Hi,
noch etwas passt überhaupt nicht. Die Unterhaltsvorschußkasse zahlt nicht erst, wenn er zahlt. Die zahlt ja gerade dann, wenn er nicht zahlt. Und stellt die Zahlungen ein, wenn er zahlt.
Herzlichst
TK
Hi,
noch etwas passt überhaupt nicht. Die Unterhaltsvorschußkasse zahlt nicht erst, wenn er zahlt. Die zahlt ja gerade dann, wenn er nicht zahlt. Und stellt die Zahlungen ein, wenn er zahlt.
Herzlichst
TK
noch etwas passt überhaupt nicht.
auch hätte der Anwalt ja den Betreuungsunterhalt ansprechen können.
Es braucht Ordnung in dem Fall.
Gruß
frase
frase, volle Zustimmung mit deiner Berechnung. Ich bin ja auch zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen.
Nur, die Idee mit dem Betreuungsunterhalt, sorry, das ist doch abwegig. Bei dem Chaos, welches da herrscht, unbekanntem Aufenthalt des Kindsvaters, er selbst bis vor drei Monaten arbeitslos, ungelernt, also unqualifiziert ..... Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass da auch nur ein Cent für Betreuungsunterhalt übrig bleibt.
Und Anwälte sind keine Zauberfeen, die das Chaos der Fragestellerin in Ordnung bringen können. Sie muss jetzt erst einmal ihren Status bei den Behörden klären. Und nicht von Titeln faseln, die nicht existieren, von irgendwelchen Geldeingängen, die gar nicht kommen können.
Da wäre das einfachste, die Unterhaltsvorschußkasse. Da klar machen, das nichts kommt vom Vater, dass da auch in naher Zukunft nichts kommt. Dann müsste man dort einen Bescheid und auch relativ schnell Geld bekommen. So damit und den Unterlagen über Elterngeld ab zum JC. Die rechnen und stocken dann auf.
Und nochmals: jeder, wirklich jeder Cent, der im Augenblick eingeht, der wird mit den Zahlungen des JC verrechnet.
Herzlichst
TK
Ich glaube du hast immer noch nicht verstanden dass es einen Unterhaltstitel geben wird da er gerade unbekannten Aufenthaltes ist kann man ihn nicht durchsetzen von wegen Titeln faseln..!
Ich bekomme von Geburt an UVG und wissen auch dass vom Vater nichts kommt aber die Unterhaltskasse stellt überhaupt nichts ein da mekne Beistandstanschaft immer das Geld überweist selbst wenn er zahlen würde:)
Mein Status bei den Behörden ist auch klar nur können sie alle nichts machen wenn sie ihn nicht finden..die Staatsanwalt meinte nur das Fahndungsmaßnahmen eingeleitet wurden.
Wie gesagt dass Jugendamt hat mir zu Hartz 4 geraten da mein Elterngeld nicht so hoch ist aber sobald der Unterhalt fließt man elterngeld beantragt damit der Unterhalt nicht verrechnet wird! Verstanden?
Denke schon dass er gut verdient schliesslich hat sein Vater eine grosse Firma und wenn man aufeinmal Auto und dicke Klamotten hat fließt es wohl:)
Hallo,
Denke schon dass er gut verdient schliesslich hat sein Vater eine grosse Firma und wenn man aufeinmal Auto und dicke Klamotten hat fließt es wohl:)
Wenn der Vater zu seinem Sohn hält ( sie gemeinsame Sache machen), dann sieht es nicht besser aus.
Der Vater zahlt dem Sohn gerade so viel, dass Sohn am Selbstbehalt verdient, Auto usw. laufen über die Firma.,
edy
HI,
in der Zeit, in der ihr zusammen gelebt habt, hätte die Unterhaltsvorschußkasse überhaupt nichts zahlen dürfen. Und den Unterhaltstitel könnte es längst geben. Da das Geld aber nicht zusätzlich fließt, sondern nur anstelle des Geldes von der Kasse wird alles verrechnet.
frase hat ja genau vorgerechnet, was du bekommen müsstest. Und zwar völlig unabhängig vom Kindsvater. Wieso bekommst du das nicht? Und die Beistandsschaft hat mit der Unterhaltsvorschußkasse gar nichts zu tun. Zwei völlig verschiedene Rechtsgrundlagen, aufgrund derer diese Abteilungen des Jugendamtes tätig werden.
Die Unterhaltsvorschußkasse verwaltet Landesmittel und zahlt dann, wenn der Verpflichtete nicht zahlt, nicht mit dem Kind zusammen lebt und die Mutter nicht verheiratet ist. Die Beistandsschaft ist so eine Art Anwalt für das Kind. Die regelt insoweit den juristischen Kram, angefangen bei der Klärung der Vaterschaft eben bis hin zum Realisieren der Unterhaltsansprüche gegenüber dem Verpflichteten. Das Beziehen von Unterhaltsvorschüssen beinhaltet nicht zwingend eine Beistandsschaft.
Und nochmals, das Erwirken eines Titels ist NICHT von einem bekannten Aufenthaltsort des Schuldners abhängig. Die einschlägigen Gesetze sind BGB, ZPO, UVG, SGB VIII, SGB II. Mal nachlesen, vielleicht verstehst du das System dann.
Vielleicht mal zusätzlich eine Suchmaschine bemühen zu den Stichworten Versäumnisurteil, öffentliche Zustellung.
