Ehemann verschenkt vor Scheidung Vermögen, wird der Betrag auf das Endvermögen angerechnet?

  • Hallo,


    Der Ehemann hat 15 Monate vor der Scheidung die Hälfte seines Vermögens(500.000€) an die Kinder verschenkt, ohne die Ehefrau zu fragen. Wird eine solche Vermögensminderung beim Zugewinnausgleich im Endvermögen des Ehemanns berücksichtigt? Ich war heute beim Anwalt und der meinte sowas würde nur berücksichtigt werden, wenn eine "Illoyale Vermögensminderung" festgestellt werden kann und sowas in der Regel nur der Fall ist, wenn die Schenkung nach der Scheidung passiert. Damit kann man ich leider nur sehr wenig anfangen. Gibt es hier Erfahrungen?

  • Na, du Vaterloser.


    Klar gibt es hier Menschen mit Erfahrung. Das hat dieses Forum so an sich. Ich fang mal an.


    Die erste Frage ist, wie dieses Vermögen entstanden ist und wann das der Fall war. Vor der Ehe, in der Ehe? Ist es wie du schreibst, sein Vermögen, vielleicht aus eigener Erbschaft (von seiner Oma z.B.)?


    Wenn es sein Vermögen ist, nicht euer Vermögen, darauf schließe ich wegen der Auskunft des Anwalts, dann kann er im Prinzip damit auch machen was er will. Die Grenze ist da, wo er sein gesamtes Vermögen verschleudert und dadurch die Familie in den Ruin treibt.


    Beispiel: Mann hat 100.000 € in die Ehe gebracht, ist das einzige (das ist wichtig) Vermögen, was existiert. Dieses Vermögen verspielt er in einer Spielbank. Das wird vom Gesetz nicht akzeptiert, die Ehefrau hätte die Genehmigung zu dieser Aktion erteilen müssen. Also auch in der Ehe darf man sich nicht soweit bedürftig machen, das nichts mehr da ist.


    Das bedeutet aber nicht, dass dieses Geld in den Zugewinnausgleich einfließt. Die Gewinne aus dem Vermögen schon, soweit sie in der Ehe erwirtschaftet wurden.


    So, das war jetzt mal mein Einstieg.


    Herzlichst


    TK

  • Die Ehe ging über 30 Jahre lang und es fällt schwer zu prüfen was am Anfang vorhanden war. Ich kann aber relativ sicher sagen, das der größte Teil des Vermögens während der Ehe erwirtschaftet wurde. Schenkungen gab es keine. Ja es war "sein" Vermögen aber ich würde nicht davon ausgehen, dass er alles mit in die Ehe mitgebracht hatte. Er hat aber noch genug da, das kann ich mit Sicherheit sagen.

  • Hi,


    auch vor 30 Jahren war es schon üblich, sein Geld auf Konten zu "lagern." Man muss doch wissen, wie der Vermögensverlauf sich abgewickelt hat. Man hat gemeinsame Steuererklärungen abgegeben, hatte eine familiäre Finanzplanung.


    Ich teile die Ansicht des Anwalts. Es wird schwer sein, nachzuweisen, dass das Geld alles in der Ehe erwirtschaftet worden ist. Und das müsste man nachweisen.


    Herzlichst


    TK