CORONA PRÄMIE

  • Hallo und Frohe Weihnachten,


    kurz zu meiner Vorstellung.

    Ich bin neu hier und habe zufällig dieses Forum im Internet gesehen. Da ich ebenfalls Kindesunterhalt zahlen muss bin ich hier genau richtig. Bin männlich , 52 Jahre komme aus NRW.


    Nun zu meiner Frage : " Ich habe aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst eine Corona Prämie steuerfrei bekommen und diese ist in der Gehaltsabrechnung als Sonderzahlung vermerkt. "

    Da ich der Gefahr ausgesetzt bin wurde diese Zahlung vom Arbeitgeber getätigt.


    Es steht im Sommer eine Neuberechnung des Kindesunterhalt an, da mein Sohn 18 Jahre wird und noch 1 Jahr zur Schule geht. Diese Neuberechnung wird inkl. Einnahmen der Kindesmutter berechnet, da beide unterhaltspflichtig gegenüber dem 18.jährigen sind.


    Wird diese Sonderzahlung corona mit angerechnet obwohl ich hier mein leben in Gefahr bringe?


    Vielleicht weis das jemand und würde mich auf Antworten freuen!


    Jetzt schon mal vielen Dank.


    Gruss

    sporting

  • Hallo,


    Bei der Neuberechnung solltest du darauf hinweisen, das diese Prämie wohl nur einmalig ist.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo

    Ich denke schon das Edy recht hat.

    Das die Corona Prämie anders behandelt wird glaube ich nicht. Aber das hätte der Gesetzgeber festlegen müssen und kann sicher nur ein Fachmann beantworten welcher die Gesetze vorliegen hat.


    Das habe ich gefunden:


    ,,Werden Prämien beim Unterhalt berücksichtigt?

    Auch Prämien und sonstige Einmalzahlungen sind als Einkommen zu behandeln. Dabei kann es sich z.B. um Treue- oder Leistungsprämien handeln, Prämien für Verbesserungsvorschläge, Umsatzbeteiligungen oder ähnliches. ... Maßgebend für die Unterhaltsberechnung ist das Einkommen, wie es künftig sein wird.,,

    lg.Enno

  • Hi,


    ab 18 wird ohnehin neu gerechnet. Da werden zwar normalerweise die letzten 12 Monate herangezogen, um das berücksichtigungsfähige Einkommen zu ermitteln, aber es kann bei wesentlichen Änderungen auch das zukünftige Einkommen sein. Nur, kann man so einmalige Prämien doch vernachlässigen. Die Gehaltsspannen in der Düsseldorfer Tabelle sind doch recht weit gefasst. In der Regel kommt man wegen Einmalzahlungen doch gar nicht in eine neue Gehaltsgruppe. Ist also im Augenblick auf jeden Fall zu vernachlässigen. Und wenn dann die Karten im nächsten Jahr neu gemischt werden, dann kann man ja mal eine Gegenrechnung aufmachen und schauen, ob sich ohne die einmalige Zahlung irgend etwas verändert hat. Wahrscheinlich nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Du, es wird immer überschätzt, was so ein paar Kröten ausmachen. In der Regel gar nichts, einfach, weil die Düsseldorfer Tabelle eben nicht von einer gleitenden Prozentzahl ausgeht, sondern von Sprüngen. Und Prozente nur bei der Bereinigung eine Rolle spielen können (auch da nicht müssen). Wäre es anders, dann müsste man ja auf Monatsbasis bei jeder kleinsten Veränderung neu berechnen, wenn man konsequent wäre. Das geht doch gar nicht. Alle Betroffenen brauchen doch Planungssicherheit. Unterhaltszahlungen dürfen nicht zum Lotteriespiel mutieren.


    Herzlichst


    TK