Hallo
Zur neuen Kindesunterhaltsberechnung 2021 habe ich mir zwei Rechner aus dem Netz zur Hilfe genommen. leider kommen beide zu unterschiedlichen Ergebnissen. Vorweg , ich möchte das zahlen was meinem Kind zusteht.
Angaben:
Kind 16 Jahre bei der Mutter
Ehe 2020 geschieden
2020 betrug der Kindesunterhalt 445,-€
zu berechnendes Einkommen des Vaters 2500,-€ Netto (StK 1)
zu berechnendes Einkommen der Mutter 1800,-€ Netto (StK 2)
Beim Vater steht eine Kreditverbindlichkeit von 282,-€ im Monat im Raum welche entstanden ist durch einen Privatkredit des Vaters in der Ehe und eine Erhöhung dieses wegen drohender Privatinsolvenz wärend der Trennung welches bei der Scheidung vom Richter als rechtmäßig anerkannt wurde zur Berechnung des restlichen nachehelichen Unterhalts.
Wenn ich nach den von mir gefundenen Rechnern gehe wurde die Kreditverbindlichkeit 2020 nicht zur Berechnung herangezogen. Für 2021 zeigt mir jetzt ein Rechner einen Unterhaltsbedarf von 446,-€ an und der andere 472,-€ . Bei beiden hatte ich die Kreditverbindlichkeit eingegeben. Es wird dort auch unterschiedliches bereinigtes Netto ausgegeben einmal 1901,-und einmal 2093,-€.
Kann mir da jemand eine verbindliche Aussage machen ?