Unterhalt Ausbildung

  • Hallo und vielen Dank fuer die Aufnahme.
    Ich bin fast 3 Jahren geschieden, und mittlerweile wieder verheiratet. Aus 1 Ehe habe ich einen erwachsenen Sohn und eine 18 jaehre Tochter, die bald eine Bankkauffraulehre abschliesst. Der Kontakt zur Tochter war in den letzten Jahren sehr sehr schwierig. Unterhalt habe ich immer bezahlt. Informationen ueber ihre persoenlichen Belange bzw Informationen ueber ihre beruflichen Ziele habe ich so gut wie nie erhalten. Als ich mich einmal nachdem ich wieder keine Informationen erhalten habe, zwecks Planung (ich muss ja auch finanziell planen koennen) habe ich mich an ihren Ausbildungsleiter vertraulich gewandt. Daraufhin hat mich meine Tochter bei der Polizei gemeldet, wegen Stalking und bedraengen--Kein Witz. Ich habe daraufhin den Kontakt zu meiner Tochter endgueltig eingestellt. War eh nur ueber Whatsapp

    Im Februar endet die Ausbildung und meine Tochter moechte wohl auf die BOS gehen und das Fachabitur machen. Im Anschluss an das Abi studieren. So wurde es mir mitgeteilt.

    Sie waere auch von der Bank uebernommen worden, will aber lieber studieren. Meine Tochter wohnt bei meiner Exfrau und ihrem neuen Freund in deren eigenen Haus. Ich moechte nun aber keinen Unterhalt mehr bezahlen. Ich denke die erstausbildung ist abgeschlossen. Erst in den letzten Wochen vor beendigung der Ausbildung hat sich meine Tochter dafuer entschieden das Fachabi zu machen, war also nicht von vorneherein klar. Informationen hab ich eh nicht erhalten. Der Kontakt und unser Verhaeltnis ist sehr schlecht gewesen, mittlerweile haben wir gar keinen Kontakt. Liegt vermutlich an der Ex Frau.

    Frage: Bin ich verpflichtet weiterhin Unterhalt fuer die Berufsoberschule (Fachabitur und Studium) zu bezahlen??? Was sie im Anschluss an das Abi studieren will weiss ich nicht??

    Koennt ihr mir bitte weiterhelfen.

    Gruesse und Danke

  • Hi,


    ist in so einer Situation schwer einzuschätzen. Ganz sicherlich ein grenzwertiger Fall. Im Prinzip ist mit der Erstausbildung auch die Unterhaltspflicht beendet. Aber, wir haben inzwischen so viele verschiedene Optionen, sich einen Berufsweg aufzubauen, dass es zunehmend schwieriger wird, eine belastbare Einschätzung rüber zu bringen.


    Versuchen wir mal, uns ranzutasten, vielleicht kommen dann noch ein paar Infos, die dann weiter helfen. Was macht denn die Mutter beruflich? Gibt es einen Titel, der über die Volljährigkeit hinaus geht? Wie hast du denn von den Plänen der Tochter erfahren? Wann ist der Abschluss?


    Ich überlege in verschiedene Richtungen. Der Unterhaltsanspruch könnte verwirkt sein, weil sie ihre erste Ausbildung abgeschlossen hat, aber auch, weil sie dich angezeigt hat. Dann gehen in diesen Fällen immer Bafög-Ansprüche vor, außerdem ist das Kindergeld voll auf einen möglichen Unterhaltsanspruch anzurechnen und die Kindsmutter sitzt unterhaltstechnisch auch mit im Boot.


    Also, weniger wird es auf jeden Fall. Ob ein kompletter Wegfall in Betracht kommt, da hab ich im Augenblick noch keine Meinung. Kommt aber wohl noch. Gib uns erst einmal die Infos, die wir benötigen.


    Herzlichst


    TK

  • Danke für die Antwort


    Ich habe keinen Unterhaltstitel.

