Hallo Zusammen,
bin neu hier im Forum und habe auch schon eine Frage, bzw. Problem
Meine Schwiegermutter lebt seit 04.18 im Pflegeheim. Da sie nur eine Minirente von 350 Euro hat und auch die Rente vom Schwiegervater nur 1200 Euro beträgt wurde von meiner Frau und ihren Geschwistern in 04.18 Sozialhilfe bzw. Übernahme der nicht gedeckten Kosten vom Pflegeheim beantragt. Die nicht gedeckten Kosten des Heimes hat mein Schwager seitdem aus der Rente der Schwiegereltern bezahlt, wodurch meinem Schwiegervater nicht mal die Grundversorgung übrigblieb (teilweise mußte mein Schwager noch ein paar Euro drauflegen). Ende 04.18 kam eine Wahrungsanzeige vom SHT allerdings ohne Auskunftsverlangen zu den Vermögensverhältnissen meiner Frau (die Geschwister haben diese auch erhalten). Im Oktober diesen Jahres kam der Bescheid der Übernahme der Kosten vom SHT mit einer Rückzahlung der Kosten seit 04.18. Letzten Monat kam dann die Anzeige nach §94 Abs.4 Satz 1 SGB XII und Anhörung nach §24 Abs.1 SGB X mit dem Fragebogen zur Vermögenslage allerdings nur für die Jahre 2018 und 2019.
Meine Fragen wären nun, ist meine Frau jetzt UHP und wenn ja ab wann bzw. muß sie die Auskunft noch an den SHT erteilen ?
Ab diesem Jahr wäre sie es nicht mehr, da ihr Einkommen keine 100.000 Euro beträgt.
Danke schon mal für die Antworten.