augenblick ist alles noch zu schwammig, als dass da ein Anwalt weiterhelfen könnte. In dem Augenblick, in dem der Mann auszieht, da sieht es ganz anders aus. Da ist dann in der Tat der Anwalt angesagt.


    Herzlichst


    TK

  • GuMo TK,


    es ist ja schon eine etwas ungewöhnliche Konstellation.

    Da frage ich mich immer, welche Rolle der Mann denn da in der Beziehung gespielt hat, spielen konnte?

    Ich habe nun die Befürchtung, dass ich ihm lange Zeit Unterhalt zahlen müsste und mir kaum was zum Leben bleibt bzw keine Ersparnisse aufbauen kann für die Zukunft. Und dass nun nach alles wofür ich in der Vergangenheit alleine gekämpft habe nun für die Katz ist.

    Was wäre denn nach einer Scheidung da der Unterschied zu der jetzigen Situation?

    In dem Augenblick, in dem der Mann auszieht, da sieht es ganz anders aus.

    Warum sollte der Mann denn ausziehen?

    Wovon soll die Wohnung bezahlt werden?

    und wenn der Vater eine eigene Wohnung hat. Die Wünsche der Kinder stehen da auch im Mittelpunkt.

    Was ist wenn die Kinder die Trennung nicht wollen?

    Ich vermute mina hat sich schon länger mit der Situation befasst, ist immer auf die gleichen Fragen gestoßen.

    Vollkommen richtig sich zu informieren.

    Man muss sich aber auch mal entscheiden, sonst wird sich nichts ändern.


    Gruß


    frase

  • Nu ja Frase, immerhin hat er die Kinder gezeugt, denn die unbefleckte Empfängnis hat es ja wohl nur einmal gegeben.


    Ist doch eine typische Situation. Man lernt sich als Studenten kennen und lieben, man macht das Examen, da wird doch nicht viel abgesprochen. Und dann bekommt der eine aus was für Gründen auch immer schneller einen Job als der andere. Und damit schleicht sich ein Modell eigener Art ein. Das haben wir hier.


    Wenn ich die Fragestellerin richtig verstanden habe, dann sucht er sich eine Wohnung. Die Kinder sollen bei ihr bleiben. Damit sind doch schon die Weichen gestellt. Die Wünsche der Kinder waren wohl darauf bezogen, wo sie wohnen wollen, wie der Umgang ausgestaltet werden soll.


    Der Unterschied zur "nach der Scheidung" ist doch ganz klar. Die Unterhaltspflicht kann wegfallen, eigentlich schon nach einem Jahr. Die Verpflichtung kann natürlich auch länger gehen, aber dieses Recht des Mannes wird eben immer schwächer.


    Wenn sich die Situation zuspitzt, der Mann erkennt, dass die Versorgung durch die Fragestellerin wegfällt, dann ist in der Tat sofort ein Anwalt gefragt. Insoweit volle Zustimmung. Die Finanzierung der Wohnung? Nun ja, da kann man sich einigen, es geht ja nur um die Kaution. Und da sie gewisse Zeit Unterhalt zahlen muss, wenn auch nicht furchtbar viel, ist das doch auch geregelt. Den Rest wird aufstockend der Staat, also wir alle, zahlen. Ist halt so. Und dem Traumtänzer hoffentlich so Druck machen, dass er auch beruflich in die Puschen kommt.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank TK für deine ausführlichen Antworten. Tatsächlich konntest du mir dadurch viele Ängste nehmen.


    Für mich stellen sich jetzt noch zwei Fragen. Zum Einen, wie der Trennungszeitpunkt ermittelt wird um das Ende des Trennungsjahres zu bestimmen? Erst dann, wenn einer von uns beiden ausziehen würde? Den Entschluss haben wir ja schon eher gefasst, leider scheitert es momentan an der Wohnungssuche meines Noch-Ehemannes.

    Zum Anderen, was wäre jetzt als nächster Schritt zu tun, einen Anwalt einschalten?

  • Hi,


    ach das freut mich aber, dass ich dir Ängste nehmen konnte. Das ist ja auch der Sinn des Forums. Nun zu deinen Fragen: den Trennungszeitpunkt legt ihr fest. Indem ihr getrennt lebt, das geht auch in einer Wohnung. Es muss halt räumlich und wirtschaftlich alles auseinander dividiert sein.


    Ich halte im Prinzip die Einschaltung eines Anwalts im Augenblick noch für verfrüht. Allerdings kann eine umfassende Erstberatung (bitte nicht gemeinsam mit dem Mann, es gibt keinen gemeinsamen Anwalt) dir mehr Sicherheit vermitteln, deshalb nicht falsch.