    Bisher habe ich bis zum 18. Geburtstag ca 115 Euro unterhalt bezahlt. Sie verdient ca 900 € in der Ausbildung. Ich habe nur den Ausbildungsvertrag unterschreiben dürfen,wusste auch nicht was sie überhaupt lernen will.

    Im Februar ist die Lehre beendet. Meine Exfrau ist Leiterin eines Bildungszentrum. Verdienst ca 1600 €. Ich ca 3000 Netto.


    Über ihre Pläne hat sie sich nie geäußert mir gegenüber. Erst im September hat sie sich vage geäußert eventuell Studium und Fachabitur. Oder FOS oder BOS oder Fachwirt machen. Nie konkret.


    Das Verhältnis ist so schlecht. Früher kam sie nur zum abstauben. Oder wegen Unterschrift. Mittlerweile behauptet sie ich Stalker sie und meiner Mutter hat sie erzählt ich wollte sie mit 15 Jahren umbringen.

    Aufgehetzt vermutlich von meiner ex.


    Wenn sie die bos macht müsste ich mehr bezahlen. Das will ich nicht.


    Vielen Dank

  • Hi,


    ohne jetzt irgendwie zu rechnen, aber nach meiner groben Einschätzung hättest Du während der Ausbildung gar nichts zahlen müssen. Ist aber ohnehin Schnee von gestern.


    Konzentrieren wir uns auf die Zukunft, einverstanden?


    Wenn sie im Februar ihre Ausbildung beendet, aber mit der Schule erst am 1. August anfängt, wenn denn überhaupt der Schulbesuch angetreten wird, dann hast du in dieser Zeit schon mal keinen Unterhalt zu zahlen. Und, solange sie nach der Beendigung der Ausbildung nichts geltend macht, auch nicht.


    Wenn sie denn dann an der Schule angenommen wird, muss man nachfolgendes überprüfen:


    1. Besteht ein Anspruch auf Bafög, dieser Anspruch geht immer vor


    2. Ist der Anspruch der Tochter gegen den Vater verwirkt wegen ihrer Äußerungen


    3. Was verdienen die Eltern, wie ist das Einkommen zu bereinigen, sind insbesondere andere vorrangige Berechtigte da.


    Im Augenblick würde ich erst einmal abwarten, welche Ansprüche die Tochter für die Zeit ab März geltend macht.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen herzlichen Dank TK.


    Ich habe mich bisher immer an das gehalten, was mir mein Anwalt ausgerechnet hat.


    Auch in diesem Fall habe ich schon mit ihm gesprochen….er meinte das ich dann noch unterhaltspflichtig bin, da es zur Ausbildung gehoert.


    LG

  • Hallo,



    .er meinte das ich dann noch unterhaltspflichtig bin, da es zur Ausbildung gehoert.


    viele Anwälte vertreten auch die Meinung: " es muss alles mit den Eltern vorher abgesprochen worden sein".


    Also: zuerst eine Ausbildung, danach Fachabi, danach Studium.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo TRD

    er meinte das ich dann noch unterhaltspflichtig bin, da es zur Ausbildung gehoert.

    Das deine Tochter eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen kann und das auch schon in dem Alter, ist doch mal eine schöne Sache.

    Damit hat Sie zunächst gezeigt, das ihre Berufsrichtungswahl richtig war und ein Wechsel der Bildungsrichtung nicht als Grund aufgerufen werden kann.

    Du solltest also abwarten, ob sich der weitere Ausbildungswerdegang an dieser Richtung orientiert.

    Heute ist es wirklich, wie TK schon schreibt und auch dein Anwalt meint, nicht immer mit der ersten Ausbildung erledigt.

    Es ist daher immer schwer einzuschätzen, ob es Sinn macht, den weiteren Unterhalt zu verweigern.

    Grundsätzlich unterscheidet der BGH hier noch in seiner Sichtweise in zwei unterschiedliche Fälle.


