Trennungsunterhalt- Selbstbehalt mit Kindern im Haushalt

  • Hi mina,


    es freut uns, wenn wir in Kontakt bleiben. Es interessiert natürlich unsere anderen Betroffenen, wie es weiter geht, uns aber auch. Danke dir!


    So, nun nochmal direkt zu deinem Fall. Mir war schon weiter oben der komische Betrag aufgefallen, den das JC jetzt geltend macht, der nach meinem Gefühl zu hoch ist, aber, so meine Überlegung, liegt vielleicht an Mehraufwand beim Ex oder an einer extrem hohen Miete.


    Aber, das was da das JC macht, das geht gar nicht. Grundsätzlich können nur Ansprüche in der Höhe auf das JC übergeleitet werden, in der Ansprüche des Subventionierten bestehen. Beispiel: wenn ein Anspruch in Höhe von 700 € besteht, dann kann auch nur dieser Betrag geltend gemacht werden. Und kein Mehrbetrag. Das ist das eine. Außerdem hat sich das JC auch noch zu seinen Lasten verrechnet, mein Gott, das sollten die doch wenigstens in den Grundzügen beherrschen. Denn der Betrag, den du möglicherweise über den errechneten SGB II Bedarf zahlen musst, der wird nicht aufgestockt, umgekehrt wird ein paar Schuhe draus. Der Betrag, den du zahlen musst, der fließt direkt in die ALG II Berechnung ein. Und dann wird auf den berechneten Betrag aus Steuergeldern aufgestockt, und zwar immer nur bis zum errechneten ALG II Bedarf.


    Ab zum Anwalt, und zwar schleunigst.


    Herzlichst


    TK