    Bitte klär beim Anwalt die Honorarfrage vorab. Normalerweise sollte eine Erstberatung etwa 250 € brutto kosten. Und, ob dieser Betrag später im Scheidungsverfahren angerechnet wird. Muss nicht sein, kann aber.


    Wie man den richtigen Anwalt findet, das hab ich vor einiger Zeit mal weiter unten erklärt. Lies dir das mal durch.


    Euch allen ein schönes, friedvolles Weihnachtsfest.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo zusammen,


    knapp drei Monate später und es sind ein paar Dinge fortgeschritten.

    Mein Mann ist nun ausgezogen und hat Hartz4 Leistungen beim Jobcenter beantragt. Das Jobcenter verlangt nun Trennungsunterhalt und möchte überprüfen ob und in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen wäre. Einkünfte der letzten 12 Monate, Einkommensbescheide, Mietkosten andere Belastungen wie Versicherungen oder Kredite und meine Vermögensverhältnisse sind anzugeben. Wobei ich nicht verstehe, warum ich Auskünfte zu meinem Vermögen machen soll. Ich beziehe keine Leistungen, aber soll bestraft werden, weil ich mir etwas für schlechte Zeiten beiseite lege?!


    Ich habe von Bekannten erfahren, dass das Jobcenter die Kinder, die bei mir leben, nicht bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt sondern von mir verlangen kann Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt für meine Kinder zu beantragen, damit ich Trennungsunterhalt für meinen Mann zahlen kann. Können sie das wirklich machen?


    Wenn ich die Steuerklasse von 3 auf 2 ändere, würde sich das auch auf die Unterhaltsberechnungen auswirken?


    Die Kinder sind coronabedingt im Homeschooling und in der Betreuung zu Hause und dazu noch 40h Homeoffice mit etlichen Konferenzen. Kein Kita-Platz in Aussicht. :(

    Eine Arbeitszeitreduzierung konnte ich nicht mit meinen Vorgesetzten erzielen und bin daher kurz davor meinen Job zu schmeißen solange ich noch in der Probezeit bin. Und dann kommt der Staat und möchte einem den letzten Cent aus der Tasche ziehen. Ich verstehe diese verkehrte Welt nicht mehr :(


    Ist es nun an der Zeit einen Anwalt einzuschalten oder sollte ich erst den Bogen ausfüllen und schauen was dabei herumkommt und dann ggfs. die Forderungen vom Jobcenter an einen Anwalt weiterleiten?


    Danke schonmal im Voraus für das Lesen des langen Textes.

  • Hallo mina,


    Zunächst kann ein Jobcenter nur deine Leistungsfähigkeit prüfen.


    Deine Ersparnisse musst du nicht angeben. Wenn du aber nur geringe Zinseinkünfte hast, solltest du diese belegen.


    Ob du TU zahlen musst hängt von deinem Einkommen ab. Dein Selbstbehalt dem EX gegenüber beträgt z.Zt. 1280€ (bereinigtes Netto).



    Die Kinderbetreuungskosten Kita solltest du auch erwähnen.


    Ich würde die Berechnung des Jobcenter abwarten und erst dann evtl. eine Anwalt einschalten.



    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    schön, dass der erste Schritt geschafft ist. Jetzt zum zweiten Schritt: es ist immer ungeschickt, auf irgendwelche Gerüchte aus der Nachbarschaft zu hören. So unter dem Motto, man kenne jemanden, der jemanden kennt, dessen Tante ..... u.s.w.


    Mir ist kein Gesetz bekannt (ich lass mich aber gerne belehren), welches einen zwingt, die Unterhaltsvorschusskasse in Anspruch zu nehmen. Und auch wenn, dann würde dieser Betrag nach der Düsseldorfer Tabelle doch den tatsächlichen Bedarf nicht decken.


    Ich würde mal selbst für mich durchrechnen und dann entscheiden, ob ich diese Rechnung auch weiter gebe.


    Du nimmst die Einnahmen der letzten 12 Monate, ziehst alle Steuern, Sozialabgaben ab, ebenso Zusatzversicherungen, die du hast (Riester Rente), ebenso berufsbedingte Aufwendungen, wie etwa Fahrtkosten (ich meine zur Zeit 30 Cent pro Kilometer, bin mir da aber nicht sicher), Kita-Kosten, Haftpflichtversicherung, u.s.w. Den ermittelten Betrag dividierst du dann durch 12. Dann hast du, mal ganz grob gerechnet, dein bereinigtes Netto-Einkommen. Jetzt liest du in der Düsseldorfer Tabelle den Betrag ab, der dort für die Gehaltsstufe und die Altersgruppe der Kinder ausgewiesen ist. Dieser Betrag wird dann auch noch abgezogen, dann haben wir die Basis für Unterhaltsberechnungen für den Göttergatten.