    1. Abitur - Lehre - Studium

    2. Schule- Lehre - Schule - Studium


    Deine Töchter fällt in die zweite Konstellation.

    Hier ist die Rechtssprechung uneinheitlich.

    OLG Oldenburg sieht hier einen Unterhaltsanspruch, der BGH bisher jedoch nicht.


    Schau dir mal dazu folgenden Beschluss an: BGH, Beschluss v. 8.3.2017, XII ZB 192/16

    unter Punkt 12 aa) ff stellt der BGH enge Grenzen für den weiteren Unterhalt auf und erklärt auch weitere Sachverhalte

    Das könntest du auch mal mit deinem Anwalt besprechen.


    Gruß


    frase

  • Hallo und guten Abend,

    danke fuer eure Antworten.


    Was ist eigentlich hoeher einzuschaetzen ein Urteil vom BGH oder das eines OLG. Was hat Bestand?


    Ich freue mich auch fuer meine Tochter. Leider ist meine Tochter mir gegenueber weder Auskunftsfreudig noch habe ich irgendwann mal gehoert, dass sie von Beginn der Ausbildung an sagte sie moechte studieren.


    Mir gegenueber war sie immer widerspenstig. Anfangs hatten wir noch Kontakt, aber als sie merkte das ich ihr kein Geld mehr gebe, hat sie den Kontakt eingefroen, und sich nur noch gemeldet, wenn sie Eine Unterschrift fuer irgendwas brauchte, weil sie noch nicht volljaehrig ist.


    Als ich sie mal direct darauf angesprochen habe wie ihre Plaene aussehen, hat sie mir wieder keine Auskunft gegeben, immer nur Weiss noch nicht etc. Ich habe daraufhin ihren Ausbildungsleiter im vertrauen angerufen, daraufhin war sie bei der Polizei, die mich Abends besuchte und mir Eine Gefaehrderansprache hielten. Mittlerweile behauptet sie gegenueber ihrer grossmutter, dass ich sie vor 3 jahren umbringen wollte. usw.


    Das trifft mich emontional sehr hart. Bin diesbezueglich sehr angeschlagen. Ich denke das beruht darauf, weil sie von meiner Exfrau, wo sie auch wohnt aufgehetzt wurde.


    Ich habe immer brav unterhalt bezahlt, sogar mehr als ich haette muessen, weil ich immer auf ein gutes Verhaeltnis Wert gelegt habe.


    Nur man sehe es mir nach, will ich nicht weiter zahlen. Unter anderen Umstaenden wuerde ich natuerlich mein Kind unterstuetzen aber nicht so.


    Meine Exfrau, wo meine Tochter jetzt wohnt, hat mit ihren neuen Freund ein Haus gekauft, wo meine Tochter grosszuegig unter dem Dach wohnt. Meine Exfrau sagt, bei mir wohnt die Tochter, essen tut sie dort, damit ist sie aus dem Barunterhalt raus

  • Hallo TRD,

    Meine Exfrau sagt, bei mir wohnt die Tochter, essen tut sie dort, damit ist sie aus dem Barunterhalt raus

    Das ist so natürlich nicht richtig.

    Ab 18 schulden beide Elternteile ihrem unterhaltsberechtigtem Kind ja nach ihrem Einkommen Barunterhalt.

    Ohne die genaue Kenntnis der Einkünfte der Mutter, kann dessen korrekte Höhe auch nicht ermittelt werden.

    Was dann zwischen Mutter und Tochter ausgemacht wird, geht nur die etwas an.


    Was den Stellenwert des BGH angeht, der ist schon höher einzuschätzen als ein OLG.

    Wenn dein Anwalt aber hier schon keine "Gegenwehr" leisten möchte?

    Dann warte doch ab, was deine Tochter am Ende der Ausbildung macht.

