Zugewinngemeinschaft -- Kauf eines Pkw

  • Ich habe das schon so verstanden, dass es um die Scheidung geht. Worum denn sonst?

    Und da kann ja auf Wunsch auch die Aufteilung geregelt werden, oder?

  • Hallo,


    Ich habe das schon so verstanden, dass es um die Scheidung geht. Worum denn sonst?

    um die Scheidungsfolgen?


    Wenn man sich um etwas streitet, was am Ende keinen materiellen Gewinn ausmacht, das heißt das Motto


    "außer Spesen, nichts gewesen" .


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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  • Gauss, edy, es geht offensichtlich nicht um die nackte Scheidung. Und wir wissen auch nicht, ob es ein Verfahren sein wird. Sie will es preiswert haben, deshalb gehe ich mal davon aus, dass nur die Scheidung bei Gericht anhängig ist. Und das sind so die Konstellationen, in denen es auf mehrere Verfahren raus läuft. Davon bin ich ausgegangen.


    Sie vermutet, dass der PKW wohl finanziert worden ist. Der Nochehemann einen Kredit aufgenommen hat. Dann hätten wir keinen Zugewinn in Höhe des PKWs, und es gibt ja noch andere Konstellationen, aufgrund derer der Wagen eben nicht in den Zugewinn fällt. Sonst hätte doch der Anwalt nicht abgewunken.


    Das wird in so Fällen häufig vergessen.


    Herzlichst


    TK