TK
Hey, weisst du was ich mich frage? Warum haben sie denn den Unterhslttitel noch nicht durch wenn man den Aufenthalt ja nicht 2issen müsste? Habe ja alles schriftlich hier da er Widerspruch gelegt hatte und man ihn nicht findet meinten Staatsanwaltschaft und Jugendamt sie können nichts tun? Genau dass ist der Grund warum ich hier reingeschrieben habe niemand kann etwas tun. Alle sagen ja man muss ihn erst finden..
hey, er lebt nicht bei seiner Mama da kommen nämlich alles Briefe zurück ( da war er zuletzt gemeldet ) er wohnt jetzt bei seinem Vater aber wo will mir ja keiner sagen. Ist ja erstaunlich was du ausgerechnet hast denn ich bekomme viel weniger! Und zum Unterhaltstitel er existiert habe das Schreiben vom Gericht hier kam dann zum Jobcenter und die haben mich ohne sach jnd krach gekürzt! Bin von Anwalt zum Gericht die dann beweisen konnten dass er Widerspruch geleistet hat und somit noch nicht durch ist! Und jetzt zahlen sie wieder normal also was kann man daran falsch verstehen? Jobcenter macht immer was es will von einer Bekannten die einen Termin vergessen hat haben sie nicht gekürzt sondern die Leistung komplett gestrichen! Womit sie auch widerspruch leisten musste.
Lg
Ich habe deshalb so viel Geduld mit dir, weil du offensichtlich unbelastet von jedweder Kenntnis bist.
Mal schreibst du, der Unterhaltstitel sei noch nicht durch, mal schreibst du, der Titel existiere. Ja, watt denn nu? Das widerspricht sich doch völlig. Nur eines ist möglich, oder? Der Staatsanwalt ist nicht dazu da, deine möglichen Ansprüche zu befriedigen. Er erfüllt den Strafanspruch des Staates, das hat er getan, mehr kann und muss er im Augenblick nicht tun. Das Jugendamt - welche Abteilung meinst du denn, das wäre schon wichtig zu wissen. Beistandsschaft oder aber Unterhaltsvorschußkasse?
Und das JC macht so überhaupt nicht, was es will. Klar, wo gearbeitet wird, da werden auch Fehler gemacht. Nur, eine Totalstreichung wegen eines Terminversäumnisses, die gibt es nicht. Du kennst die Vorgeschichte bei deiner Freundin nicht.
Da du aber überhaupt nicht mit überprüfbaren Fakten rüberkommst, man also nicht gucken kann, wo Geld herkommt oder zusätzlich herkommen könnte, kann man nur sehr schwer helfen. Es kann natürlich Kürzungen geben, wenn du seinerzeit bei der Vorschußkasse nicht angegeben hast, dass du mit dem Kindsvater zusammen lebst. Es kann Kürzungen geben, wenn du bei dem JC nicht angegeben hast, dass du Unterhaltsvorschuss bekommst. Du hast all die Bescheide vorliegen, kannst die Berechnungen nachvollziehen, auch die Kürzungen. Warum tust du das nicht?
TK
Wie gesagt der Titel ist hier auf Papier aber er hat Widerspruch gelegt mehr ist nicht mehr passiert (august) .
Habe im Jugendamt mit der Beistandschaft und mit der Dame die für den Unterhalt zuständig ist gesprochen. Ich musste heute noch mal zu Polizei und sie meinten sie wollen ihn jetzt über seine Arbeitsstelle kriegen..habe nämlich durch eine Freundin erfahren dass er angeblich Vorarbeiter geworden ist nach 3 Monaten Arbeit ohne Ausbildung hat er selbst ins Internet gestellt?.
Naja doch meine Bekannte war selber schockiert und hat sofort Widerspruch eingelegt hatte letzte Woche einen Termin und der Herr hat sich natürlich sofort entschuldigt..
Nur bei mir haben sie ewig gebraucht?.
Fande deine Rechnungsweise sehr erstaunlich und habe heute mal nachgesehen..ich bekomme 4 Wochen nach der Geburt UVG und musste da Hartz 4 beantragen habe natürlich alles abgeben Hartz 4 bescheid und der UGV Vertrag..komme aber trotz alledem auf eine andere Summe..deswegen werde ich mich morgen nochmal mit dem JBC in Verbindung setzen.
Lg
Gegen einen Titel auf Papier kann man keinen Widerspruch einlegen. Hat das ganze bei Gericht stattgefunden, so haben wir ein Urteil, dagegen ist Berufung beim nächsthöherem Gericht möglich. Oder aber man hat einen Entwurf, den die Beistandschaft ihm geschickt hat, das ist aber kein Titel oder was sonst, keine Ahnung. Oder aber die Vorschusskasse hat einen Verwaltungsakt erlassen. Da ist es aber für dich wurscht, ob er Widerspruch eingelegt hat oder nicht. Da geht es nur um die Rückholung der verauslagten Gelder an dich.
Auch durch das Ermittlungsverfahren in strafrechtlicher Hinsicht bekommst du nicht einen Cent. Hatte ich doch schon geschrieben.
Wenn ihr zusammengelebt habt, du trotzdem Unterhaltsvorschuss bekommen hast, dann musst du diesen Betrag zurückzahlen, das kann auch für dich eine heiße Kiste werden.
TK
Wie oft noch er hat sich verzogen und dann hab ich Geld von der Unterhaltskasse bekommen?.