    Positioniere dich erst einmal so. Und dann, wenn die Ergebnisse da sind, frage hier weiter.


    Viel Erfolg!


    TK

  • Zunächst kann ein Jobcenter nur deine Leistungsfähigkeit prüfen.

    Da fällt dir nun eure bisherige Lebensführung auf die Füße. Du hast in der Ehe die Kohle rangeschafft und dein Ex, was auch immer getan.

    Er hat nun aber auch eine Erwerbsobliegenheit. Soweit er sich "nicht ernsthaft und nachhaltig" um einen Arbeitsplatz bemüht, können Ihm sogar „fiktive“ Einkünfte angerechnet. werden.

    Natürlich geht hier der TU den staatlichen Leistungen vor, das muss das Jobcenter also prüfen.

    Je weniger TU rumkommt, je mehr wird das Jobcenter auch den Druck auf den Leistungsbezieher erhöhen.


    Eins sollte dir auch noch klar sein.

    Sollte es so laufen, hat dein Ex keine "Not" auf eine schnelle Scheidung zu drängen.

    Das solltest du dann aber tun, denn TU ist meißt höher als nachehelicher U.


    Gruß


    frase

  • frase, kleine Korrektur. TU ist nicht höher als nachehelicher Unterhalt. Nachehelicher Unterhalt ist nur eben seltener zu zahlen. Und auch Trennungsunterhalt muss nicht bis zur Scheidung gezahlt werden. Ist nur häufig dann der Fall, wenn nach einem Jahr der Trennung geschieden wird. Ich sehe hier bei der Fallkonstellation nur einen zeitlich sehr eingeschränkten Zahlungsanspruch des Mannes. Er hat einen Berufsabschluss, die Kinder sollen bei der Frau bleiben, so ewig hat die Ehe ja auch nicht gedauert. Die Frau muss sich also wahrscheinlich auf nicht viel mehr als ein Jahr Unterstützung des Mannes einstellen.


    Da sollte man sich drauf konzentrieren, nach etwa 9 Monaten den Antrag auf Ehescheidung zu stellen, so dass die Scheidung zügig durch geht. Es geht ja nicht nur um den Exenunterhalt, sondern auch um den Erwerb von Rentenanwartschaften. Und bis Rechtshängigkeit der Scheidung teilt sie jeden erarbeiteten Rentenpunkt mit dem Ehemann.


    Vielleicht wäre es auch schon jetzt sinnvoll, einen Anwalt zu mandatieren, der dann auch die Scheidung vorbereitet. Jedenfalls dann, wenn die Berechnungen des Job-Centers sehr von den eigenen abweichen. Und wenn die Fragestellerin dann wirklich aus der Unterhaltspflicht für den Ehemann raus ist, dann macht es in der Tat Sinn, die Unterhaltsvorschusskasse für die Kids in Anspruch zu nehmen. Wenn der Ehemann jobtechnisch bis dahin nicht in die Puschen gekommen ist.


    Das Problem bei dieser Art Mensch ist ja, dass sie eine Beschäftigung suchen, zur Selbstverwirklichung, und nicht erkennen, dass das mit echtem Berufsleben herzlich wenig zu tun hat.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Dann berechne ich erstmal für mich, was unterm Strich herauskommt.


    Da ich ja in den letzten 5 Monaten den Job gewechselt habe und in Vollzeit zurückgekehrt bin, macht das einen enormen Unterschied beim Gehalt. Von ca. 1300 auf 3300 € Netto. Daher macht es bestimmt keinen Sinn die letzten 12 Monate zu betrachten, sondern nur die Monate seit dem Arbeitgeberwechsel?


    Leider kann ich nicht so viel von meinen Einkünften abziehen, da ich im Home Office arbeite und Versicherungen wie Riester etc. habe ich auch nicht. Darum wollte ich mich nach der Probezeit kümmern. Die Kita Beiträge sind noch nicht berechnet, das dauert noch.


    Zum Kindesunterhalt und Düsseldorfer Tabelle: Müsste ich dann von der untersten Einkommensstufe ausgehen, da er ALG2 erhält?

