Hi zusammen ?,
ich habe aus Euren Ausführungen zur Düsseldorfer Tabelle die Anmerkungen zum angemessenen Eigenbedarf vs. Selbstbehalt gelesen.
Da dies nur bei UHP mit Einkommen >TEUR 100 eintritt, wollte ich mit Euch darüber diskutieren.
Wie seht Ihr dies, bzw. wie sind die Unterschiede?
Bspw. Alterersvorsorgeaufwendungen.
Bei den SB-Berechnungen nur mit 5% des Bruttoeinkommens (für Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze) sowie 24% des verbleibenden Bruttoeinkommens (für Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze).
Ist bei dem angemessenen Eigenbedarf eine Vermögensbildung ausgeschlossen? (Bei den SB Berechnungen ist dies in den Grenzen der Altersvorsorgeaufwendungen ja zulässig)
Sind bei einem angemessenen Eigenbedarf mitunter auch höhere Zuführungen zum Altersvorsorgevermögen anerkannt als bspw. obige Quoten bei der SB Berechnung? Falls ja, wie könnte man dies begründen?
Vielen Dank vorab für Eure Anmerkungen, Scrat.