    Kommt eine Forderung, dann kannst du ihr schriftlich mitteilen, das du damit nicht einverstanden bist und die entsprechenden Punkte auflisten.

    Deine Tochter müsste dich dann verklagen und es ist natürlich ungewiss, was dabei rauskommt.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    die Unterhaltsfälle kommen in der Regel doch gar nicht bis zum BGH, einfach weil der Gegenstandswert zu gering ist. Die Unterhaltsproblematik wird also von der Rechtsprechung der jeweiligen OLGs geprägt. Und auch BGH-Entscheidungen kann man nur heranziehen, wenn der Einzelfall dem eigenen entspricht. Auch da gilt, dass es nicht langt, nur die veröffentlichten Leitsätze zu lesen, sondern man sich schon mit dem ganzen Fall befassen muss.


    Der Anwalt möchte wahrscheinlich deshalb nicht an den Fall rangehen, weil der Betrag lächerlich gering ist, wenn er denn bei der Fortsetzung der Ausbildung beibehalten wird. Und ihm deshalb das Risiko der Verschlechterung für den Fragesteller einfach zu groß ist.


    Herzlichst


    TK

  • Also auf jeden Fall hat die Tochter eine Auskunftspflicht gegenüber dem Vater, wenn sie Unterhalt möchte.

    Und zwar nicht nur bzgl. ihres Studienfaches, sondern auch über das Einkommen der Mutter.

    Des weiteren muss sie vorrangig Bafög beantragen.

    Erst dann kann der Unterhalt berechnet werden.


    Wenn sie sich bzgl. Unterhalt meldet, würde ich folgendes anfordern:

    - Bafög-Bescheid

    - aktuelle Gehaltsnachweise, sonstige Kapitalerträge und Steuerbescheid der Mutter

    - Immatrikulationsbescheinigung

  • Gauss, ich sehe folgendes Problem: er zahlt lächerlich wenig Unterhalt. M.E. müsste er bei dem Verdienst des Mädels derzeit gar keinen Unterhalt bezahlen, das ist aber letztlich abgehakt, in einem Monat ist ja die Ausbildung beendet.


    Im Augenblick kann sie noch gar keine Zusage von welcher Schule oder sonstigen Einrichtung haben. Also auch nichts vorlegen. Allerdings ist sie dann in keiner Ausbildung, sie muss ihren Unterhalt alleine verdienen. Etwas anderes könnte sich bei Aufnahme/Weiterführung der Ausbildung ergeben. Ob dieser Anspruch aus was für Gründen auch immer verwirkt ist, das kann hier keiner abschätzen. Das muss der Anwalt tun.


    Nur, bei den Zahlen, die oben angegeben sind, wird auch bei einer Beteiligung der Mutter an den Unterhaltskosten für die Tochter wahrscheinlich ein Vielfaches raus kommen, im Vergleich zu jetzt. Das ist hier das Problem. Lohnt es sich da, schlafende Hunde zu wecken?


    Herzlichst


    TK

  • Guten Abend.

    Danke für die zahlreichen Antworten.


    Nun bisher hat mich der marginale Unterhalt nicht gestört. Die ersten Jahre waren es natürlich viel mehr.


    Seit dem 18. Geburtstag habe ich die Zahlungen eingestellt.


    Meine Tochter wohnt bei meiner ex im eigenen Haus und deren zukünftigen Mann. Der Unterhalt den meine ex bezahlen wird, wird natuell sein.


    Bisher habe ich keine Informationen von meiner Tochter über die Jahre erhalten. Ab und zu ein Zeugnis...und die letzten Monate vage Andeutungen. Mein Sohn erzählt mir das alles.


    Als ich mal deutlich anfragte wie ihre berufliche Zukunft aussieht und ihr einefrist gesetzt habe, ich darauf hin ihren ausbildungsleiter angerufen habe, wollte sie mich anzeigen. Ich bekam eine Gefährderansprache der Polizei.


