Die Meinungen der Gerichte sind hier gespalten.
Kannst du googlen: unterhalt ausbildung studium
Auf jeden Fall muss sie vorrangig Bafög beantragen. Danach kann man weitersehen.
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Hi,
ich hatte dir im Januar schon mal sehr deutlich geschrieben, wie es geht. Aufgegliedert, da hat sich seitdem nichts geändert. Deshalb jetzt nur eine kurze Antwort. Ob die Mutter in Naturalien zahlt, oder gar nicht, das ist einerlei. Jedenfalls geht ihr Verdienst mit in die Berechnung rein. Zu deinen Gunsten. Neben dem vollen Kindergeldbetrag. Gegebenenfalls ist auch deine jetzige Ehefrau zu berücksichtigen, wenn insoweit Unterhaltsansprüche gegen dich bestehen.
So, ob du in dem Fall Unterhalt zahlen musst, ich neige vom Grundsatz her zu einem "ja." Einfach, weil eine 16-jährige doch hoffnungslos überfordert ist mit einem konkreten Stufenplan. Fakt ist, dass sie schon vor einiger Zeit doch recht "anfassbare" Absichten geäußert hat. Ob die Verleumdungen ausreichen, um einen Ausschluss der Ansprüche herbei zu führen, das ist eine Einzelfallentscheidung.
Jedenfalls ist bis Schulbeginn nichts zu zahlen. Und erst einmal abwarten, ob sie überhaupt angenommen wird, ob sie dann auch durchhält. Jedenfalls ist da im Augenblick kein Handlungsbedarf.
Herzlichst
TK