  • mina, die letzten 12 Monate nimmt man, wenn man davon ausgehen kann dass das ermittelte Gehalt auch in etwa für die Zukunft gilt. Wenn absehbar ist, dass es in Zukunft anders ist, weil sich die Verhältnisse geändert haben, dann errechnet man das durchschnittliche Einkommen aus den erwarteten Einkünften. Nein, du nimmst nicht den geringsten Betrag aus der Düsseldorfer Tabelle, sondern den, der deinem Einkommen entspricht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    im März wurde ich vom Jobcenter aufgefordert meine Einkommensverhältnisse offenzulegen. Nun habe ich die Unterhaltsberechnung erhalten und soll monatlich 947 € an meinen Ex zahlen und rückwirkend 4585 € für die vergangenen Monate seit Information des Jobcenters zahlen.


    Das stimmt mit dem Betrag überein, den ich in etwa errechnet hatte. Da ich nun keine Ersparnisse mehr für mich und die Kinder beiseite legen kann und auch der Urlaub jetzt ins Wasser fällt, möchte ich mein Einkommen optimieren.


    Ich möchte mich im Alter absichern und auch meine Kinder, falls ich mal nicht arbeiten kann.

    Kann ich jetzt noch eine private Altersvorsorge abschließen und geht dies z.B. auch in Form von Fonds-Sparplänen? Wie sieht es mit einer betrieblichen Altersvorsorge oder einer BU aus?


    Des Weiteren arbeite ich aktuell von morgens bis abends, nachdem ich meine Kinder ins Bett gelegt habe. Ich habe keine freie Zeit mehr, um durchzuatmen und möchte mir da etwas Hilfe holen. Jemand der die Kinder von der Schule &Kindergarten abholt und sie noch eine Weile betreut, damit ich in der Zeit arbeiten kann und am Abend mal etwas Zeit für die Kinder und für mich habe. Durch Corona, findet nämlich keine volle Betreuung im Kindergarten statt. Kann ich solche zusätzliche Kinderbetreuungskosten auch vom Einkommen abziehen?


    Ich bin schon auf der Suche nach einem Anwalt, um die Scheidung so zeitig wie möglich einzureichen.


    Danke schonmal vorab für das Lesen des langen Textes.

  • Hi mina,


    na, wir lesen doch gerne. Du bist jetzt an einem Punkt, wie du richtig erkannt hast, an dem es angebracht ist, einen Anwalt einzuschalten. Der sollte auch den Unterhaltsanspruch des Mannes berechnen. M.E. sind alle Betreuungskosten für die Kinder in die Bereinigung mit einzubeziehen. Weil du ohne die ja keinen Trennungsunterhalt zahlen könntest. Mit zusätzlichen Versicherungen würde ich noch etwas warten, mich da genau erkundigen, was wirklich Sinn macht. M.E. eine Absicherung der Berufsunfähigkeit doch in den seltensten Fällen. Du sitzt beruflich fest im Sattel, da würde ich wahrscheinlich zu anderen Sparmodellen greifen.


    Wichtig ist, dass jetzt für den Exenunterhalt die Kinder voll berücksichtigt werden, nicht nur mit dem Betrag, den die Unterhaltsvorschußkasse zahlt. Der richtet sich zwar nach der untersten Gruppe der Düsseldorfer Tabelle, aber, diese Berechnung ist trotzdem geringer, weil das Kindergeld voll und nicht nur hälftig angerechnet wird. Wenn man also von einem fiktiven Gehalt des Mannes wegen Berechnung des Kindesunterhalts ausgeht, wäre also von einem Anspruch von den Kindern auszugehen, der um das hälftige Kindergeld über dem Betrag liegt, den die Unterhaltsvorschußkasse leistet. Das vergessen die Job-Center häufig. Auch die berufsbedingten Aufwendungen.


    Also, ab zum Anwalt, der soll auch das regeln.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    wieder einmal Danke für deine ausführliche Antwort. Ich bin aktuell auf der Suche nach einem guten Anwalt und werde dann die Sache angehen. Vorsorglich werde ich schonmal Widerspruch gegen die Berechnung des Jobcenters einlegen, da ich zum 01.08. die knapp 4600 € zahlen soll. Zumal sie nicht nur den Unterhalt, der an das Jobcenter geht einfordern sondern auch die Differenz zum errechneten Unterhalt, den ich direkt an meinen EX zahlen soll.


    Ich halte euch hier auf dem Laufenden. Vielleicht hilft der Thread mal Jemandem anderen weiter in einer ähnlichen Situation.


    LG

    Mina