    Aktuell erzählt meine Tochter das ich sie vor 3 Jahren umbringen wollte.


    Mit dem Fachabitur und Studium wird meine Belastung wohl bei 600 € liegen.

    Ich habe die letzten 20 Jahre auf viel verzichtet und Schulden für eine Immobilie abbezahlt.


    Aufgrund der Tatsache was alles vorgefallen ist, möchte ich keinen unterhalt mehr bezahlen.


    Mein Kind will unbedingt Karriere machen und nicht am Schalter einer bank stehen.


    Ob sie BAföG bekommt weiss ich nicht. Glaube ich aber nicht


    Ich habe sämtlichen Kontakt abgebrochen. Meine ex hat mich bei der Scheidung angezeigt und hat auch verlauten lassen das sie mich fertig machen will.


    Es wurde alles eingestellt und ich musste eine einstweilige Verfügung beantragen damit die üble Nachrede aufhört.


    Es ist also viel Frust noch vorhanden.


    Mittlerweile bin ich wieder verheiratet und möchte mein Leben mit meiner Frau in Ruhe genießen. Die letzten Jahre waren voller Stress und Ärger.


    Dankeschön an alle. Ihr seid super

  • Frust kann man natürlich verstehen.

    Versuche, das rein sachlich zu sehen und blende alle Emotionen aus.

    Zunächst muss jetzt deine Tochter aktiv werden.

    Wenn sie Unterhalt will, soll sie sich an dich wenden.

    Dann kannst du die oben genannten Dinge einfordern.

    Vorher brauchst du nichts zahlen.

    Beim Bafög muss sie auch nachweisen, dass sie den Antrag gestellt hat und der dann abgelehnt wurde, falls z.B. die Eltern zu viel verdienen.


    Die Frage, ob du überhaupt für die zweite Ausbildung zahlen musst, kann nur ein Gericht wirklich beantworten.

    Du kannst es drauf ankommen lassen (--> Anwalt).

    Eins ist klar, es wäre nur akzeptabel, wenn das Studium inhaltlich zur Ausbildung passt.

    Also nach Banklehre z.B. Wirtschaft, aber nicht Psychologie.

    Nun kommt erst mal die Schule. Da muss sie dir erklären, warum sie es macht, also welches Studium sie plant.

    Dann musst du in dich gehen, ob du den harten Weg gehen willst.

  • Hallo zusammen.

    Nun ist es soweit. Meine Tochter hat mir einen Brief geschrieben und konkretisiert, dass sie jetzt das Fachabitur auf der BOS machen moechte, und dort dann auch ein Wirtschaftsstudium absolvieren moechte.


    Meine Tochter hat im Februar als Bankkauffrau ausgelernt gehabt. Eine ihr angebotene Stelle in der Bank hat sie abgelehnt.

    Sie hat Realschule und danach Eine Ausbildung zur Bankkauffrau gemacht.


    Da meine Tochter zu mir ein ganz schlechtes Verhaeltnis hat, ihrer Informationspflicht (auch meine Ex) ueberhaupt nicht nachgekommen ist in den letzten 4 Jahren, sie nur Kontakt zur mir aufnimmt wenn sie etwas braucht. und mir vor einem halben Jahr vollkommen grundlos (aufgehetzt von meiner EX) mir die Polizei in meine Wohnung geschickt hat, moechte ich nachfragen….


    - muss ich das Fachabi und das Studium auch noch finanzieren (Realschule-Lehre Bankkauffrau-Fachabi-Studium Wirtschaft)

    - gehoert das wirklich noch zur stufenweisen Ausbildung?


    Meine Exfrau wohnt im Reichtum, stellt ihr auch Eine Wohnung im Haus zur Verfuegung. Zur haelftigen Unterhalt ist sie verpflichtet, verdient aber deutlich weniger wie ich, und wird meiner Tochter keinen Barunterhalt geben.